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BGH: Kassenärzte wegen Korruption nicht strafbar

22.06.2012     

Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.



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  • community  Roth Diesen Post kommentierenkommentieren

    sollen etwa die geldwerten Vorteile ....... im Zusammenhang mit der Einladung zu einer einwöchigen Urlaubsreise nicht mehr als Sachbezug versteuert werden müsssen, wenn die Pharmaindustrie einen Arzt dazu einlädt und er kostenfrei für seinen Geldbeutel reist.

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  • Griechische Verhältnissebei uns in Deutschland nur eben mal ganz legal - staatlich geförderte oder zumindest staatlich geduldete „Korruption“.

    Die kleinen („Maultaschendiebe“) hängt man, die „legal“ sich letztlich aus den Geldern der Beitragszahler sich bedienenden „armen“ freien Ärzte lässt man laufen.

    Jetzt wird es Zeit, dass die Bürger auf die Strasse gehen.

    (2)

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