Taxifahrer sehen ihren Berufsstand in Gefahr, wenn eine geplante Gesetzesänderung unverändert eingeführt würde.
"Mit dem Taxi nach Paris" sang Felix Deluxe Anfang der 80er Jahre und schwamm damit auf der Neuen Deutschen Welle. Michael Höllein fuhr mit dem Taxi nach Berlin - mit seinem Taxi. Zusammen mit Tausenden anderer Taxifahrer wollte er deutlich machen, dass dieses Gewerbe mit einem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) alles andere als einverstanden sind.
Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hatte zur Sternfahrt in die Bundeshauptstadt aufgerufen. Der Gesetzentwurf, eigentlich erst einmal ein Positionspapier, bedroht die Existenz des gesamten Gewerbes, fürchtet der Verband. Michael Höllein, Sprecher der Coburger Taxiunternehmen, weiß, dass die Probleme am stärksten die Großstädte treffen. Er weiß aber auch, dass es selbst in Coburg bereits Beförderungsangebote neben den Taxis gibt.
"Uns wird gern vorgeworfen, dass wir nicht bereit sind mit der Zeit zu gehen. Das stimmt nicht. Wir haben auch keine Angst vor Konkurrenz - aber die muss auf Augenhöhe stattfinden", sagt er.
Vorteile ohne die Nachteile
Warum diese Augenhöhe nicht gegeben ist, wenn Unternehmen wie Uber und Co auf den Markt drängen und nun durch gelockerte Gesetze noch bevorteilt werden sollen, liegt für Michael Höllein auf der Hand. Die Zahl der Taxis wird von den Kommunen begrenzt. In Coburg fahren 31 Wagen. Für Anbieter von Mietwagen mit Fahrer gilt das nicht.
Sie müssen sich auch nicht an die Tarife halten, die Taxiunternehmen von der Stadt vorgegeben bekommen. Ein Vorteil für die Kunden? Nicht immer. Bei normalen Zeiten orientieren sich die Wettbewerber an den Taxitarifen. Sind die Wagen knapp, verlangen sie nach Michael Hölleins Kenntnis oft deutlich mehr Geld.
Feste Vorgaben
Taxifahrer müssen ihren Dienst rund um die Uhr anbieten, die Wettbewerber nicht. Sie haben auch keine Beförderungspflicht. Daher können sie beispielsweise eine Fahrt ablehnen, weil ihnen die Entfernung zu kurz und damit nicht lukrativ genug ist.
"Oft wird darauf hingewiesen, dass es modern ist, einen Wagen per App zu bestellen. Das gibt es bei Taxis schon seit fünf Jahren", stellt Michael Höllein einen weit verbreiteten Irrtum klar. Er erinnert aber auch daran, dass es vor allem ältere Leute sind, die oft kein Smartphone besitzen oder mit Apps umgehen können oder wollen. "Die träfe es am härtesten, wenn die Taxis verschwinden würden", ist er überzeugt.
Wie das bei den sogenannten "Deregulierungen" so ist - meistens beinhalten sie letztlich nicht nur für den Verbraucher ganz offenkundige Verschlechterungen. Ich kann es deshalb gut verstehen, wenn das Taxigewerbe gegen die geplante Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes mobil macht. In der Tat enthält der bislang bekanntgewordene Entwurf aus dem Bundesverkehrsministerium Elemente, die dem Taxigewerbe wahrlich wie Steine im Magen liegen müssen und die ich unter verfassungsrechtlichen Erwägungen als äußerst problematisch ansehe. Vorrangig gilt dies für die Aufhebung des sogenannten Poolingsverbots für Nichttaxen. Hiernach soll es möglich sein, das solche Fahrzeuge unterwegs weitere Fahrgäste aufnehmen - gleichsam wie ein Bus - was für Taxen eindeutig untersagt ist. Würde diese Regelung Gesetzeskraft erlangen, ohne daß eine Aufhebung des Poolingverbots auch für Taxen Anwendung fände, stellte dies einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Das ist das eine. Etwas anderes ist es aber, wenn das Taxigewerbe jetzt mit Qualitäten wirbt, die andere Dienstleister angeblich nicht hätten. Das ist eine sehr fadenscheinige Behauptung, denn mir sind Fälle bekannt, wo Personen aus Krankenhäusern abgeholt worden, ihr Gepäck NICHT in die Wohnung getragen wurde und darüberhinaus der Taxifahrer trotz Krankenkassenverordnung auf Barzahlung bestand, was nicht nur unhöflich, sondern schlichtweg gesetzwidrig ist. Wenn das Taxigewerbe also eventuellen "Mitbewerbern" gegenüber erfolgreich sein will, dann muß es sein Qualitätsprofil schärfen, denn es nützt überhaupt nichts, nur auf seiner bequemen und eingefahrenen Position zu beharren. Natürlich müssen Taxigewerbe und andere Dienstleister die gleichen Pflichten auferlegt bekommen, wenn sie gleiche Rechte haben sollen - denn alles andere wäre eine völlige Verzerrung des Wettbewerbs, aber das Taxigewerbe sollte begreifen, daß nur Qualität und sonst nichts zählt.