Update vom 15.02.2023, 12.45 Uhr: Schuhbecks Company muss Gewürzladen räumen
Die Schuhbeck Company muss ihren Gewürzladen in der Münchner Innenstadt räumen. Das hat das Landgericht München I am Montag entschieden. Die Company, die die von Star-Koch Alfons Schuhbeck gegründeten Gewürzläden inzwischen betreibt, hatte seit Mitte Juni vergangenen Jahres keine Miete mehr gezahlt, wie auch ihr Anwalt Joachim Borggräfe einräumte. Den Streitwert bezifferte das Gericht auf 333.840 Euro.
Der Anwalt des Vermieters, Günther Volpers, sicherte zu, dass der Räumungsanspruch nicht vor dem 15. März durchgesetzt wird. Borggräfe und der Geschäftsführer der Company, Günter Blitz, gaben an, die ausstehenden Mietzahlungen bis dahin ausgleichen zu können. Die Company habe einen Jahresumsatz von vier Millionen Euro, außerdem werde bald ein neuer Investor einsteigen. Volpers glaubte das nicht mehr, sprach von "Grimms Märchen".
Die Gewürzläden seien das "Flaggschiff" der Company, die seinen Angaben zufolge auch andere Aktivitäten Schuhbecks wie Beratungstätigkeiten verwaltet, sagte Borggräfe und nannte Schuhbeck das "Mastermind" hinter der GmbH.
Von den zahlreichen früheren Geschäften Schuhbecks ist seit seiner Insolvenz und seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht mehr viel übrig. Seine Restaurants sind inzwischen geschlossen und auch für die beiden weiteren Gewürzläden in Altötting und Regensburg sehe es schlecht aus, wenn der Laden in München tatsächlich geräumt werden müsse, sagte Borggräfe. Denn die Läden seien komplett verwoben und würden alle von München aus verwaltet.
Update vom 16.01.2022, 14 Uhr: Schuhbeck zieht vor Bundesgerichtshof - mit neuem Anwalt
Jetzt ist es offiziell: Alfons Schuhbeck wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Begründung seiner Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sei fristgerecht eingegangen, teilte ein Sprecher des Landgerichts München I am Montag mit. "Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt."
Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Schuhbeck droht daher Gefängnis. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.
Bereits in der vergangenen Woche hatte ein Sprecher Schuhbecks mitgeteilt, die beiden bisherigen Verteidiger des Starkochs hätten "das Mandat im allseitigen Einvernehmen beendet". Schuhbecks neuer Anwalt ist nach Angaben des Sprechers Ali B. Norouzi aus Berlin, der als Spezialist für Revisionsverfahren gilt.
Wie er die Revision begründet, blieb zunächst unklar. "Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen", teilte Schuhbecks Sprecher mit. "Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen."
Update vom 03.11.2022, 16.25 Uhr: Alfons Schuhbeck legt doch Revision ein
Star-Koch Alfons Schuhbeck legt nach seiner Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung Revision ein. "Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können", ließen seine Anwälte am Donnerstag über einen Sprecher mitteilen. Vor diesem Hintergrund habe der 73-Jährige seine Anwälte gebeten, am Donnerstag - dem letzten Tag der Frist - Revision gegen das Landgerichtsurteil einzulegen.
Ein Sprecher des Landgerichts München I bestätigte, dass "ein Fax mit einer Revisionseinlegung eingegangen" sei. Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der die Entscheidung des Landgerichts dann beurteilen muss. Ob es dazu wirklich kommt, ließ Schuhbeck in der Mitteilung offen: "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen", sagte er demnach. "Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen."
Das Landgericht München I hatte am Donnerstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Bei einer solchen Höhe ist keine Bewährung mehr möglich. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin keine Revision gegen das Urteil einlegen.
