Der Bundesrat hat den Weg für mehrere Gesetze frei gemacht, die viele Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen Krise mit stark gestiegenen Preisen für Energie und Lebenshaltung finanziell entlasten werden. Mit dem stark verbesserten Wohngeld greift der Staat vor allem Menschen mit geringen Einkommen unter die Arme.
Von einem Inflationsausgleich bei der Einkommensteuer sollen dagegen 48 Millionen Bürger steuerlich profitieren. Mieterinnen und Mieter können sich ebenfalls auf eine finanzielle Entlastung beim Heizen freuen. Aber auch das Bürgergeld wurde offiziell beschlossen und kann im Januar 2023 in Kraft treten.
Bundesrat beschließt: Wohngeld für hunderttausende zusätzliche Haushalte
Hunderttausende zusätzliche Haushalte in Deutschland werden ab dem kommenden Januar erstmals Wohngeld beziehen können. Der Bundesrat stimmte der Reform zu - trotz deutlicher Kritik am hohen Mehraufwand für die Verwaltung und an der extrem kurzen Umstellungszeit. Bisher erhalten 600.000 Haushalte diesen staatlichen Zuschuss zur Miete. Mit der Wohngeldreform werden bis zu 1,4 Millionen weitere dazu berechtigt sein. Das Wohngeld soll zudem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die Bezieher künftig im Schnitt rund 370 Euro monatlich.
Die Länder machten aber deutlich, dass sie erst neues Personal suchen und schulen sowie ihre EDV-Systeme umstellen müssen, was bis Anfang Januar nicht zu schaffen sein werde. "Es ist das gleiche Schema wie immer: Der Bund schreibt einen halbgaren Gesetzentwurf und die Länder sollen es dann im Vollzug irgendwie hinbekommen", kritisierte Bayerns Minister für Bundesangelegenheiten, Florian Herrmann (CSU). Es sei absehbar, dass es bei den Bürgern anfangs Ärger geben werde.
Inflationsausgleich bei Einkommensteuer
48 Millionen Bürgerinnen und Bürger können sich vom kommenden Jahr an über niedrigere Steuern freuen, nachdem auch der Bundesrat grünes Licht für einen Inflationsausgleich bei der Einkommensteuer gegeben hat. Das sorgt dafür, dass der Staat im kommenden Jahr nicht auch noch von den hohen Preisen profitiert.
Die sogenannte kalte Progression, quasi eine inflationsbedingte heimliche Steuererhöhung, wird ausgeglichen. Bund, Länder und Gemeinden verzichten damit 2023 auf Steuereinnahmen von 18,6 Milliarden Euro.
Finanzielle Entlastungen für Mieter bei CO₂-Abgabe
Auf eine finanzielle Entlastung können Mieterinnen und Mieter auch bei der Klimaabgabe fürs Heizen hoffen. Bisher müssen sie die sogenannte CO₂-Abgabe allein bezahlen, künftig werden die Vermieter daran beteiligt. Maßstab wird die energetische Qualität des jeweiligen Gebäudes sein. Je schlechter diese ist, umso höher wird der Anteil der Vermieter. Bei besonders emissionsreichen Gebäuden müssen diese bis zu 95 Prozent der CO₂-Abgabe tragen. Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel Vorgaben zum Denkmalschutz eine bessere Dämmung verhindern. Das Gesetz soll am 1. Januar in Kraft treten. Voraussetzung für eine Entlastung ist allerdings, dass Vermieter ihren Anteil nicht einfach auf die Miete umschlagen.