Immer wieder sorgen Entscheidungen im nicht-öffentlichen Teil von Sitzungen oder begrenzte Ausschreibungen für Unmut.
Die Schließung der örtlichen Mittelschule oder umstrittene Bauprojekte: In den vergangenen Jahren gab es immer wieder nicht-öffentliche Beratungen in Rathäusern, die für Unmut gesorgt haben. "Wir haben dazu im Internet eine Handreichung publiziert", sagt Johannes Hardenacke von der Regierung von Unterfranken, und: "Die gilt zwar primär für Kommunen, aber natürlich auch für Landkreise." Auf sieben Seiten wird darauf hingewiesen, dass Beratungen prinzipiell öffentlich, also nur in Ausnahmefällen nicht-öffentlich, sind. Aber was gilt als Ausnahme?
Im Mai hatte der Wirtschafsausschuss des Kreistages nicht-öffentlich den Bau einer Brücke über die Saale und die Arbeiten an der Ortsdurchfahrt Bad Bocklet in Höhe von 557 000 Euro vergeben. "Bauleistungen sind grundsätzlich öffentlich", sagt Regierungsdirektor Manfred Gerlach vom Landratsamt Bad Kissingen, schränkt aber ein: "Es sei denn, es gibt noch was zu besprechen, etwa wenn es Zweifel an der Zuverlässigkeit der Firma gibt." Dass die Vergabe auch gleich nicht-öffentlich mitgemacht wurde, begründet Gerlach so: "Ob die Wiederherstellung der Öffentlichkeit nach der Diskussion (...) zu tatsächlicher Öffentlichkeit geführt hätte, darf man bezweifeln." Sprich: Aus seiner Sicht hätte eh' kein Zuhörer gewartet. Deshalb sei "dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit dadurch genüge getan worden, dass die Presse über die Entscheidung informiert wurde".
Bestätigung nach vier Wochen
In seiner jüngsten Sitzung Mitte Juni hat der Kreisausschuss nach mehrfachen nicht-öffentlichen Beratungen ein neues Magazin in Auftrag gegeben. Bekannt gegeben wurde der Beschluss erst auf mehrfache Nachfrage nach vier Wochen. "Zunächst sollten die Bieter durch den Auftraggeber von der Vergabeentscheidung unterrichtet werden", nennt Pressesprecherin Lena Pfister als Begründung.
Nicht-öffentlich war aber nicht nur die Vergabe, sondern das komplette Konzept: "Das Thema Magazin wurde noch nicht öffentlich beraten", heißt es auf Nachfrage aus dem Landratsamt, und: "Jedoch hatte der Landrat Anfang April in einem Interview gesagt, dass man darüber nachdenke ,ein neues Landkreis-Magazin herauszugeben'." Sechs Agenturen wurden angeschrieben, die Hälfte antwortete, nur zwei wurden zur Sitzung eingeladen.
Zum Vergleich: Für den Markenprozess "Bad Kissingen. Entdecke die Zeit" schrieb die Staatsbad GmbH 14 Agenturen an und lud auf Grundlage von Kriterien, die mit der Stadt ausgehandelt worden waren, fünf zu einer Präsentation ein. Am Ende fiel die Entscheidung auf die Berliner Agentur Müller-Valentini. Die kennt also den Landkreis, wurde aber nicht eingeladen: "Bezüglich des Magazins sind wir nicht im Bilde", teilte die aus Langendorf stammende Chefin Tina Müller auf Nachfrage mit.
"Das ist im Vorfeld zu wenig öffentlich diskutiert worden", kritisiert der SPD-Fraktionschef Wolfgang Görner das Vorgehen. Es hätte sicher auch nicht geschadet, wenn mehr als zwei Büros ihre Vorstellungen präsentiert hätten. "Ich würde mir manches Mal mehr Öffentlichkeit wünschen", sagt Görner.
"Man hätte es vielleicht anders machen können", sagt selbst CSU-Fraktionssprecher Siegfried Erhard. Aber die eigentliche Vergabe von Verträgen sei natürlich nicht-öffentlich. "Ich habe im Vorfeld nichts davon gewusst", berichtet auch die stellvertretende Landrätin Monika Horcher (Grüne), dass sie von der Vergabe überrascht war. Auch Reimar Glückler vom CBB sagt: "Ich würde mir mehr Öffentlichkeit wünschen, auch im Hammelburger Stadtrat."
Nachfolger für Kultur-Kalender
Bereits im Mai war nicht-öffentlich der Beschluss gefallen, dass der Landkreis den aktuellen Kultur-Kalender nicht weiterführt. Im Rahmen der Standortkampagne plant der Kreis ab 2019 ein eigenes Magazin. Beauftragt wurde die Würzburger Firma "Gerryland" . "Es soll für die Menschen interessant sein und die Region voran bringen", sagt Sven Schröter von Gerryland zur Konzeption.
"Die Zielgruppe ist die gesamte Landkreis-Bevölkerung", ergänzt Lena Pfister. Dafür sei ein gedrucktes Heft geplant. "Eine Onlineausgabe ist nicht ausgeschlossen. Eine App ist derzeit nicht im Gespräch."
Grundsatz In Artikel 52 der Bayerischen Gemeindeordnung heißt es in Absatz 2: Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.
Bekanntgabe In Artikel 3 steht: Die in nicht-öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.