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Landratsamt lehnt geplante Biogas-Anlage ab

Ein Landwirt wollte am südlichen Ortsrand von Niedermirsberg eine Biogas-Anlage neben seinen bestehenden Aussiedlerhof bauen. Daneben sollte zusätzlich ein Rindermaststall entstehen. Dagegen hatten sich zahlreiche Dofbewohner gewehrt. Anfang Oktober trafen sich zahlreiche Gegner der Biogas-Anlage aus dem Mühlbachtal vor Ort.
Anfang Oktober trafen sich die Gegner  in Niedermirsberg. Foto: Nikolas Pelke
 

Nun hat das Landratsamt Forchheim dem Antragsteller mitgeteilt, seinen Vorbeischeidsantrag abzulehnen. Ein Vorbescheid ist Grundlage für ein späteres Baugenehmigungsverfahren. Vor einer endgültigen Ablehnung der Vorbescheids wird dem Antragsteller noch eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Gesamteindruck wird zerstört


In einer Mitteilung begründet das Landratsamt seine vorläufigen Entschluss, den Vorbescheidsantrag abzulehnen wie folgt: "Dem Vorhaben steht der Schutz des Orts- und Landschaftsbildes entgegen. Die Biogasanlage und der Rinderstall sind vor dem Ortseingang unmittelbar an der Zufahrtsstraße geplant. Auch wenn der Ort Niedermirsberg ein dörfliches Gepräge besitzt, wird das Vorhaben aufgrund seiner Größe den städtebaulichen und landschaftlichen Gesamteindruck erheblich stören." Zudem sei der Ort Niedermirsberg vom Landschaftsschutzgebiet "Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst" umschlossen. Das Vorhaben liege mit einer Fläche von ungefähr einem halben Hektar in diesem Landschaftsschutzgebiet.

"Das beantragte Vorhaben mit seinen geplanten Baukörpern läuft dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des für die nördliche Frankenalb typischen Landschaftsbildes zu bewahren, zu wider." Außerdem betont das Landratsamt, dass die Stadt Ebermannstadt das für eine Genehmigung erforderliche gemeindliche Einvernehmen verweigert haben.

Ebenso ausdrücklich betont das Landratsamt: Eine Biogas-Anlage sei genauso wie ein Rinderstall ein "landwirtschaftlich privilegiertes" Bauvorhaben, das gegenüber den öffentlichen Belangen eine erhöhte Durchsetzungskraft besitzt. Das geplante Vorhaben in Niedermirsberg dürfe allerdings für die in der Nähe gelegene Wohnbebauung keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen. Hinsichtlich dieses Gesichtspunktes sei die Prüfung des Landratsamtes noch nicht abgeschlossen. Gegenstand des Antrags auf Erlass eines Vorbescheids sei ohnehin noch nicht die technische Ausstattung der Biogasanlage gewesen.

Kommentare

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  • community  Aragon Diesen Post kommentierenkommentieren

    Herzlichen Glückwunsch für diesen Erfolg der Bürger und Bürgerinnen!Ich hoffe und wünsche mir für zukünftige Generationen, dass die Entscheidungen der Landratsämter in puncto Agromethangasanlagen in dieser Richtung mit Vernunft und Verstand fortgeführt werden und dass keine weiteren "Bio"-Gasanlagen in der Nähe von Wohnbebauung und landschaftlich anmutigen Gegenden gebaut werden dürfen, auch im Sinne der betroffenen Rinder, Schweine und Geflügeltiere, welche diese Anlagen weitgehend "beliefern". Für alle bereits bestehenden Agro-Industrieanlagen erwarte ich Stillegung und Rückbau!

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  • community  herbie Diesen Post kommentierenkommentieren

    Biogas-Anlage würde Dorfbild störenin die innenstadt von nürnberg oder bamberg oder münchen würde eine biogasanlage mit sicherheit
    besser passen. die s....ställe sind wahrscheinlich vorhanden.

    in einem landwirtschaftlich geprägten umfeld stört eine biogasanlage mit sicherheit ungemein - schon
    alleine der geruch!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    (0)

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