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Vater zahlte für Kind ein Jahr keinen Unterhalt

Das Amtsgericht in Haßfurt verdonnerte einen 32-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe, weil er seinen Unterhaltspflichten nicht nachgekommen ist. Solche Verbindlichkeiten sind nach Ansicht des Richters "vorrangige Schulden"
Das Amtsgericht in Haßfurt
 

Die Väter von minderjährigen Kindern sollten ihre Unterhaltsverpflichtungen sehr ernst nehmen. Sie müssen alles tun, um sich in die Lage zu versetzen, diese Pflichten zu erfüllen. Wer das auf die leichte Schulter nimmt, dem kann es so gehen wie einem 32-Jährigen, der am Mittwoch (1. August) vor dem Amtsgericht Haßfurt stand: Weil er über ein Jahr der Kindesmutter nichts zahlte, wurde er zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe, die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt.

Die Probleme beginnen


Was war geschehen? Der im nördlichen Teil des Landkreises wohnende Mann lebte mit seiner zwei Jahre jüngeren Lebensgefährtin zusammen. Als 2003 der gemeinsame Sohn geboren wurde, war die Welt noch in Ordnung. Aber 2009 trennte sich das Paar, das Kind blieb bei der Mutter. Von da an stand der Vater in der Pflicht.
Anfangs, sagte die als Zeugin geladene Mutter, klappte auch alles. Aber bereits Ende 2010 begannen die Probleme. Das lag daran, dass der früher selbstständige Unternehmer arbeitslos geworden war. Er meldete sich auch bei der Arbeitsagentur in Haßfurt. Daraufhin lud ihn das Amt mehrere Male zu persönlichen Vermittlungsgesprächen vor. Nachdem er jedoch dreimal unentschuldigt ausgeblieben war, strich ihn die Arbeitsverwaltung aus der Kartei.

Behörde holt sich Geld zurück


Auf Nachfrage des Oberstaatsanwaltes erklärte ein Mitarbeiter des Arbeitsamtes, dass man den Mann damals als Helfer sicher hätte vermitteln können. Dann hätte er einen Job gehabt, Geld verdient - und seinen Unterhalt zahlen können. Aber der Arbeitslose zog es vor, das Haus seines Vermieters umzubauen und zu renovieren. Dafür musste er weniger Miete zahlen.
Erst seit März dieses Jahres steht der Mann wieder in einem festen Arbeitsverhältnis. Sein Lohn beträgt monatlich 1275 Euro netto. Davon werden ihm 475 Euro gepfändet - wegen seiner rückständigen und laufenden Unterhaltsschulden. In der Zeit, als er nicht zahlte, sprang zwar das Jugendamt mit Unterhaltsvorschuss-Leistungen ein. Dieses Geld holt sich die Behörde jetzt wieder zurück.

Am guten Willen fehlte es


Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hielt ihm vor, dass er über ein Jahr "keinen müden Euro" gezahlt habe. Damit habe es am guten Willen vollständig gefehlt, sagte der Anklagevertreter.
Zu Lasten des Mannes schlugen zudem noch einige, wenn auch nicht einschlägige, Vorstrafen zu Buche. Deshalb beantragte der Ankläger in seinem Plädoyer eine viermonatige Freiheitsstrafe, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
An diesen Vorschlag hielt sich Richter Roland Wiltschka. Er machte dem Verurteilten, der zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen muss, unmissverständlich klar: "Unterhaltsschulden sind vorrangige Schulden. Sie müssen alles tun, um dieser Verpflichtung nachzukommen." Da der Mann einsichtig war und der Oberstaatsanwalt ebenfalls darauf verzichtete, Rechtsmittel einzulegen, wurde der Urteilsspruch noch im Gerichtssaal rechtsgültig.

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