Drei Bundesländer lassen ein Gutachten bezüglich der geplanten Krankenhausreform erstellen.

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wollen die geplante Krankenhausreform auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen. Das kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) an. Die drei Landesregierungen haben dafür an der Augsburger Universität ein Rechtsgutachten angefordert.

Ist die geplante Krankenhausreform verfassungsmäßig? - Drei Bundesländer geben Gutachten in Auftrag 

Die Länder wollen wissen, ob durch die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angestrebte Reform zu weit in die Kompetenz der Bundesländer hineinregiert wird. "Krankenhausplanung ist Ländersache", sagte Holetschek. Natürlich gebe es eine Verzahnung zwischen Planung der Kliniken und der Vergütung. "Wir wollen wissen, wo die rote Linie ist, ab der der Bund die verfassungsrechtlichen Kompetenzen der Länder verletzt", erklärte der bayerische Gesundheitsminister.

Die bayerische Landtags-SPD kritisierte die Auftragsvergabe für das Gutachten. Gesundheitsexpertin Ruth Waldmann meinte, Länder und Bund hätten sich auf eine gemeinsame Krankenhausreform verständigt. Holetschek gebe also "ein Gutachten gegen seinen eigenen Entwurf in Auftrag", sagte sie. "Außerdem stellt sich die Frage, was so ein Gutachten überhaupt untersuchen soll, denn den Gesetzentwurf gibt es ja noch gar nicht, sondern er wird derzeit bis Ende Juni gemeinsam von Bund und Ländern erarbeitet."

Die Pläne der Ampel-Koalition in Berlin zielen darauf ab, das gewachsene Kliniknetz in drei Versorgungsstufen einzuordnen und entsprechend zu finanzieren - von der wohnortnahen Grundversorgung über eine zweite Stufe mit weiteren Angeboten bis zu Maximalversorgern wie Unikliniken. Das Ländergutachten soll der Juraprofessor Ferdinand Wollenschläger erstellen. Er ist Ordinarius für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Uni Augsburg.

Krankenhausgesellschaft warnt vor Klinik-Insolvenzen

 In der Debatte über eine langfristige Reform der Krankenhauslandschaft hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vor kurzfristigen Insolvenzen von Kliniken gewarnt. "Aufgrund des Auseinanderklaffens der galoppierenden Inflation und der dahinter zurückbleibenden Erlösentwicklung schreiben die Krankenhäuser mittlerweile Monat für Monat 740 Millionen Euro Defizit", sagte DKG-Chef Gerald Gaß dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Bis Ende März steige das angehäufte Defizit der Krankenhäuser auf neun Milliarden Euro. "Um Insolvenzen und folgende Versorgungseinschränkungen zu verhindern, müssen die Krankenhäuser jetzt kurzfristig und verlässlich wirtschaftlich gesichert werden", sagte Gaß. Am Montag lädt die DKG zu einem Krankenhausgipfel in Berlin ein, zu dem auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erwartet wird.

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