Ein junger Mann fotografiert sich und seine Freundin bei sexuellen Handlungen. Anstatt das Bild auf ihre Bitte hin zu löschen, verbreitet er es. Das Forchheimer Amtsgericht verdonnert ihn deshalb zu einer Geldstrafe.
Im Saal des Forchheimer Amtsgerichts sind die Zuhörer Zeugen geworden, wie eine einst große Liebe zu Ende ging. Was der 25-jährige Angeklagte seiner ehemaligen Freundin angetan hatte, hatte mit Liebe auch wirklich nichts zu tun.
Der junge Mann, der sich gerade auf eine neue Karriere als selbstständiger Kfz-Unternehmer vorbereitet, entschuldigte sich bei der jungen Frau am Ende zwar. Zu sagen hatten sich die beiden da allerdings schon nichts mehr.
Für ihre Aussage hatte sich die Frau als Verstärkung zwei Freundinnen mitgebracht, die im Zuhörerraum Platz nahmen. Offensichtlich, um ihr den Rücken zu stärken. Allerdings erwies sich der Angeklagte zumindest einmal als Gentleman, als er mit seiner eigenen Aussage die Frau davor bewahrte, sich zum Tatgeschehen selbst äußern zu müssen.
Speichern statt löschen Um die Weihnachtszeit 2012 muss noch alles in Butter zwischen den beiden Liebenden gewesen sein. Anders lässt es sich nicht erklären, dass der junge Mann sich und seine Freundin bei sexuellen Handlungen fotografierte.
Was als Scherz gemeint war, wurde bitterer Ernst, als die Frau den Mann aufforderte, das Foto wieder zu löschen. Er weigerte sich, speicherte die Aufnahme stattdessen und zeigte sie in den nächsten Tagen im Bekanntenkreis herum. Endgültig anrüchig wurde sein Verhalten, als er das Foto einer unbekannten Zahl von mutmaßlichen Voyeuren zuschickte.
Für die Frau hatte das üble Folgen. So wurde sie mindestens einmal in einer Disco auf die Fotos angesprochen.
Was der junge Mann da getan hatte, lässt sich in den einschlägigen Paragrafen des Strafgesetzbuchs nachlesen.
Im § 201a liest man unter der Überschrift "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen", wie man sich unter keinen Umständen verhalten darf, wenn man sich "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" befindet und dort unbefugt Fotos herstellt. Noch schlimmer wird die Angelegenheit, wenn man diese Bilder "Dritten zugänglich macht", also dafür sorgt, dass weitere Unbefugte sie zu sehen bekommen.
Im schlimmsten Fall kann das mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der junge Mann hatte aber offenbar kein Einsehen und ging gegen die zunächst Gesamtgeldstrafe von 2400 Euro vor.
Sein Anwalt Bernhard Eckert wandte sich vor allem gegen den Vorwurf, sein Mandant habe die Fotos verbreitet.
Amtsrichterin Silke Schneider ließen die Argumente des Verteidigers allerdings unbeeindruckt. In seinem Plädoyer gab Eckert allerdings noch zu bedenken, dass sein Mandant ja ohnehin noch für das Gutachten aufkommen müsse, das eine IT-Firma angefertigt hatte.
Ein dauerhafter Schaden? Darin ging es um die Frage, ob und wie ein dauerhafter Schaden für die junge Frau entstanden sein könnte. Die Kosten des Gutachtens bezifferte der Anwalt auf 2500 Euro.
Der Staatsanwalt legte sich auf 80 Tagesätze à zehn Euro fest, doch das war mit Richterin Silke Schneider nicht zu machen. 80 Tagessätze à 15 Euro, also 1200 Euro lautete ihr Urteil. Am Ende haben sich die Bemühungen seines Verteidigers für den Angeklagten also doch noch rentiert.