Direkt nach dem Urteil in der vergangenen Woche schon hatte Schuhbeck Ablenkung in der Arbeit gesucht. Nach dem Prozesstag sei er in die Küche seiner "Südtiroler Stuben" gegangen. "Kochen", hieß es. Die Verhandlung und das Urteil hätten ihn recht mitgenommen. "Positiv ist, dass er sehr viel Zuspruch aus seinem Umfeld über Nachrichten erhielt."
Am Donnerstagabend sollte er im "Teatro", das inzwischen nicht mehr "Schuhbeck's Teatro" heißt, in München auf der Bühne stehen. Schuhbeck wolle den Schaden in voller Höhe wiedergutmachen, woran er auch in den vergangenen Tagen unermüdlich gearbeitet habe, teilten seine Anwälte mit.
So beschäftigt wie vor seinem Prozess dürfte er aber nicht mehr sein, denn seine Verurteilung hatte bereits berufliche Konsequenzen für ihn: Schuhbecks Karriere als Fernsehkoch ruht fürs Erste. Nachdem der Bayerische Rundfunk (BR) Sendungen mit ihm aus dem Programm genommen hatte, hatte auch ZDF angekündigt, ihn zunächst nicht mehr in der Show "Die Küchenschlacht" auftreten zu lassen.
Auch das Urteil gegen Fußballer Jerome Boateng ist nun gefallen: Eine brutale Attacke auf seine Ex-Freundin hat nun teure Konsequenzen.
Update vom 28.10.2022, 21.30 Uhr: Schuhbeck tröstet sich nach Knast-Urteil mit seiner Lieblings-Beschäftigung
Star-Koch Alfons Schuhbeck hat nach seiner Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung Ablenkung am Herd gesucht. "Nach dem Prozesstag ist er in die Küche der Tiroler Stuben gegangen. Kochen", hieß es am Freitag aus dem Umfeld des 73-Jährigen. Die Verhandlung und das Urteil hätten ihn recht mitgenommen. "Positiv ist, dass er sehr viel Zuspruch aus seinem Umfeld über Nachrichten erhielt."
Das Landgericht München I hatte am Donnerstag eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verhängt. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die einjährige Haftstrafe seines Mitangeklagten wegen Beihilfe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Ob Schuhbeck tatsächlich ins Gefängnis muss, steht noch nicht fest, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Eine finale Entscheidung über mögliche Rechtsmittel haben seine Verteidiger nach eigenen Angaben derzeit noch nicht getroffen. Sollte er in Haft kommen, wäre grundsätzlich ein Vollzug in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg vorgesehen, sagte ein Sprecher des Landgerichts München I. Abweichungen vom Vollzugsplan seien aber möglich.
Einige Folgen bekommt Schuhbeck aber bereits jetzt zu spüren. Die Dinnershow im Spiegelzelt kommt ohne den prominenten Gastronom aus, der schon Stars wie Queen Elizabeth II., Charlie Chaplin oder die Spieler des FC Bayern bekochte. Statt "Schuhbecks teatro" laute der Name künftig nur noch "teatro", teilte das Unternehmen in München mit. Aber: "Das gegenwärtige Menü von Alfons Schuhbeck wird vorerst weiterhin den Gästen serviert."
Auch Schuhbecks Karriere als Fernsehkoch ruht fürs Erste. Nach dem Bayerischen Rundfunk (BR) wird er auch im ZDF zunächst nicht mehr in der Show "Die Küchenschlacht" auftreten. "Wir sehen auch bis auf Weiteres keinen Einsatz von Alfons Schuhbeck in unseren Sendungen", teilte das ZDF am Freitag auf Anfrage mit. Für die Aufzeichnung der neuen Ausgaben habe man bereits berücksichtigt, dass er nicht zum Einsatz kommen werde. Auch auf der Internet-Seite ist der Gastronom nicht mehr unter den beteiligten Spitzenköchen zu finden.
