Die zweite Verurteilung in kurzer Zeit verlängert die Haftstrafe

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Ein 21-Jähriger Höchstadter hatte vor einiger Zeit betrunken bei Willersdorf einen Unfall gebaut. Weil er erst vor kurzem wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe antreten musste, bekam er für die Unfallfahrt noch vier Wochen Dauerarrest obendrauf.

Wegen fahrlässiger Körperverletzung stand ein 21-Jähriger in Forchheim vor Amtsrichter Philipp Förtsch. Dass er von zwei Polizeibeamten aus der JVA Ebrach in den Gerichtssaal geführt wurde, lag aber nicht an diesem Anklagepunkt, sondern daran, dass der Höchstadter vor wenigen Tagen wegen einer gefährlichen Körperverletzung eine zweieinhalbjährige Jugendstrafe hatte antreten müssen. Zu dieser Strafe war er in Nürnberg verurteilt worden war.

Als er noch in Freiheit war, hatte die ganze Sache auf der Hochzeit eines Arbeitskollegen begonnen, auf der er sich gemeinsam mit Freunden in Eggolsheim befunden hatte. Eigentlich hätte man sich am Ende der Feier ein Taxi nehmen wollen, um damit wohlbehalten zurück in den Raum Höchstadt/Adelsdorf zu gelangen.
Niemand wusste hinterher, warum diese Taxifahrt unterblieben war, warum man sich stattdessen entschloss, mit dem eigenen Auto zurückzufahren.

Hätte man das Geld für die Taxifahrt geopfert, hätten sich alle gesundheitliche Probleme ersparen können, der 21-Jährige dazu noch den langen Verlust seiner Fahrerlaubnis. Auf der Staatsstraße, die von Eggolsheim nach Adelsdorf führt, geriet der 21-Jährige in Höhe des Vereinsgeländes der DJK Willersdorf nach rechts ins Bankett und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dieses prallte gegen den Zaun des Sportgeländes und gegen einen Verteilerkasten, überschlug sich und kam auf dem Dach liegend zum Stillstand.

Über diesen Vorgang habe er "keine gesicherten Erkenntnisse", stellte sein Verteidiger Thomas Drehsen fest, was wohl eine vornehmere Umschreibung für einen klassischen Filmriss sein sollte. Darum seien er und sein Mandant zunächst übereingekommen, sich nicht zur Sache zu äußern und erst die Zeugen zu Wort kommen zu lassen. Denn zunächst stand nicht einmal fest, dass der 21-Jährige am Steuer gesessen hatte. "Wenn ich gefahren wäre, wüsste ich das", legte sich der 14 Jahre ältere Mitfahrer fest. Auf der Hochzeit sei der Alkohol in Strömen geflossen, und er habe auf dem Beifahrersitz gelegen und geschlafen.

Als er unsanft geweckt wurde, war sein Unterarm gebrochen, und die Tatsache, dass es sein rechter war, habe schon den Notarzt zu der Annahme geführt, dass er rechts vom Fahrer gesessen haben müsse.
Nicht viel besser erging es dem zweiten Mitfahrer, denn er musste nach einer leichten Gehirnblutung drei Monate im Krankenhaus zubringen, sogar eine Hauttransplantation über sich ergehen lassen, bei der das zerfetzte Fleisch des Oberarms durch Ersatzgewebe aus dem Oberschenkel kompensiert werden musste.

Angeklagter gibt alles zu

Wie die Zeugen berichteten, bot sich den Ersthelfern am Unfallort ein unüberschaubares Bild. Äußerungen des 21-Jährigen hätten aber darauf schließen lassen, dass er am Lenkrad gesessen habe. Er habe den Zustand seines Autos bejammert und sich gegenüber der Helferin, die gegenüber dem Sportgelände bei ihren Schwiegereltern schlief und von dem Lärm wach geworden war, als Fahrer des Autos ausgegeben.

"Mein Mandant räumt seine Fahrereigenschaft ein", gab sein Verteidiger nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung eine Erklärung ab. Bei dem 21-Jährigen waren 1,42 Promille gemessen worden, und Staatsanwalt Dippold wollte ihm wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen die Fahrerlaubnis entziehen - wobei er sich nicht dazu äußerte, wie verfahren werden solle, da der Angeklagte für die nächsten zweieinhalb Jahre in Ebrach ohnehin keinen Führerschein benötigte. Der Verteidiger hielt dessen Forderung sowieso für "etwas überhöht", er plädierte für eine Sperrfrist von einem Jahr.

Doch Amtsrichter Förtsch wollte den erzieherischen Aspekt der Jugendstrafe betonen - der Angeklagte müsse merken, dass es mit den zweieinhalb Jahren wegen eines anderen Delikts nicht getan sei. Er verhängte darum zusätzlich einen vierwöchigen Dauerarrest und einen Führerscheinentzug für ein weiteres Jahr und vier Monate. "Jugendliche Unbekümmertheit und Leichtsinn werden nach Jugendrecht bestraft", stellte er fest.