Seit dem 22. Juni 2020 dürfen nun sowohl Hallenbäder als auch Saunen und Wellnessbereiche wieder genutzt werden. Doch auch hier gelten bestimmte Regeln, um die Infektionszahlen weiterhin klein zu halten.
Die bayerischen Gesundheits- und Wirtschaftsministerien haben für diese Bereiche ein Rahmenkonzept ausgearbeitet.
Corona-Lockerungen: Regeln in Saunen, Thermen und Hallenbädern
Noch immer gibt es aufgrund der Corona-Pandemie einige Einschränkungen. Der Katastrophenfall wurde in Bayern bereits wieder aufgehoben. Doch gerade dort, wo Menschen viel Aerosol produzieren und auf längere Zeit in einem geschlossenen Raum mit anderen sind, steigt die Ansteckungsgefahr. Deshalb gilt es, sich weiterhin an die vorhandenen Regeln zu halten. inFranken.de liefert eine kompakte Zusammenfassung, welche Regeln gelten:
- Wie viele Gäste dürfen in die Therme?
Die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in eine Therme dürfen, ergibt sich aus den Garderobenschränken. Davon dürfen die Hälfte, beziehungsweise maximal zwei Drittel belegt sein. Dabei müssen die belegten Spinde ebenfalls immer einen Abstand von 1,5 Metern haben. - Muss der Mindestabstand eingehalten werden?
Ja, noch immer hat die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern oberste Priorität. Auch in Bädern und Wellnessbereichen ist dieser einzuhalten. Ruheliegen dürfen nur so belegt werden, dass zwischen den Personen 1,5 Meter Abstand herrscht. Lediglich Familien und Paare dürfen nebeneinander liegen.