Während eines Zeltlagers näherte sich am Lagerfeuer ein etwa zehn Jahre älterer Mann einem Mädchen und drängte sich körperlich auf. Er wurde zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Wenn ein Kind missbraucht wird, ist das immer schlimm, und das ohne Wenn und Aber. Daran ändert auch nichts, dass das Kind womöglich älter aussieht als die zwölf Jahre, die es tatsächlich zählt. Noch schwerer wiegt es, wenn man als Betreuer angesehen wird - auch wenn man dies gar nicht ist - und das Mädchen sich nichts zu sagen traut, weil man einer Respektsperson nicht zu widersprechen wagt.
Das war im Wesentlichen die Gefühls- und Motivlage, wie sie sich bei einer Verhandlung am Amtsgericht Forchheim darstellte. Zumindest soweit das feststellbar war, denn die drei Mädchen, die vor Amtsrichterin Silke Schneider aussagen mussten, waren alle zwischen zwölf und 14 Jahre alt und wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört. Ausgangspunkt war der Aufenthalt zweier befreundeter Jugendfeuerwehren aus dem Bamberger Umland auf dem Zeltplatz von Burg Feuerstein.
Küsse und Umarmungen Der Angeklagte war etwa zehn Jahre älter als die beteiligten Mädchen und wurde von diesen als Teil des Betreuerteams angesehen. Besonders zu einem der Mädchen hatte er am Lagerfeuer eine gewisse Affinität entwickelt, sie umarmt und geküsst und sich zu guter Letzt mit eindeutigen "Ehestandsbewegungen" an sie gedrückt. Eingeschüchtert ließ sie alles über sich ergehen, um dann vor ihren Freundinnen in Tränen auszubrechen.
Ein ebenfalls anwesender Polizeibeamter, der Mitglied einer der beiden beteiligten Feuerwehren war, nahm die Untersuchung des Vorfalls in professionelle Hände und sorgte dafür, dass der Fall ordentlich dokumentiert werden konnte, ohne den Mädchen Schaden zuzufügen. Wobei die Hauptsorge des einen Mädchens - der vordringlich Geschädigten - offenbar darin bestanden hatte, dass sie wegen ihrer tränenreichen Reaktion ihre Freundschaft zu einem der tatsächlichen Betreuer aufs Spiel gesetzt hatte.
Was ihre Freundin anging, so hatte sie den Kuss nicht gesehen und auch das Stöhnen nicht gehört, mit dem der Mann seine Berührungen begleitet hatte. Das war jedoch der Hauptauslöser gewesen, warum das Mädchen zu weinen begonnen hatte. Die andere Freundin hatte nicht viel mitbekommen, hatte aber den Eindruck, dass der junge Mann angetrunken gewesen sei.
Mädchen sei aufgelöst gewesen "Sie war total aufgelöst", gab der Polizist in Feuerwehrmontur zu Protokoll. Ihm war schon zuvor aufgefallen, dass der Mann "mit dem Mädchen rumblödeln" wollte, hatte dem aber zunächst keine Bedeutung beigemessen. Und betrunken sei der Mann auch nicht gewesen.
Der Staatsanwalt versuchte sich in die Gefühlslage des betroffenen Mädchens hineinzuversetzen. Dem Angeklagten sei bekannt gewesen, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt gewesen sei. Er beantragte neun Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung auszusetzen seien, und eine Geldauflage. Für Verteidiger Joachim Voigt stand im Vordergrund, dass der junge Mann nicht in offizieller Funktion an dem Zeltwochenende teilgenommen habe. Ein Stöhnen habe man nicht hören können, und er bestritt auch die "Beischlafbewegungen". Ein Streicheln über den Rücken, ein Kuss auf die Wange seien Handlungen, die auch die Rechtsprechung als nicht strafwürdig ansehe.
Doch Richterin Silke Schneider sah das anders: "Den drei Mädchen, besonders den jüngeren, war es sehr unangenehm, über die Sache überhaupt zu sprechen. Die Umarmungen, das Fassen an den Po - was sonst soll das alles gewesen sein als sexuell motiviert?"
Ihr Urteil lautete auf neun Monate Haft, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss der Betreuer 1000 Euro an einen gemeinnützigen Zweck zahlen.
Hier geht es doch nicht um Überschriften !!! Hier geht es ganz klar um Missbrauch. Dieser Kerl gehört in die geschlossene. Denn wenn der 22 oder 24 Jahre alt war und sich seinen Kick bei einem Kind holt ist es ja offentsichtlich dass diese Person krank ist.
ein ganz ein schlauer Oberlehrer...
Ein Überschriften-Lektor (lateinisch lector ‚Leser‘), meist nur Lektor genannt, ist ein in der Verlagsbranche tätiger Mitarbeiter zur Auswahl, Korrektur und Bewertung von Ü b e r s c h r i f t e n.
Lektoren haben (oft) ein geisteswissenschaftliches Studium absolviert, meist Germanistik, Anglistik und Sprachwissenschaften.
Verlagslektore korrigieren und bewerten nicht nur Überschriften sondern bearbeiten und redigieren Manuskripte.
Wenn Sie das nächste Mal in "WIKIPEDIA" herumglotzen, rate ich Ihnen, es sorgfältiger durchzulesen.