Bluttat macht fassungslos


, Montag, 30. April 2012

Ein 75-Jähriger aus Michelau hat am Sonntag seine gleichaltrige Frau mit einer Axt umgebracht. Ein Nachbar bemerkte im Vorbeifahren, dass die Frau leblos in einem Gartenstuhl lag. Der Täter wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht.
Am Tag nach der Bluttat liegt Stille über dem haus der Familie in Michelau. Von den Absperrungen der Polizei ist nichts mehr zu sehen.

Es geschah am hellichten Tag, mitten im Ort, in einem Garten. Aber es geschah doch unbemerkt, dass dem Leben einer 75-Jährigen auf brutale Weise ein Ende gesetzt wurde. Durch den eigenen Ehemann. Am Tag danach herrscht Fassungslosigkeit im Umfeld der Familie. Und es deutet alles da rauf hin, dass der Täter nicht ins Gefängnis kommen wird: Er wurde gestern in eine psychiatrische Klinik gebracht. "Der Mann ist mit hoher Wahrscheinlichkeit dement", sagte Leitender Oberstaatsanwalt Anton Lohneis. Diese Erkrankung spiele mit Sicherheit eine Rolle bei der Tat.
Am verkaufsoffenen Sonntag war viel los in Michelau, die Leute hielten sich bei dem schönen Wetter gern draußen auf. Gegen 17.30 Uhr bemerkte ein Nachbar die leblos in einem Gartenstuhl liegende Frau und verständigte Feuerwehrleute, die wegen des Aktionstages ohnedies im Ortskern präsent waren. Die Frau war zu diesem Zeitpunkt bereits tot, erhebliche Kopfverletzungen waren sichtbar. Eine große Alarmierung lief an. Die Polizei wurden gerufen, auch der Rettungsdienst. Die Einsatzkräfte trafen vor Ort auf den 75-jährigen Mann, der sich auch dahingehend äußerte, dass er einräumte, seiner Frau die tödlichen Verletzungen mit einem Beil beigebracht zu haben. Er wurde festgenommen und am Montag in Kronach dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dem gegenüber machte er keine Angaben mehr, wie Oberstaatsanwalt Anton Lohneis wissen ließ.
Es sei offenbar keine Tat aus heiterem Himmel gewesen. Zwischen den Eheleuten habe es häufiger Auseinandersetzungen gegeben. Ein Thema dabei war wohl die Gabe von Medikamenten, die der Mann nicht habe nehmen wollen. Die Einlassungen des 75-Jährigen hätten Unzufriedenheit mit der Situation gezeigt.
Seine Erkrankung hat demnach schon länger bestanden. Von einem ärztlichen Hinweis darauf, dass er in ein Pflegeheim sollte, wird berichtet.
Im Ort spricht man von "einem Eigenbrötler", der öfters allein auf Spaziergängen zu sehen war.
Gestern nun wurde ein Unterbringungsbefehl erlassen. Der Michelauer wird die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung - und wahrscheinlich auch darüber hinaus - in einer psychiatrischen Klinik verbringen. Aktuell befindet er sich in Bayreuth.

Hinterrücks

Während am gestrigen Nachmittag ihm das Ergebnis der Obduktion der Leiche noch nicht vorlag, nannte der Oberstaatsanwalt einen anzunehmenden Tatzeitpunkt von "zwischen 15.30 und 17.30 Uhr". Er sagte auch, dass die Frau dem Täter mit dem Rücken zugewandt in ihrem Garten saß, als sie zum Opfer wurde. "Sie hat nicht damit gerechnet."
Mit diesem heimtückischen Vorgehen ist ein Merkmal für den Tatbestand Mord erfüllt. Doch ist laut Anton Lohneis davon auszugehen, dass es eine entsprechende Anklageschrift in diesem Fall nicht geben wird. Nach dem aktuellen Stand sei der 75-Jährige aufgrund seiner Erkrankung mindestens vermindert schuldfähig oder schuldunfähig.
Hierzu werde ein Gutachten nötig sein. Bis zum Abschluss der Ermittlungen könnte es seiner Einschätzung zufolge ein Vierteljahr oder länger dauern. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird nicht Anklage gegen den Mann erhoben. "Es heißt dann anders", erklärte der Oberstaatsanwalt, nämlich "Antragsschrift im Sicherungsverfahren". Das Sicherungsverfahren wird im Strafrecht eingeleitet, wenn wegen Schuldunfähigkeit des Täters anstatt einer Verurteilung zu einer Haftstrafe seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt.
Soweit die anzunehmenden juristischen Folgen der Bluttat. Die menschlichen reichen hingegen weit über das an dieser Stelle Formulierbare hinaus. Das Ehepaar hat drei erwachsene Kinder, auch Enkel. Sie alle müssen nun mit dieser Tat fertig werden. pp