Der BR hatte nach einem Geständnis des Star-Kochs Mitte Oktober dessen Kochsendungen aus dem Programm genommen. Auch neue Folgen von "Schuhbecks Küchenkabarett", die eigentlich am 20. November starten sollten, wurden gestrichen. Neue Produktionen seien nicht geplant. In der Mediathek sind aber noch die alten Folgen zu finden, in denen Schuhbeck an der Seite der Kabarettistin Monika Gruber Genüsse zaubert und ganz in seinem Element ist.
Gruber steht auch sonst hinter ihm: "Ich habe Alfons bereits versichert, dass mein Verständnis von Freundschaft sowohl gute als auch schlechte Zeiten einschließt. Ich werde immer für Alfons da sein, wenn er mich braucht", sagte sie kürzlich der Bild-Zeitung. Doch das halten offenbar nicht alle so. "Viele von Alfons’ Freunden und Prominenten haben sich jahrelang gratis bei ihm durchgefressen – und wenden sich nun ab. Das macht mich stinksauer", merkte die Schauspielerin und Kabarettistin an.
Update vom 27.10.2022, 15.30 Uhr: Urteil im Schuhbeck-Prozess gefällt - Star-Koch muss ins Gefängnis
Star-Koch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Das Landgericht München I verurteilte den 73-Jährigen am Donnerstag wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung. Der Mitbeklagte wurde wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht blieb bei Schuhbeck unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die vier Jahre und zwei Monate gefordert hatte. Schuhbecks Verteidiger hatten für eine Bewährungsstrafe plädiert. Bei dem Mitangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Bewährungsstrafe gefordert.
Die Staatsanwaltschaft hatte Schuhbeck vorgeworfen, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2015 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.
"Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe", sagte Schuhbeck in seinem letzten Wort vor Gericht. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Zuvor hatten sich auch Mitarbeiter Schuhbecks in einem Brief an das Gericht gewandt, das diesen auch verlesen hatte.
Der Gastronom hatte die Vorwürfe nach und nach weitgehend eingeräumt, aber angegeben, er könne sich an konkrete Vorgänge und Summen nicht erinnern. Er bat das Gericht, ihm zu glauben, "dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den 'Südtiroler Stuben' nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird". Von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.
Er hatte das Gericht "eindringlich" gebeten, "die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen", aber zeitgleich eingeräumt: "Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen."
Update vom 27.10.2022, 10 Uhr: Urteil im Schuhbeck-Prozess wird heute erwartet
Für Starkoch Alfons Schuhbeck wird es am Donnerstag (9.00 Uhr) ernst vor dem Landgericht München I. Denn dann soll sich entscheiden, ob er wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe ins Gefängnis muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.
Schuhbeck hat vor Gericht nach und nach ein weitgehendes Geständnis eingeräumt, gab aber an, sich nicht an konkrete Summen erinnern zu können. Nach diesem Geständnis stellt sich nun wohl nicht mehr die Frage, ob er wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird, sondern wie hoch seine Strafe ausfällt. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.
"Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den "Südtiroler Stuben" nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird", sagte Schuhbeck in seinem Geständnis. Von mehr als 1000 verschwundenen Rechnungsnummern gehen die Behörden aus. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet. Er bitte das Gericht, "eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen", sagte Schuhbeck.
Aber: "Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen." Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant. Am zweiten Prozesstag hatte Schuhbeck gesagt: "Wenn ich es ungeschehen machen könnte, würde ich es sofort tun". Er fügte hinzu: "Ich stehe vor den Trümmern meines Lebenswerkes."
Update vom 15.10.2022, 12.12 Uhr: Schuhbeck: "Bewusst, dass mir Gefängnis droht"
Der Star-Koch Alfons Schuhbeck hat sein Geständnis im Prozess um Steuerhinterziehung ausgeweitet und Computermanipulationen auch in seinem Restaurant "Südtiroler Stuben" eingeräumt. Fehlende Rechnungsnummern im Kassensystem seien "auch auf Computermanipulationen zurückzuführen, für welche letztendlich ich verantwortlich bin", sagte der 73 Jahre alte Gastronom am Freitag vor dem Landgericht München I. "Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist."
