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Gericht: Münzsammlung wird auf Hartz IV angerechnet

Eine Briefmarken- oder Münzsammlung wird bei der Berechnung von Hartz IV angerechnet - auch wenn sie mit viel Verlust verkauft werden muss.
Münzsammlung ist ein verwertbarer Vermögensgegenstand, urteilten die Richter. Foto: Tobias Hase/Symbolbild
 

Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden und die Revision eines Mannes aus Hannover zurückgewiesen (Az: B 14 AS 100/11 R). Die Münzsammlung des klagenden Mannes sei ein verwertbarer Vermögensgegenstand, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Jobcenter Region Hannover hatte dem Bauingenieur 2005/2006 Arbeitslosengeld II für ein halbes Jahr nur als Darlehen gewährt und dies mit der Münzsammlung des Mannes im Wert von rund 21 000 Euro begründet. Der Bauingenieur aber verlangte die Hartz-IV-Leistungen als Zuschuss und klagte. Er argumentierte, ein Verkauf der Sammlung sei unwirtschaftlich, da er rund 27 000 Euro bezahlt habe. Auch in den Vorinstanzen war die Klage erfolglos gewesen.

Sein Rechtsanwalt sagte, eine Münzsammlung sei reine Liebhaberei und als Art der Anlage vergleichbar mit Immobilien. Bewohnt ein Hartz-IV-Empfänger eine eigene angemessene Wohnung, muss er diese nicht verkaufen, wenn dies nur mit erheblichem Wertverlust möglich ist. Den Argumenten des Anwalts folgte der Senat aber nicht. Bei frei handelbaren Vermögensgegenständen könne keine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit gezogen werden, betonte der Vorsitzende Richter.

Nach eigenen Angaben besaß der Mann rund 240 Münzen, darunter Taler aus dem 16. Jahrhundert. Etwa 50 Münzen habe er mit einem Verlust von rund 35 Prozent verkaufen müssen.

Kommentare

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  • community  Oskarchen Diesen Post kommentierenkommentieren

    Na ja,......kann man so oder so sehen! So hat die Briefmarken-oder Münzsammlung vielleicht noch einen höheren Wert, wie wenn man sie bei Ebay versteigert. zwinkern

    (0)
  • community  meinemeinung Diesen Post kommentierenkommentieren

    Ich finds eine SchandeMan hat anscheinend die Posse um unseren EX-BP schon wieder vergessen.
    Entlassen und finanziell saniert dabei.

    (2)

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