Die Obstbäume sind längst abgesägt, 4000 Rebstöcke gepflanzt – da sorgt ein Regierungsschreiben für unangenehme Nachwehen eines ohnedies umstrittenen Landesgartenschauprojektes. Grund: Die Aufsichtsbehörde in Bayreuth bemängelt gegenüber der Stadt, dass bei der Anlage des Weinbergs im Kammerathengarten am Michelsberg kein Erlaubnisverfahren nach Denkmalschutzrecht durchgeführt worden ist.
Der Erlaubnisbescheid vom 17. Dezember betreffe nur die archäologischen Vorarbeiten. Dies müsse umgehend nachgeholt werden, schreibt die Regierung. Dabei sei darauf zu achten, „dass nicht vorab vollendete Tatsachen“ geschaffen werden.
Verfahren soll nachgeholt werden
Die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken ist das Ergebnis einer umfangreichen Überprüfung, die im Auftrag des Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning nach dem Einspruch des Nachbarn Dieter Martin aus Bamberg durchgeführt wurde. Dabei kommt die Behörde zwar zu dem Ergebnis, dass eine naturschutzrechtliche Befreiung durch die weinbaurechtliche Genehmigung nicht erforderlich war. Dies gelte aber nicht für die denkmalschutzrechtlichen Belange. Das entsprechende Verfahren sei umgehend nachzuholen.
Bei der Stadt hält man das Ganze für ein Missverständnis. „Wir haben zwölf Aktenordner nach Bayreuth zur Überprüfung geschickt. Da haben leider die Unterlagen für das Denkmalschutz recht gefehlt“, erklärt Pressesprecherin Ulrike Siebenhaar die Stellungnahme aus Bayreuth. Dies wolle man nun nachholen und die vorhandenen Bescheide vorlegen, was kein Problem sei: „Wir sind im Besitze der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Das Ganze ist nur ein Sturm im Wasserglas“, gibt sie sich überzeugt.
Stadt will Unterlagen nachreichen
Die Regierung hat gestern auf Anfrage bestätigt, dass ihr derzeit keine Unterlagen vorliegen, aus denen hervorgeht, ob die Erlaubnis nur vergessen wurde oder ob sie überhaupt nicht vorliegt. „Die Stadt hat angekündigt, dass sie weitere Unterlagen nachreichen will“, sagte Corinna Boerner, Pressesprecherin der Regierung. Hier schließt man im Übrigen nicht aus, dass man in Bamberg der irrigen Meinung gewesen sein könnte, auch denkmalrechtliche Belange würden vom weinbaurechtlichen Verfahren eingeschlossen.
Nachbar Dieter Martin bestreitet, dass die Stadt um diesen Umstand nicht gewusst haben könnte. Für den Bamberger, selbst einige Jahre Leiter einer Bauordnungsabteilung, stellt die Antwort des Rathauses auf das Regierungsschreiben nur einen Versuch dar, „Nebelkerzen zu werfen“. „Es fehlen bis heute zwei denkmalrechtliche Erlaubnisse für die zwei der Anlage des Weinbergs vorausgehenden Eingriffe, das Roden der Streuobstwiese, die nach dem Denkmalschutzgesetz Bestandteil der Klosteranlage gewesen ist und für das Anlegen und Planieren des Wegenetzes “, meint Martin. Bereits im Juli 2008 hätten Anwohner im Gespräch mit Vertretern der Stadt darauf aufmerksam gemacht, dass es eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis brauche. Damals habe man behauptet, alle erforderlichen Genehmigungen lägen vor.
Grundsätzliches Einverständnis
Im Landesamt für Denkmalpflege haben sich im Laufe des Jahres 2008 etliche Mitarbeiter mit dem Weinbergsprojekt beschäftigt und wohl auch grundsätzlich ihr Einverständnis damit erteilt. Dies bestätigten im Gespräch Andreas Büttner und Thomas Gunzelmann. Dennoch war auch in Schloss Seehof nicht zu erfahren, ob es eine denkmalrechtliche Erlaubnis gegeben hat, die sich auch auf die Rodung der Obstbäume und den Wegebau bezog, und wenn ja, warum diese der Regierung von Oberfranken nicht vorliegt.
