lokale Nachrichten aus Bamberg Coburg Kulmbach Forchheim Haßberge Erlangen-Höchstadt Kronach Rhön Grabfeld Schweinfurt Bayreuth Kitzingen Bad Kissingen

>> als Startseite

Städtetag: Zusage über Kita-Plätze nicht einzuhalten

Jetzt ist es quasi offiziell: Die Kommunen können die flächendeckende Kleinkindbetreuung nicht pünktlich garantieren. Bald droht eine Klagewelle. Zudem müssen städtische Kitas künftig Steuern zahlen.
Jetzt ist es quasi offiziell: Die Kommunen können die flächendeckende Kleinkindbetreuung nicht pünktlich garantieren. Foto: Bernd Thissen/Archiv
 

Ein ausreichender Ausbau von Kita-Plätzen ist nach Angaben des Deutschen Städtetags bis zum kommenden Jahr nicht mehr zu schaffen. Dessen Vertreter begründeten dies am Mittwoch in Berlin mit unerwartet hohen Bedarfszahlen für die Betreuung von unter Kindern unter drei Jahren. Ab 1. August 2013 haben Kleinkinder darauf einen Rechtsanspruch. Erwartet wird jetzt eine Klagewelle mit Schadenersatzforderungen.

In zusätzliche Bedrängnis kommen die Kommunen durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Danach müssen auch kommunale Kitas Steuern zahlen. Sie unterlägen als gewerbliche Betriebe genauso der Pflicht zur Körperschaftssteuer wie private Anbieter, entschied das oberste deutsche Steuergericht in München. Mangels großer Gewinne der meisten Kitas dürften die praktischen Auswirkungen aber eher gering sein.

Zum Kita-Ausbau sagte der Vizepräsident des Städtetags, Heilbronns Oberbürgermeister Helmut Himmmelsbach, vielerorts liege der Betreuungsbedarf deutlich über den 39 Prozent eines Jahrgangs, von denen man lange ausgegangen sei. In einer Großstadt wie München zeichne sich eine Betreuungswunsch bei 66 Prozent der Eltern ab. Aber auch in ostdeutschen Städten, die traditionell mit Kitas gut versorgt sind, lägen die Anmeldungen erheblich höher als eingeplant - in Dresden inzwischen bei 50 Prozent.

Der Rechtsanspruch war 2008 von der großen Koalition gesetzlich verankert worden. Der Bund hat Ländern und Kommunen für den Ausbau bislang über 4,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Nach letzten Erhebungen auf Basis bisheriger Bedarfsschätzungen fehlten bundesweit noch rund 130 000 Plätze für Kleinkinder.

Der Städtetag schlug als Übergangslösung eine Teilung von Plätzen vor. «Viele Eltern wünschen sich für ihre Kinder lediglich eine Teilzeitbetreuung, vielfach werden aber Ganztagsplätze angeboten», sagte Himmmelsbach nach dem Treffen mit 200 Amtskollegen aus dem ganzen Bundesgebiet. Mit einem solchen «Platzsharing» könnten mehr Kinder betreut werden.

Das Steuerurteil gilt nach Angaben des Bundesfinanzhofs für alle städtischen Kitas, die bislang von der Steuer befreit waren (I R 106/10). Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte den Gesetzgeber zum Handeln auf. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg sagte: «Die Kommunen haben die gesetzliche Pflicht, Kinderbetreuung zu organisieren und anzubieten. Dies ist eine hoheitliche Aufgabe, die keine Steuerpflichten auslösen darf.» Der Städtetag sieht durch die Entscheidung die bisher gängige Verwaltungspraxis bestätigt.

Im konkreten Fall war eine Kommune in Nordrhein-Westfalen vom Finanzamt aufgefordert worden, auf den geschätzten Jahresgewinn der städtischen Kindergärten von rund 5000 Euro insgesamt 291 Euro Körperschaftssteuer zu zahlen. Dagegen hatte die Stadt zunächst mit Erfolg vor dem Finanzgericht Düsseldorf geklagt.

Zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden

Kommentieren


Titel:
Text:
 
(noch Zeichen)

Unregistrierte Nutzer
 
 

Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.

Geben Sie bitte folgende Daten ein, um sich zu registrieren und Ihren Kommentar zu speichern.
Wir garantieren Ihnen, dass alle persönlichen Daten nur beim Verlag intern verwendet, und nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben werden!

gewünschter Benutzername:  *
gewünschtes Passwort:  *
Wiederholung Passwort:  *
E-Mail:  *
Anrede:
Frau Herr  
Vorname:
Nachname:
* Ich bin mit der Netiquette einverstanden
Ich möchte mir exklusive Leservorteile nicht entgehen lassen und gestatte der Mediengruppe Oberfranken – Zeitungsverlage GmbH & Co. KG und deren verbundenen Unternehmen mir auch nach Ablauf des Abonnements telefonisch und per E-Mail Vorteilsangebote zu unterbreiten. Meine Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Community
Ich möchte kommentieren und eigene Leserbeiträge verfassen Ich möchte nicht kommentieren und keine eigene Leserbeiträge verfassen  


Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:

Wieviel ist 43 - 10: