Ein Pfingsturlaub in einem Corona-Risikogebiet kann nach den Ferien für Eltern und Schulkinder ein unangenehmes Nachspiel haben. Sollte nach der Rückkehr eine Quarantäne erforderlich sein, wird der versäumte Unterricht nicht nur als unentschuldigte Fehlzeit angesehen. Im schlimmsten Fall droht nach Angaben des Kultusministeriums auch ein Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen die allgemeine Schulpflicht. Das Bußgeld kann in Bayern im schlimmsten Fall bis zu 1000 Euro betragen.
"Die Schulpflicht besteht auch in der aktuellen Situation unverändert", sagte ein Ministeriumssprecher. Alle Schülerinnen und Schüler hätten daher die Pflicht, den Unterricht zu besuchen. Wenn sehenden Auges durch die Reise in ein Risikogebiet nach Rückkehr eine Quarantäne erforderlich werde, welche die Teilnahme am Präsenzunterricht verhindert, stelle dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von Artikel 119 des Schulgesetzes dar.
Verletzung der Schulpflicht durch Quarantäne: Ferien im Risikogebiet können teuer werden
Eine Quarantäne ist etwa dann verpflichtend, wenn der Urlaub in einem sogenannten Hochinzidenzgebiet stattgefunden hat. Frühestens fünf Tage nach der Rückkehr kann die Quarantäne dann per negativem Corona-Test aufgehoben werden. Bis der Test vorliegt, ist natürlich auch kein Schulbesuch erlaubt.