Coburg
Urteil
Stadt gewinnt Rechtsstreit
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat entschieden: Die Klage der Besitzerin des Hauses Ketschendorfer Straße 20 in Coburg wird zurückgewiesen. Damit gibt das Gericht der Stadt Recht, die einen Abriss des Hauses aus Denkmalschutzgründen untersagt hat.

Die Stadt hat das Haus in der Ketschendorfer Straße 20 auf die Denkmalliste gesetzt und den Abriss untersagt. Damit hat sie rechtens gehandelt, entscheidet das Verwaltungsgericht und weist die Klage der Eigentümerin ab. Foto: Helke Renner
Seit Jahren steht das Haus leer, sein Zustand wird nicht besser. Anfang 2013 hatte die Besitzerin einen Abrissantrag gestellt, der zunächst genehmigt wurde. Sie möchte an gleicher Stelle einen Neubau mit Tiefgarage errichten. Doch dann kam alles anders. Darüber berichtete Dritter Bürgermeister Hans-Heinrich Ulmann (CSB) den Mitgliedern des Bau- und Umweltsenats in seiner Februar-Sitzung. Aus dem Familienumfeld der Eigentümerin sei der Hinweis gekommen, dass sich im Haus wertvolle Einbauten und Malereien befinden. Annette Faber vom Landesamt für Denkmalpflege und Stadtheimatpfleger Thomas Peetz hatten sich die Sache daraufhin angesehen und festgestellt, dass es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal mit "wandfester Ausstattung" handelt und dass es aus "kunst- und kulturhistorischen Gründen und im Interesse der Allgemeinheit" erhalten werden sollte. Das Haus wurde auf die Denkmalliste gesetzt, die Besitzerin klagte. Nun erging das Urteil.
Wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Angelika Janßen, mitteilte, wurde die Klage abgewiesen. Nachdem die Mitglieder der Kammer sich vor Ort das Streitobjekt angesehen hatten, stimmten sie zu, dass es sich um ein Baudenkmal handelt. "Den Abriss zu untersagen, ist rechtmäßig."
Die Klägerin könne nun den Antrag stellen, das Baudenkmal abreißen zu dürfen. Darüber habe aber die Denkmalschutzbehörde zu entscheiden. Darüber hinaus sei es auch möglich, die Zulassung einer Berufung zu beantragen, ergänzt Angelika Janßen .
Hans-Heinrich Ulmann ist zufrieden: "Das Verwaltungsgericht hat unsere Meinung gestützt." Der Entscheidung der Denkmalbehörde über einen Abriss könne er nicht vorgreifen, aber sie habe sich ja auch schon dagegen ausgesprochen. Anders sei es, wenn die Hausbesitzerin einen Umbau beantragen würde. "Darüber könnte man gemeinsam nachdenken." Immerhin gebe es ja auch die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, wenn es um den Erhalt eines Baudenkmals gehe.
Wie die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Angelika Janßen, mitteilte, wurde die Klage abgewiesen. Nachdem die Mitglieder der Kammer sich vor Ort das Streitobjekt angesehen hatten, stimmten sie zu, dass es sich um ein Baudenkmal handelt. "Den Abriss zu untersagen, ist rechtmäßig."
Die Klägerin könne nun den Antrag stellen, das Baudenkmal abreißen zu dürfen. Darüber habe aber die Denkmalschutzbehörde zu entscheiden. Darüber hinaus sei es auch möglich, die Zulassung einer Berufung zu beantragen, ergänzt Angelika Janßen .
Hans-Heinrich Ulmann ist zufrieden: "Das Verwaltungsgericht hat unsere Meinung gestützt." Der Entscheidung der Denkmalbehörde über einen Abriss könne er nicht vorgreifen, aber sie habe sich ja auch schon dagegen ausgesprochen. Anders sei es, wenn die Hausbesitzerin einen Umbau beantragen würde. "Darüber könnte man gemeinsam nachdenken." Immerhin gebe es ja auch die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen, wenn es um den Erhalt eines Baudenkmals gehe.