- Corona-Testpflicht: Neue Regeln an Bayerns Schulen und Kitas startet am Montag, 10. Januar 2022
- Kita-Eltern müssen Testnachweispflicht einhalten
- Auch geimpfte und genesene Schüler*innen müssen sich regelmäßig testen
- Bayerns Sozialministerin verteidigt Strategie: "Ich glaube, dass es wirklich funktionieren wird."
Mit dem Ende der Schulferien gelten in den bayerischen Kindertagesstätten und Schulen neue Vorgaben mit Blick auf die Corona-Tests. Dabei sind die Änderungen an den Schulen nur minimal: Die bisherigen Testmodalitäten werden beibehalten, nur müssen sich nun auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig testen. Kita-Eltern jedoch müssen sich umgewöhnen: Wenn sie künftig nicht dreimal in der Woche einen negativen Test bei ihren Kindern nachweisen, dürfen diese nicht mehr in die Einrichtungen kommen. Bayerns Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) hat den Start der Corona-Tests für Krippen- und Kindergartenkinder verteidigt.
Corona-Regeln in Bayern: Das gilt ab heute in Kitas
Für Kita-Kinder: Ab dem 10. Januar gilt zwar weiterhin keine Testpflicht in den Räumen der Kitas, aber eine Testnachweispflicht für die Sorgeberechtigten: Sie müssen drei Mal in der Woche "glaubhaft versichern", dass sie Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr mit negativem Ergebnis selbst zu Hause getestet haben. Die vom Freistaat per Berechtigungsschein bezahlten Tests müssen grundsätzlich montags, mittwochs und freitags erfolgen. Ist ein Kind an einem dieser Tage nicht anwesend, muss ein Test an dem Tag gemacht werden, an dem es wieder betreut wird.
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Die neuen Regeln sind nicht ganz unumstritten. Eine Elterninitiative aus Franken fordert stattdessen flächendeckende PCR-Tests in Kitas. Auch Forscher aus Würzburg halten die neue Vorschrift nur bedingt für sinnvoll - auch wenn sie die Testnachweispflicht ab 10. Januar generell begrüßen.
Corona-Regeln für Schülerinnen und Schüler: Auch Geimpfte und Genesene von Test-Pflicht betroffen
Für Schülerinnen und Schüler: Bislang waren Schüler, die doppelt geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen waren, von der regelmäßigen Testpflicht im Schulgebäude befreit. Angesichts der hohen Zahl von Infektionen und der als ansteckender eingestuften Omikron-Variante, die zudem teils den Impfschutz unterläuft, müssen auch sie nun wieder regelmäßig zum Teststäbchen greifen.
Konkret läuft das im Freistaat so ab, dass an den Grund- und Förderschulen zweimal pro Woche ein PCR-Pooltest gemacht wird. Dabei lutschen die Kinder an einem Tupfer - daher auch die Bezeichnung "Lollitest". Alle Tupfer werden gemeinsam mit dem sehr genauen PCR-Verfahren untersucht, bei einem positiven Befund wird das betroffene Kind durch Rückstellproben identifiziert.
Weil das Ergebnis des Pool-Tests erst mit einiger zeitlicher Verzögerung vorliegt, wird an den Grund- und Förderschulen am Montagmorgen zu Unterrichtsbeginn zusätzlich ein Selbsttest durchgeführt.
An allen anderen Schulen testen sich die Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche selbst. Alternativ wird jeweils auch ein negativer PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest akzeptiert.
Sozialministerin Trautner verteidigt neue Test-Regeln
"Ich glaube, dass es wirklich funktionieren wird, weil die Eltern ja auch größtes Interesse daran haben, dass die Sicherheit in den Kitas sehr hoch ist", sagte sie am Montag dem Bayerischen Rundfunk. Schummelei durch die Eltern lasse sich zwar nicht ausschließen.
"Aber ich baue wirklich darauf, dass das größte Interesse auch bei den Eltern daran besteht, dass die Kinder in einer sicheren Umgebung betreut werden."
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