Ein Forchheimer animiert einen Mann, sich handfest gegen seine Festnahme zu wehren. Das Amtsgericht verurteilt in nun zu seiner Bewährungsstrafe.
Bei dem Stichwort Gefangenenbefreiung danken Romantiker wahrscheinlich an Alcatraz, Sing-Sing oder den Schauspieler Steve McQueen. Der Fall, der jetzt vor dem Forchheimer Amtsgericht verhandelt worden ist, hatte so gar nichts mit Hollywood und US-amerikanischen Populärmythen zu tun.
Immerhin: Für den 63-jährigen Angeklagten aus Forchheim wird es wohl eine Lehre sein, wie schnell aus einer Mücke ein Elefant werden kann. Als die Polizei vor einer einschlägig bekannten Kneipe in der Forchheimer Nordstadt einen Mann wegen Widerstandshandlungen und Beleidigungen festzunehmen wollte, war der Angeklagte weder im Lokal noch auf andere Weise in die Vorgänge involviert. "Warum ich mich eingemischt habe, weiß ich heute nicht mehr", gab der Mann zu Protokoll.
Spätestens vor Gericht war im aufgegangen: "Das war keine gute Idee."
Der am nächsten liegende Grund war, dass er zuvor schon in einer anderen Kneipe reichlich Bier und Schnaps getrunken hatte - und nun seinen Mund nicht halten konnte. Als er an den Ort kam, an dem zwei Polizisten und eine Polizeimeisterin sich mühten, den renitenten Gast zur Räson zu bringen, ging dem 63-Jährigen jedenfalls, der Hut hoch.
Im Vorübergehen ergriff er ungefragt Partei für den sich wehrenden Gast und brüllte ihm zu: "Lass Dich nicht fesseln!"
Gestische Beleidigungen Außerdem spornte er den Mann noch an, sich weiter vehementer gegen seine drohende Verhaftung zu wehren. Sein Ziel war ganz offenkundig, den Fesselungs- und Verhaftungsvorgang massiv zu stören. Begleitet wurde dies durch Beleidigungen und einen ausgestreckten Mittelfinger.
Damit wollte der Mann ganz offensichtlich seine Abscheu vor den Beamten zum Ausdruck bringen.
"Ich hatte getrunken", räumte der Angeklagte vor Gericht nun ein. Allerdings war es nicht zu betrunken, um sich nicht an seinen Ausraster zu erinnern. In schriftlicher Form hat er sich für sein Verhalten später bei Amtsrichterin Silke Schneidert. Die Reue kam allerdings zu spät: "Ich habe das Verfahren eröffnen müssen", sagte Silke Schneider.
Auch für die beteiligte Polizeibeamtin, die wegen Urlaubs der Kollegen als einzige Beteiligte aussagen musste, stand über den Motiven des Mannes bis zum Tag der Verhandlung ein großes Fragezeichen. "Warum er sich eingemischt hat, weiß ich bis heute nicht", sagte sie.
Solche Aussetzer scheint der Angeklagte indes öfters zu haben, denn das Bundeszentralregister verzeichnete für ihn 22 Eintragungen: darunter Delikte wie Sachbeschädigung, Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, fahrlässige und vorsätzliche Körperverletzung.
Gelegenheit zum Nachdenken Für Staatsanwalt Stefan Meyer kam es es letztlich auch aufgrund dieser stattlichen Zahl an Vorstrafen nicht in Frage, den Angeklagten mit einer Geldstrafe davonkommen zu lassen.
Richterin Schneider schloss sich dieser Einschätzung an, beließ es aber bei einer Haftstrafe von zwei Monaten, die sie auf drei Jahre zur Bewährung aussetzte. Außerdem sollen 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit dem Angeklagten die Gelegenheit bieten, über sich und sein Leben nachzudenken.
Hat er irgend jemand - außer verbal - auch nur berührt? Die Beleidigung mag ich gelten lassen, aber dafür zwei Monate?