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Verfassungsgerichtshof entscheidet über Volksbegehren

Der Verfassungsgerichtshof verkündet am Montag, 22. Oktober, sein Urteil über das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren an Bayerns Hochschulen. Das Innenministerium hatte den Richtern den Fall vorgelegt, weil es das Volksbegehren für verfassungswidrig hält.
Foto: Peter Kneffel,dpa
 

Die Freien Wähler wollen mit dem Volksbegehren die Studiengebühren zu Fall bringen. Grüne und SPD hatten sich der Klage nicht angeschlossen, weil sie sie für nicht aussichtsreich halten.

Nach der bayerischen Verfassung sind Volksentscheide über den Staatshaushalt nicht zulässig. Die Studiengebühren sind aber Teil der Hochschulfinanzierung im Staatshaushalt. Die Freien Wähler dagegen argumentieren, dass sich das Volksbegehren nicht gegen den Haushalt richte. Die Studiengebühren sollten den Universitäten zufließen und deswegen kein Bestandteil des Haushalts sein.

Die Freien Wähler sehen die Behandlung ihres Volksbegehrens durch den Verfassungsgerichtshof kritisch. Das Gericht habe der Partei lediglich zwei Wochen Frist für ihre Stellungnahme gegeben, hatte FW-Generalsekretär Michael Piazolo im Sommer beklagt.

Kommentare

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  • community  wolwei Diesen Post kommentierenkommentieren

    Nicht mit einem aaussichtslosen Volksbegehrensollte sich der Verfasshungsgerichtshof beschäftigen, sondern ganz allgemein mit dem Umgang der Studiengebühren und der Bildung an Universitäten. Wer Anfang des Sommersemesters die Zustände hier in Bamberg mitbekommen hat, der weiß warum.

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