Weitere bundesweite Corona-Schutzvorgaben sollen nach Plänen von Bund und Ländern vorzeitig zum 1. März auslaufen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister vereinbarten am Dienstag ein früheres Ende der eigentlich bis 7. April festgelegten Masken- und Testpflichten für Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium mit. Für Besuche in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen soll demnach aber auch noch weiterhin Maskenpflicht gelten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte Mitte Februar, unter dem Strich sei die Infektionslage seit Wochen stabil. Die Krankenhäuser könnten Corona-Kranke gut versorgen. Nur beim Besuch medizinischer Einrichtungen gelte es nach wie vor, vorsichtig zu sein. Wer Patienten oder Heimbewohner besuche und Arzttermine wahrnehme, müsse weiterhin Maske tragen. "Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein." Lauterbach betonte: "Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen."

Maskenpflicht für Patienten und Pflegepersonal fällt - muss sie aber nicht zwingend

Zur Vorbereitung auf eine möglicherweise kritischere Pandemielage in diesem Winter waren mehrere bundesweite Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben worden. Zuletzt war Anfang Februar bereits die Maskenpflicht in Fernzügen und Fernbussen vorzeitig ausgesetzt worden. Im Nahverkehr gelten nach entsprechenden Regelungen der Länder ebenfalls keine Maskenpflichten mehr. Nach und nach hatten die Bundesländer auch die Isolationspflicht für Corona-Infizierte auslaufen lassen.

Ob die Lockerungen aber auch wirklich umgesetzt werden, das steht auf einem anderen Blatt. Denn im entsprechenden Beschluss der Bundesregierung heißt es wörtlich: "Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind."

Auch Bayern hat sich dazu entschieden, offiziell mit der Pandemie abzuschließen. Rund drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie laufen die verbliebenen rein bayerischen Anti-Corona-Regeln aus.

Änderungen in Bayern - Corona-Verordnung ersatzlos aufgehoben

Die 17. bayerische Corona-Verordnung wird zum 1. März ersatzlos aufgehoben, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag in München mitteilte. Aufgrund bundesrechtlicher Regelungen bleibt es aber noch bei der Maskenpflicht für Besucher von Kliniken und Pflegeheimen sowie für Patienten in Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen.

Schon die letzte Fassung der Corona-Verordnung hatte nur noch wenige Regelungen enthalten, nämlich Ausnahmen von bundesrechtlichen Testnachweispflichten. Da diese zum 1. März aufgehoben werden, entfällt auch die Notwendigkeit für bayerische Ausnahmen. "Das ist nicht nur ein symbolisch wichtiger Schritt, sondern markiert auch den Übergang zur neuen Normalität. Jetzt steht die Eigenverantwortung noch stärker im Vordergrund", kommentierte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) das Ende der bayerischen Maßnahmen gegen die Pandemie. 

Das ändert sich außerdem im März 2023: Gaspreisbremse, Heizöl-Rückerstattung, Bierpreise und mehr