58-Jähriger vergeht sich 20 Mal an Neunjähriger

2 Min

Der Mann aus dem Landkreis Forchheim muss sich für die zwei Jahre zurückliegenden Taten vor dem Bamberger Landgericht verantworten. Am Mittwoch wird das Urteil erwartet.

In mindestens 20 Fällen soll sich ein 58-Jähriger aus dem Landkreis Forchheim an einem zur Tatzeit neunjährigen Mädchen sexuell vergangen haben. Der Fall wird derzeit in zwei Verhandlungstagen vor dem Landgericht in Bamberg verhandelt. Allerdings fand der wesentliche Teil auf Antrag der Anwälte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Verteidiger des Mannes, Gunter Bierfelder, stellte seinen Antrag, weil er schutzwürdige Interessen seines Mandanten berührt sah. Dem Vertreter der Nebenklage, Andreas Schwarz, ging es vor allem darum, die Ehre seiner heute 24 Jahren Mandantin zu schützen.
Nach etwa zehnminütiger Bedenkzeit entschied Richter Manfred Schmidt, beiden Anträgen stattzugeben. Allerdings erst, nachdem er den Angeklagten und die Hauptzeugin zur Sache befragt hatte.

Das Opfer war noch keine 14


Die Serie von Übergriffen ereigneten sich im Zeitraum zwischen Sommer 2007 bis zum Mai 2010. Die dem Angeklagten zur Last gelegten sexuellen Handlungen, musste das 1998 geborene Mädchen vor allem dann über sich ergehen lassen musste, als es regelmäßig bei dem Angeklagten zu Besuch war.
Bei diesen Anlässen ist es laut Anklageschrift immer wieder zu vaginalem Geschlechtsverkehr gekommen. Allerdings machte der Angeklagte auch vor Oralverkehr nicht halt. Er kleidete seine Taten dabei oft in wohlmeinende Worte.
Zum Beispiel, dass es doch besser sei, "dies jetzt hinter sich zu bringen". Gleichzeitig schärfte er seinem Opfer ein, "hiervon nichts an Dritte zu berichten".
Besonders schwer wog dabei, dass die Geschädigte zum Tatzeitpunkt noch unter 14 Jahre gewesen war. Und damit ein Kind.
Noch öffentlich war die Befragung, die Richter Schmidt vor den eigentlichen Zeugenaussagen durchführte. Mit viel Geduld wartete er immer wieder auf die Antworten des Mannes. Zögerlich, etwas stockend suchte der Angeklagte nach Worten, um sein Leben auf den Begriff zu bringen.
Zur Welt kam der Mann demnach in der Tschechoslowakei. 1968, da war er 13 Jahre alt, kam er mit der deutschstämmigen Mutter und drei Geschwistern nach Deutschland. Er hat den qualifizierten Hauptschulabschluss geschafft, eine Lehre begonnen, diese aber nicht beendet. Als seinen nationalen Status gab er "staatenlos" an. "Ich wusste nicht, wusste, wohin ich gehöre", erläuterte er diese Angabe.
Ob er sich denn für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden würde, wollte der Richter wissen. Der Angeklagte bejahte. Warum er das bisher nicht getan habe? Die Antwort: "Ich habe mich bemüht. Aber das ging wegen meiner Vorstrafen nicht."
In der Tat hatte der Umzug des Angeklagten und seiner Familie nach Deutschland von Anfang an unter keinem besonders günstigen Stern gestanden. Die Kinder wurden auf diverse Pflegeheime verteilt, während sich die Mutter um Arbeit kümmerte. Insgesamt war der Angeklagte vier Jahre lang in unterschiedlichen Heimen untergebracht, absolvierte eine Lehre als Kellner und hat die betreffende Ausbildung auch in Hamburg abgeschlossen.
Warum Hamburg? "Ich hab da eine Frau kennen gelernt." Diese Frau fiel ein wenig aus dem Rahmen, denn sie war bereits 48 Jahre alt. Während er sonst stets aus seiner Vorliebe für sehr junge Mädchen keinen Hehl machte.

Seit 2006 in der Fränkischen Schweiz


Seit 2006 lebt der Angeklagte in der Fränkischen Schweiz, von der Mutter seines Kindes ist er seit 2010 getrennt. "Haben Sie jemals über einen längeren Zeitraum gearbeitet?", fragte Richter Schmidt. Wohl nur sporadisch als Busfahrer.
Und das Mädchen, an dem er sich vergangen hatte? Sie sei die Tochter einer Schwägerin. Derzeit sei er wieder einmal in Haft, und wenn er die Gelegenheit dazu bekäme, würde er noch einmal ganz von vorn anfangen. Zumal ihn die Streiterei mit seiner jüngeren Frau in schwere Probleme getrieben habe.
Die Befragungen seiner Frau und des Opfers wurden im Anschluss daran unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen. Das Urteil wird morgen erwartet.