- Sachsen lockert als erstes Bundesland die Maskenpflicht beim Einkaufen
- Bedingung: Maskenpflicht entfällt bei Wocheninzidenz unter 10
- Wo trotz der Lockerung weiterhin eine Maske getragen werden muss
In Sachsen soll die Maskenpflicht beim Einkaufen bei einer Wocheninzidenz von unter zehn entfallen. Die Regelung greife ab Freitag (16. Juli) mit der neuen Landesverordnung, kündigte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) nach einer Kabinettssitzung in Dresden an.
In Sachsen entfällt die Maskenpflicht beim Einkaufen: Das gilt jetzt
Ein Mund-Nasen-Schutz muss aber weiter in Bus und Bahn sowie in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen getragen werden.
Derzeit liegen alle Landkreise und Städte im Freistaat unter dem Schwellenwert von zehn wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.