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Organspende: Sechs-Augen-Prinzip gefordert
Angesichts des Organspende-Skandals in Regensburg und Göttingen mehren sich Forderungen nach strengeren Gesetzen. Der Vizepräsident der Bundesärztekammer und Präsident der Bayerischen Kammer, Max Kaplan, sieht dafür keinen Grund, wohl aber für strengere Kontrollen.
Nach dem Organspende-Skandal fordert der Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Max Kaplan, strengere Kontrollen schon bei der Beurteilung der betroffenen Patienten.
Mindestens zwei, besser drei Ärzte sollten namentlich an der Diagnose vor einer Transplantation mitwirken, sagte Kaplan, der Vizepräsident der Bundesärztekammer ist. "In Deutschland warten 12 000 Menschen auf ein Organ, im vergangenen Jahr haben wir 4000 Organe transplantiert. Also brauchen wir eine Warteliste, und die muss medizinisch korrekt sein."
Außer dem behandelnden Arzt müsse künftig der Laborarzt mit seinem Namen für die Informationen über den Patienten geradestehen. Zudem solle ein weiterer Mediziner hinzuzogen werden, der mit der angestrebten Transplantation unmittelbar nichts zu tun habe. "Alle Daten, die erhoben werden, müssen mit einem Namen versehen sein. Und bevor die Daten an die für die Organ-Zuteilung zuständige Stiftung Eurotransplant gemeldet werden, muss ein dritter Arzt darüber schauen, ob alles korrekt gelaufen ist. Das hielte ich für die Idealsituation."
Auch die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer hatte bereits ein Vier- oder Sechs-Augen-Prinzip verlangt.
In dem Skandal waren in Göttingen offenbar Laborwerte manipuliert worden; in Regensburg waren arabische Patienten verbotenerweise auf die Warteliste für Europa gelangt.
Schärfere Gesetze lehnte Kaplan dennoch ab. Vielmehr müssten vorhandene Vorschriften konsequent angewendet werden - zumal es gerade ein neues Gesetz gebe, das unter anderem mit einem Transplantationsbeauftragten in den Kliniken mehr Sicherheit schaffen und die Bereitschaft zur Organspende steigern soll.
Gerade zum Start des Regelwerks am 1. August habe der Skandal allerdings das Vertrauen der Menschen erschüttert. Kaplan: "Hier darf nichts im Dunkeln bleiben, und wir müssen Konsequenzen ziehen."
Neben strikteren Kontrollen in den Kliniken müssten die Kontrollorgane der Kammer - Ständige Kommission, Prüfungskommission und Überwachungskommission - mehr Befugnisse bekommen. "Sie müssen die Möglichkeit haben, einfach mal in einem Transplantationszentrum unangemeldet einzutreffen und die Situation zu kontrollieren", sagte Kaplan. "Das bedeutet natürlich, dass die Kommissionen mehr Personal benötigen - was mit höheren Kosten verbunden ist."
In einem der Regensburger Fälle hatte der beschuldigte Arzt die Leber eines österreichischen Spenders nicht wie vorgeschrieben einem europäischen Patienten transplantiert, sondern einer Frau in der jordanischen Hauptstadt Amman. Die bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft, Soziales und Justiz waren 2005 darüber informiert, sahen jedoch keinen Gesetzesverstoß. "Die Problematik ist gesetzlich geregelt, die zuständigen Ministerien konnten daraus die nötigen Konsequenzen ziehen", sagte Kaplan lediglich.
Auch die Kammer belegte den Arzt nicht mit Konsequenzen. "Die Frau war dem Tode geweiht. Der Arzt musste also hier eine Güterabwägung treffen zwischen dem Rettungsversuch für eine todkranke Patientin und einem formalen Rechtsverstoß - und er hat sich in dem Fall für die Patientin in Jordanien entschieden. Wir waren der Meinung, wir müssen das so akzeptieren. Wir wollten das nicht berufsrechtlich ahnden und haben das auch nicht getan."







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