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Betrügerische 50-Jährige muss ins Gefängnis

Eine betrügerische, ehemalige Altenpflegerin muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Um ihren aufwendigen Lebensstil zu finanzieren, hatte die 50-Jährige eine damals 19-jährige Frau aus dem Landkreis um über 40 000 Euro betrogen.
 

Nach dem Urteil war ein zustimmendes Gemurmel unter den Zuschauern zu hören. Richterin Nicole Allstadt warf der Angeklagten vor, sie hätte auf schamlose Weise die Lage der Geschädigten ausgenutzt und sich ein schönes Leben gemacht. "Sie haben ein System aufgebaut, um sich zu bereichern", so Allstadt. Die 50-Jährige wurde nach der Verhandlung gleich wieder zurück ins Gefängnis gebracht, von wo aus sie auch vorgeführt worden war.

Angeklagte sah sich als Opfer


Das Gericht sah es nach der umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die 50-Jährige in 14 Fällen die damals 19-jährige Frau aus dem Landkreis Kulmbach um insgesamt über 40 000 Euro betrogen hat, und schenkte der Angeklagten, die sich selbst als Opfer darstellte, keinen Glauben.
Die Angeklagte hatte mit dem Vater der Geschädigten seit 2007 zusammengelebt. Sie hatte wohl die finanziellen Möglichkeiten ihres Lebensgefährten hinsichtlich des eigenen Lebenswandels überschätzt. Insgesamt stand die Summe von 120 000 Euro im Raum, die sie durchgebracht haben dürfte. Der Gerichtsvollzieher hatte bereits den Lebensgefährten ins Visier genommen, es bestand ein Vollstreckungshaftbefehl. 2009 stürzte sich dann der finanziell ruinierte Mann von einer Brücke.

Roulettespiel in Tschechien


Ihren Lebenswandel und Unterhalt erklärte die Angeklagte sehr unglaubwürdig. Ihr damaliger Freund, den sie nach dem Suizid ihres Lebensgefährten kennen gelernt hatte, hätte in Tschechien Roulette gespielt und auf längere Zeit hohe Beträge gewonnen. Die gemeinsamen Urlaubsreisen habe dieser neue Freund bezahlt. Ihren eigenen finanziellen Verpflichtungen kam sie in keiner Weise nach. So war der Gerichtsvollzieher bald auch hinter ihr her.
Das Geld holte sich die Angeklate immer wieder von der Tochter des Verstorbenen, die mit der Situation absolut überfordert war. Das Mädchen war der Meinung, auf diese Weise Schulden abzuzahlen. Dabei kam insgesamt ein Betrag von über 40 000 Euro zusammen.

Bewährungszeit lief noch


Der Auszug aus dem Vorstrafenregister zeigte, dass die Angeklagte bereits im Jahr 2006 zu 4 Monaten Freiheitsstrafe wegen 64 Fällen des Betrugs verurteilt. Danach folgten noch weitere Verurteilungen wegen Diebstahls und Betrugs. Die neuen Straftaten hatte sie während einer laufenden Bewährung verübt.

Kommentare

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  • community  Oberfranken Diesen Post kommentierenkommentieren

    Sicher ein richtiges UrteilWenn ich das aber in Relation zu Politikern, Steuerhinterziehern und anderen Betrügern in der Finanzwelt sehe schwillt mir der Kamm hoch. Es gibt nicht nur eine Zwei Klassen Medizin, es gibt auch ein Zwei Klassen Gesetz und Rechtsprechung. Manche kriegen sogar noch Ehrensold und oder Pensionen Extra Large (Extra Gross).

    Mit der Meinung stehe ich aber sicher alleine da. Vor allem in Bayern mit einem Grossteil Konservativer Scheuklappen Denker.

    (1)

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