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Urteil gegen Jerry J. ist jetzt rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten Jerry J. im "Linda-Prozess" verworfen. Damit ist das Urteil des Coburger Landgerichts vom 15. März dieses Jahres rechtskräftig. Der 21-jährige Coburger war wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Archivbild zeigt Jerry J. (rechts) kurz vor der Urteilsverkündung im März dieses Jahres. Sein Verteidiger Karsten Schieseck (links) hatte gegen das Urteil Revision eingelegt, die jetzt vom Bundesgerichtshof verworfen wurde. Foto: CT-Archiv / Michael Gründel
 

Der Bundesgerichtshof habe seinen Beschluss nicht begründet, teilte der Pressesprecher des Landgerichts, Christian Pfab, am Dienstag mit. Der 21-jährige Coburger Jerry J. war im März zu elfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er die 16-jährige Linda H. im April 2011 im Verlauf eines Streits mit Hammerschlägen und Messerstichen brutal getötet hatte. Verteidiger Karsten Schieseck hatte schon während des Prozesses mehrfach kritisiert, dass sein Mandant nach Erwachsenen- und nicht nach Jugendstrafrecht verurteilt werde. Um diesen Punkt ging es schließlich auch in Schiesecks Revisionsantrag. Der Tathergang wurde dagegen nicht in Frage gestellt.

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  • community  alex1106 Diesen Post kommentierenkommentieren

    UnehrlicherIch finde das noch unehrenhafter von dem, dass er ins Jugendstrafrecht flüchten wollte. Schon 2007 und 2008 machte der Typ bei mir bei der Entgegennahme von bestellten Pizzalieferungen einen erwachsenen Eindruck, sogar etwas von oben herab und mit ordentlich Trinkgeld. Wenn man ehrlich ist und standfest sein möchte, fühlt man sich doch nicht für voll genommen, wenn man von anderen nicht als erwachsen akzeptiert wird, oder? Auch deswegen hält man sich doch, mitunter sexuelle, Beziehungen. Es sei denn, man sei devot. Das soll nun keine Rückschlüsse auf den damals ihm zustellenden Lieferservice oder die Gastronomie seiner Eltern provozieren, aber der wär doch ein Fall für die Klapper. Wenn er hätte eine geringere Strafe erwarten wollen, dann doch eher in der Psychiatrie. Im Gefängnis kostet der nun voraussichtlich elfeinhalb Jahre mindestens doppelt so viel, wie ein Langzeitarbeitsloser und damit schädigt er auch seine Angehörigen.

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