Der Malteser Hilfsdienst e.V. der Diözesangeschäftsstelle Erzdiözese Bamberg gibt einen Überblick darüber, wer nach der neuen Testverordnung eine Zahlung in Höhe von 3 Euro zahlen muss und wer nicht.
Eine Zuzahlung ist nach der neuen Testverordnung erforderlich, wenn …
- die Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ in der Corona-Warn-App meldet
- man an einer Veranstaltung im Innenraum (dazu zählen auch Restaurantbesuche) teilnimmt
- man am selbigen Tag Kontakt zu einer Person, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu erkranken, haben möchte
Eine Zuzahlung ist nicht erforderlich, wenn …
- das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet ist
- eine medizinische Kontraindikation vorliegt, die eine Impfung gegen das Coronavirus nicht möglich macht oder in den letzten drei Monaten nicht möglich gemacht hat.
- jemand aktuell an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnimmt oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen hat
- eine Testung zur Beendigung der Absonderung vorgenommen werden muss
- jemand gegenwärtig behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht in einer Pflegeeinrichtung oder weiterer Einrichtung wird
- jemand eine gegenwärtig in einer Pflegeeinrichtung (o.Ä.) behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Person besuchen möchte
Ebenfalls nicht zuzahlungspflichtig sind Personen, die ...
- Im selben Haushalt mit einer Coronavirus-infizierten Person leben
- eine Kontaktperson darstellen
- eine Testung zur Verhütung der Verbreitung in Einrichtungen (Präventivtestung) benötigen
- bei einem Ausbruchsgeschehen anwesend waren
- Leistungsberechtigte, mit persönlichem Budget nach § 29 SGB IX und deren Beschäftigte sind
- Pflegepersonen im Sinne des § 19 1 SGB XI sind
Wichtiger Hinweis: Die Eltern von Kleinkindern sollen bitte als Nachweis für eine kostenlose Testung die Geburtsurkunde oder einen Kinderreisepass ins Testzentrum mitbringen!