Der Erlaubnisbescheid vom 17. Dezember betreffe nur die archäologischen Vorarbeiten. Dies müsse umgehend nachgeholt werden, schreibt die Regierung. Dabei sei darauf zu achten, „dass nicht vorab vollendete Tatsachen“ geschaffen werden.
Verfahren soll nachgeholt werden
Die Stellungnahme der Regierung von Oberfranken ist das Ergebnis einer umfangreichen Überprüfung, die im Auftrag des Regierungspräsidenten Wilhelm Wenning nach dem Einspruch des Nachbarn Dieter Martin aus Bamberg durchgeführt wurde. Dabei kommt die Behörde zwar zu dem Ergebnis, dass eine naturschutzrechtliche Befreiung durch die weinbaurechtliche Genehmigung nicht erforderlich war. Dies gelte aber nicht für die denkmalschutzrechtlichen Belange. Das entsprechende Verfahren sei umgehend nachzuholen.
Bei der Stadt hält man das Ganze für ein Missverständnis. „Wir haben zwölf Aktenordner nach Bayreuth zur Überprüfung geschickt. Da haben leider die Unterlagen für das Denkmalschutz recht gefehlt“, erklärt Pressesprecherin Ulrike Siebenhaar die Stellungnahme aus Bayreuth. Dies wolle man nun nachholen und die vorhandenen Bescheide vorlegen, was kein Problem sei: „Wir sind im Besitze der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis. Das Ganze ist nur ein Sturm im Wasserglas“, gibt sie sich überzeugt.
Stadt will Unterlagen nachreichen
Die Regierung hat gestern auf Anfrage bestätigt, dass ihr derzeit keine Unterlagen vorliegen, aus denen hervorgeht, ob die Erlaubnis nur vergessen wurde oder ob sie überhaupt nicht vorliegt. „Die Stadt hat angekündigt, dass sie weitere Unterlagen nachreichen will“, sagte Corinna Boerner, Pressesprecherin der Regierung. Hier schließt man im Übrigen nicht aus, dass man in Bamberg der irrigen Meinung gewesen sein könnte, auch denkmalrechtliche Belange würden vom weinbaurechtlichen Verfahren eingeschlossen.
Nachbar Dieter Martin bestreitet, dass die Stadt um diesen Umstand nicht gewusst haben könnte. Für den Bamberger, selbst einige Jahre Leiter einer Bauordnungsabteilung, stellt die Antwort des Rathauses auf das Regierungsschreiben nur einen Versuch dar, „Nebelkerzen zu werfen“. „Es fehlen bis heute zwei denkmalrechtliche Erlaubnisse für die zwei der Anlage des Weinbergs vorausgehenden Eingriffe, das Roden der Streuobstwiese, die nach dem Denkmalschutzgesetz Bestandteil der Klosteranlage gewesen ist und für das Anlegen und Planieren des Wegenetzes “, meint Martin. Bereits im Juli 2008 hätten Anwohner im Gespräch mit Vertretern der Stadt darauf aufmerksam gemacht, dass es eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis brauche. Damals habe man behauptet, alle erforderlichen Genehmigungen lägen vor.
Grundsätzliches Einverständnis
Im Landesamt für Denkmalpflege haben sich im Laufe des Jahres 2008 etliche Mitarbeiter mit dem Weinbergsprojekt beschäftigt und wohl auch grundsätzlich ihr Einverständnis damit erteilt. Dies bestätigten im Gespräch Andreas Büttner und Thomas Gunzelmann. Dennoch war auch in Schloss Seehof nicht zu erfahren, ob es eine denkmalrechtliche Erlaubnis gegeben hat, die sich auch auf die Rodung der Obstbäume und den Wegebau bezog, und wenn ja, warum diese der Regierung von Oberfranken nicht vorliegt.