Bad Brückenau: Nicht alle Quellen sind geschützt
Autor: Ulrike Müller
Bad Brückenau, Donnerstag, 21. Januar 2016
Sieben Heilquellen gibt's in Bad Brückenau. Doch nur für fünf ist ein Heilquellenschutzgebiet ausgewiesen - und zwar im Staatsbad. Das wird zur Zeit überarbeitet. Die beiden Heilquellen der Stadt bleiben außen vor.
Es gehört zu den Absurditäten von Bad Brückenau. Die Sache mit der Stadt und dem Staatsbad. Während die Kuranlagen im Staatsbad dem Freistaat Bayern gehören - und folglich auch von München finanziert werden - hat die Stadt Bad Brückenau ihren eigenen Kurbetrieb. So ist es zu erklären, dass die Heilquellen im Staatsbad einen Schutzstatus haben und die in der Stadt nicht.
Nun werden die Grenzen des Heilquellenschutzgebiets für die Quellen im Staatsbad verändert (siehe Grafik). Nötig geworden war die Anpassung dadurch, dass die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser neue Regularien für Heilquellenschutzgebiete ausgearbeitet hatte. Das war schon Ende der 1990er. Seit 2000 läuft das Verfahren, heuer soll es abgeschlossen werden, sagt Roland Lenhart, Sachgebietsleiter Umwelt am Landratsamt Bad Kissingen.
Über die hessische Landesgrenze
Wer nun annimmt, dass das Schutzgebiet größer wird und die Einschränkungen für die Bürger deutlich anziehen, der irrt. 1557 Hektar kleiner und nur noch zwei Schutzzonen anstatt fünf - so sieht es die aktuelle Fassung des quantitativen Heilquellenschutzgebietes vor. Grundlage für die Ausarbeitung seien die Erdschichten, aus denen sich die Quellen im Staatsbad speisen, erklärt Lenhart. Dass diese sich nicht an Ländergrenzen halten, ist klar. Während das alte Heilquellenschutzgebiet an der Landesgrenze zu Hessen endete, reicht das neue Gebiet bis weit hinter Züntersbach. Auch deshalb dauerte das Verfahren so lange, die Abstimmung mit den hessischen Behörden brauchte seine Zeit. Für die Anwohner ändert sich nur wenig. Die Auflagen, die im quantitativen Heilquellenschutzgebiet gelten, sind nicht so strikt. Wer eine Heizöltank im Keller hat, muss ihn in Zukunft besonders sichern, Bohrungen über 20 Meter Tiefe und das großflächige Versiegeln von Fläche sind verboten. Auch Wärmepumpen, die wassergefährdende Kältemittel verwenden, sind in der Schutzzone tabu.
Kutschen dürften fahren
Ein wesentlich schärferer Schutzstatus herrscht im Staatsbad, im unmittelbaren Umfeld der Quellen. Lenhart nennt es das qualitative Heilquellenschutzgebiet. Praktisch alles, was unter die Quellfassung reiche, sei genehmigungspflichtig. Außerdem gelten besondere Bestimmungen für die Lagerung von gefährlichen Stoffe - zum Beispiel für den Mist der Tiere aus dem Streichelzoo.
Dass allerdings wegen des Heilquellenschutzes keine Kutschen im Schlosspark fahren dürfen, halten sowohl Lenhart als auch Hartmut Holzheimer vom Wasserwirtschaftsamt für ziemlich weit hergeholt.Die Neuordnung des Heilquellenschutzgebietes bezieht sich ausdrücklich auf die fünf Quellen im Staatsbad. Für die beiden städtischen Quellen - den Georgi-Sprudel und den Siebener - müsste die Stadtverwaltung einen Antrag auf ein eigenes Schutzgebiet stellen. Das hat sie auch, am 16. Januar 2015 ging ein entsprechender Antrag beim Landratsamt ein. Nun aber ruht das Verfahren.
Brisante Stellungnahme
Grund ist eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen vom 5. August 2015.
Darin heißt es: "An der Heilquelle Georgi-Sprudel bestehen [...] bis heute Unklarheiten bezüglich des baulichen Zustands." Es gebe "Hinweise auf einen oberflächennahen Eintrag von Verunreinigungen". Hat das gar mit der Baustelle von Haus Waldenfels direkt gegenüber der Quellfassung zu tun?Nein, das hat es nicht. "Wir haben in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt", sagt Matthias Kleinhenz vom Gesundheitsamt Bad Kissingen. "Die Befunde waren alle in Ordnung." Es geht also allein um die bauliche Substanz des Georgi-Sprudels. Und es geht um die Frage, ob sich das Heilwasser, das sich aus tief liegenden Grundwasservorkommen im Zechstein speist, mit Wasser aus anderen Erdschichten vermischt hat. Wenn das der Fall wäre, müsste der Georgi-Sprudel unter Umständen einem anderen Quelltyp zugeordnet werden - was natürlich Auswirkungen auf ein gemeinsames Heilquellenschutzgebiet mit dem Siebener haben würde.