Dem Ortsteil Geisfeld bleibt der Durchgangsverkehr erhalten: Der seit Jahrzehnten vorbereitete und von den Anwohnern der Ortsdurchfahrten ersehnte Bau von zwei Umgehungsstraßen im Westen und Süden wurde am Montagabend vom Gemeinderat Strullendorf abgelehnt.
Der Beschlusstext lautete: "Die West- und Südumgehung von Geisfeld werden grundsätzlich gebaut. Die notwendigen Maßnahmen werden im Rahmen gemeindlicher finanzieller Möglichkeiten Zug um Zug umgesetzt." Dem mochten sich nur sieben Gemeinderäte anschließen, 14 stimmten dagegen.
Der Abstimmung ging eine knapp einstündige sachliche Aussprache voraus, in der die CSU-Gemeinderätin Angelika Saffer (CSU) noch einen Versuch unternahm, den Geisfeldern selbst die Entscheidung zu überlassen. Per Antrag zur Geschäftsordnung führte Saffer eine Abstimmung zur Durchführung eines Bürgerentscheids herbei, bei der nur die Geisfelder über den Bau der Umgehungsstraßen befinden sollten. Dieser Vorstoß fand bei 7:14 Stimmen ebenfalls keine Mehrheit.
Ein Bürgerentscheid nach Gemeindeordnung findet auf Gemeindeebene statt. Ein einzelner Ortsteil kann also gar nicht allein abstimmen.
Als bis zum 1. Mai 1978 selbständige Gemeinde kann Ortsteil Geisfeld bzw. dessen Bürger aber eine Bürgerversammlung beantragen und dem Gemeinderat Strullendorf per Versammlungsbeschluss auffordern anders zu entscheiden. Siehe Bay. Gemeindeordnung Art. 18 Abs. 2 Satz 1.
Das wäre doch ein Weg gewesen!