Der Sohn eines 87-Jährigen, der acht Monate nach der dritten Corona-Impfung starb, ist jetzt mit einer Schmerzensgeldklage am Landgericht Ravensburg gescheitert.
Eine Summe von 22.500 Euro wollte er erstreiten, allerdings habe er nichts zu konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen seines Vaters als Folge der Impfungen vorgebracht, "nicht einmal zu Schwellungen und Spannungen im Bereich der Einstichstelle in den Tagen nach der jeweiligen Impfung". So die Begründung der Richter vom Donnerstag (16. März 2023).
Rentner stirbt Monate nach Corona-Impfung - Sohn verliert vor Gericht
Allein für den Stich mit der Nadel und das Einbringen des Impfstoffes sei, selbst wenn eine Einwilligung nicht vorgelegen haben sollte, eine Entschädigung mit Geld nicht vorgesehen. Der Sohn hatte gegen einen Allgemeinarzt geklagt, der den Senior im Juni und Juli 2021 und dann nochmals im Januar 2022 gegen Corona geimpft hatte. Im September 2022 verstarb der 87-Jährige dann. Als Erbe seines Vaters habe der Kläger behauptet, dass es vor den Impfungen keine oder nur unzureichende Aufklärung gegeben habe, so das Gericht. Die von seinem Vater erklärte Einwilligung sei daher unwirksam.
Je Impfung stellte sich der Kläger ein Schmerzensgeld von 7500 Euro vor - das Urteil vom Donnerstag (16. März 2023) ist noch nicht rechtskräftig.