Region // Kitzingen
"Du" per SMS: Gerichtsvollzieher vor Gericht
Eine unüberlegt abgeschickte SMS und eine falsch gewählte Anrede bringen einen Gerichtsvollzieher jetzt in die Bredouille. Er soll eine Schuldnerin beleidigt haben - mit einem Du per Kurznachricht
Das sieht man auch nicht alle Tage: Ein Gerichtsvollzieher vor Gericht - und das als Angeklagter. Ihm wird vorgeworfen, eine Schuldnerin vorsätzlich beleidigt haben. Aber nicht verbal, sondern per SMS.
"Hallo, soll ich jetzt den Haftbefehl erlassen oder gibst du die eidesstattliche Versicherung ab?" So stand es in der Nachricht an die 43-Jährige. Die fühlte sich unter Druck gesetzt, weniger durch den Inhalt als durch den Ton. "Der Rahmen, wie es gelaufen ist, war nicht okay", findet die Zeugin. Durch das Du sei eine Grenze überschritten worden, "die von der öffentlichen Stelle nicht überschritten werden darf".
Ob sie die Nachricht anders aufgenommen hätte, wäre sie gesiezt worden, fragt der Richter die Zeugin. "Ja", antwortet sie, "dieses Du macht schon viel aus." Jemanden, denn man nicht kennt, zu siezen habe etwas mit Respekt und Achtung zu tun.
Kränkung war nicht beabsichtigt
Dem stimmt der Angeklagte zu, er gesteht auch, diese Nachricht verfasst zu haben. Allerdings sei das Du ein Versehen gewesen. "Ich wollte die Schuldnerin weder duzen, noch kränken, noch ihre Ehre untergraben", beteuert der Angeklagte mehrmals und wird im Lauf des Verfahrens immer aufgeregter.
Er habe sie quasi mit jemand anderes verwechselt.
Es verhalte sich nämlich so: In den meisten seiner Fälle, die länger andauern und besonders wichtig sind, sei es üblich, dass man sich untereinander duze, berichtet der Angeklagte aus seiner zehnjährigen Berufserfahrung. Das Verfahren der Zeugin, das der Angeklagte betreute, sei aus Versehen zu diesen Fällen gerutscht. Die Betroffene musste entweder die eidesstattliche Versicherung abgeben oder der Haftbefehl gegen sie hätte vollzogen werden müssen. Dabei sei er ziemlich kulant vorgegangen, behauptet der Gerichtsvollzieher, denn er habe ihr mehrfach Aufschub gewährt. Manche seiner Kollegen gingen da rigoroser vor und würden nicht so lange warten.
Als das Verfahren aber immer dringender wurde, schrieb der Angeklagte der Schuldnerin eine SMS. Das habe sich in anderen Fällen bewährt, wendet der Angeklagte ein. So könne er seine Schuldner jederzeit erreichen und die Rückmeldung sei auch leichter.
Ein Versehen
Für die Staatsanwältin war der Fall damit aber noch nicht geklärt. Warum er die Zeugin in der SMS geduzt hatte, wollte sie wissen. "Das Ganze ist ein Versehen gewesen", antwortete der Angeklagte. "Ich dachte nicht an die Person der Schuldnerin, sondern an ihr Verfahren". Und die Methode mit der SMS sei eben erfolgreich.
"Erfolgreich ja - aber die Form und Distanz müssen gewahrt werden." Darauf beharrte die Staatsanwältin immer wieder.
"Ich habe nicht über Du und Sie nachgedacht", fiel ihr der Angeklagte immer wieder ins Wort, klopfte öfters auf dem Tisch und wird immer lauter.
Zu mehr kam es in diesem Verfahren nicht. Denn es fehlte ein Brief, den der Angeklagte der Zeugin geschickt haben soll, um sich zu entschuldigen. Der Brief ist wohl sehr aufschlussreich für das Gericht. Das Verfahren wird also unterbrochen und in drei Wochen fortgesetzt, damit der Brief berücksichtigt werden kann.







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