Bereits am Mittwoch hatte Schuhbeck ein weitgehendes Geständnis abgelegt, sich dabei aber hauptsächlich auf sein anderes Restaurant "Orlando" bezogen. Für die "Südtiroler Stuben" hatte er damals nur generell Verantwortung übernommen und angegeben, er könne sich nicht erinnern, wie die Manipulationen konkret abgelaufen seien.
"Dass ich dies am Mittwoch nicht in der gewünschten Deutlichkeit gesagt habe, bitte ich zu entschuldigen", sagte Schuhbeck nun. "Es war keine Absicht, sondern meiner großen Belastung und meinen Ängsten geschuldet." Der 73-Jährige fügte hinzu: "Mir ist bewusst, dass mir Gefängnis droht. Diese Vorstellung macht mir Angst, aber ändert nichts daran, dass ich bereit bin, die Verantwortung für meine Fehler zu übernehmen."
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es um mehr als 2,3 Millionen Euro Steuern, die Schuhbeck so zwischen 2009 und 2016 im "Orlando" und in den "Südtiroler Stuben" hinterzogen haben soll.
ZDF wirft ihn aus dem TV-Programm
Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.
Vom ZDF hieß es auf dpa-Nachfrage zur Kochsendung 'Küchenschlacht', in der Star-Köche abwechselnd zu sehen sind: "Das ZDF hat für die Aufzeichnungen der neuen 'Küchenschlacht'-Ausgaben bereits berücksichtigt, dass Alfons Schuhbeck während seines Prozesses und bis zur Urteilsverkündung nicht in der Sendung zum Einsatz kommt."
Original-Artikel vom 14.10.2022, 11.24 Uhr: Schuhbeck gesteht vor Gericht und nennt Details
Der Star-Koch Alfons Schuhbeck hat sein Geständnis im Prozess um Steuerhinterziehung ausgeweitet und Computermanipulationen auch in seinem Restaurant "Südtiroler Stuben" eingeräumt. Fehlende Rechnungsnummern im Kassensystem seien "auch auf Computermanipulationen zurückzuführen, für welche letztendlich ich verantwortlich bin", sagte der Gastronom am Freitag (14. Oktober 2022) vor dem Landgericht München I. "Es gibt hier keinen fremden Dritten, der hierfür verantwortlich ist."
Bereits am Mittwoch hatte Schuhbeck ein weitgehendes Geständnis abgelegt, sich dabei aber hauptsächlich auf sein anderes Restaurant "Orlando" bezogen. Für die "Südtiroler Stuben" hatte er damals nur generell Verantwortung übernommen und angegeben, er könne sich nicht erinnern, wie die Manipulationen konkret abgelaufen waren.
Doch die Vorwürfe haben weitreichendere Folgen: Wegen des Prozesses nimmt der Bayerische Rundfunk nun Schuhbecks Kochsendungen vorerst aus dem TV-Programm. Der öffentlich-rechtliche Sender bestätigte am Donnerstag in München der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht von T-Online.
Vom BR hieß es, es handele sich um fünf Folgen von "Alfons & Ali - Genuss hoch 3". Diese sollten eigentlich ab 16. Oktober immer sonntags um 17.15 Uhr ausgestrahlt werden. Auch die neuen Folgen von "Schuhbecks Küchenkabarett" ab 20. November auf dem Sendeplatz werden demnach nicht ausgestrahlt. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.
Vom ZDF hieß es auf dpa-Nachfrage zur Kochsendung "Küchenschlacht", in der Star-Köche abwechselnd zu sehen sind: "Das ZDF hat für die Aufzeichnungen der neuen Küchenschlacht-Ausgaben bereits berücksichtigt, dass Alfons Schuhbeck während seines Prozesses und bis zur Urteilsverkündung nicht in der Sendung zum Einsatz kommt."