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Mädchenmörder kommt frei

Manfred W. ist alt und gebrechlich - aber wie gefährlich ist er noch? Der 69-jährige Manfred W., der vor 42 Jahren drei Mädchen umgebracht hat, kann in diesem Jahr aus dem Gefängnis entlassen werden.
 

Der dreifache Mädchenmörder Manfred W. (69) aus Kaltenbrunn hat die Chance, im September aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Dies bestätigte ein Sprecher der Justiz in Straubing. Bereits Ende Dezember ist die Entscheidung der dortigen Strafvollstreckungskammer gefallen. Die aber noch nicht rechtskräftig ist. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft in Coburg, wo der Fall Manfred W. in den 1960er Jahren verhandelt wurde, noch Beschwerde einlegen könnte. Diese würde dann vom Oberlandesgericht Nürnberg entschieden werden.
Legt Anton Lohneis, leitender Oberstaatsanwalt in Coburg, Beschwerde ein? "Ich prüfe, ob ich gegen den Beschluss erfolgreich Beschwerde einlegen
kann." Es könnte sein. Allerdings nicht, wenn die "Entlassungssituation" geklärt ist. Die Entlassung aus der Justizvollzugsanstalt Straubing, wo Manfred W. seit mehr als 40 Jahren einsitzt, ist an strenge Bedingungen geknüpft. Der Mann darf keinen Kontakt zu Minderjährigen haben und muss an einer ambulanten Sexualtherapie teilnehmen. Das Wichtigste aber: Er muss in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden. "Rund um die Uhr braucht er ärztliche und soziale Hilfe", sagt der Justizsprecher, um sich nach der langen Haftzeit draußen zurechtzufinden.

Genau dies ist ein Knackpunkt: Viele geeignete Einrichtungen gibt es nicht und die wenigen erteilen Manfred W. Absagen, nachdem sein Fall durch die Zeitungen gegangen ist. "Das stimmt", bestätigt Matthias Konopka, der Leiter der JVA Straubing. Der zur Entlassung Manfred W.s sagt: "So sicher wär' ich mir da nicht." Die Anstalt hatte sich dagegen ausgesprochen. Aus "guten Gründen", sagt Konopka, sehe er einen freien Manfred W. nur "sehr kritisch". Und wenn, gehe es "nur im geschützten Rahmen".

Der Häftling habe über 42 Jahre gut gearbeitet und ein gutes Haftverhalten an den Tag gelegt. Dies sei, so Konopka, nicht ungewöhnlich. Trotzdem befürchtet er, dass von Manfred W. noch eine Gefahr ausgehen könnte. Und dies, obwohl er mit Medikamenten behandelt und kastriert wurde. Trotzdem ist Manfred W. kein sexuelles Neutrum. "Wer will das feststellen", fragt Konopka und verweist auf einen anderen Fall: Bei gleicher Behandlung habe der Täter trotzdem eine Frau vergewaltigt. Das sieht Staatsanwalt Lohneis - inzwischen - anders. Er geht wie die Gutachter davon aus, dass von Manfred W. keine Gefahr mehr ausgehe. Er sei mit seinen 69 Jahren deutlich gealtert und bereits körperlich gebrechlich. "Da kann man nicht drüber weg", sagt Lohneis.

Außerdem ist die Entscheidung auf Entlassung kein Freibrief für Manfred W.: Findet sich keine Einrichtung, muss er wieder in Haft. So steht es im Beschluss. Auch wenn er in einer speziellen Einrichtung nicht zurechtkommt, muss er zurück ins Gefängnis. Nur wenn wirklich durch ständige Überprüfung sichergestellt ist, dass er in Frei-
heit zurecht kommt, wird er nach der Erprobungsphase tatsächlich in Freiheit entlassen. Bei einem Scheitern der Heimunterbringung hebt die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung wieder auf und er bleibt in Haft." Manfred W.s Anwältin, Gerlinde Groß, hatte mehr Freiheit für ihren Mandanten gefordert: am liebsten eine Mietswohnung oder ein "Kloster an der tschechischen Grenze". Sie prüft, ob eine heimähnliche Unterbringung überhaupt zulässig sei. Wenigstens, so Groß, sei Manfred W. die elektronische Überwachung erspart geblieben.
Warum kommt Manfred W. überhaupt frei? Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat jeder Mensch einen Anspruch darauf, in Freiheit zu kommen - wenn die Prognose günstig ist.

Der Fall Manfred W. hatte Kriminalgeschichte geschrieben. Gutachter stritten darum, ob er psychisch krank sei oder doch zurechnungsfähig. Wäre Manfred W. damals als psychisch Kranker in eine Anstalt geschickt worden, wäre die Frage nach seiner Freilassung wohl erst gar nicht aufgekommen. "Da ist was dran", sagt Anstaltsleiter Konopka.

Manfred W. war 1969 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er drei Mädchen im Alter von 14 und 16 Jahren umgebracht hat. Seit seiner Verurteilung ist er in der Justizvollzugsanstalt Straubing inhaftiert. Er ist einer der Häftlinge in Deutschland, die am längsten einsitzen.

Kommentare

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  • community  Nokton1-0 Diesen Post kommentierenkommentieren

    #21Beutebayer,stimme Ihnen ja prinzipell zu. Mein Kommentar zielte aber ganz ganz offensichtlich auf den gravierenden Unterschied in der Haftdauer bis zur Entlassung. Aber klar, wer etwas assoziieren kann ist natürlich hier im Vorteil.

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  • community  Nokton1-0 Diesen Post kommentierenkommentieren

    Warum diese Aufregung? Der RAF MehrfachmörderChristian Klar - 9 Morde, 11 Mordversuche - wurde schon nach 26 Jahren entlassen, obwohl er vorher zu 5x Lebenslänglich verurteilt wurde. Der Mädchenmörder hat natürlich auch keine so hochkarätigen Fürsprecher wie den ehemaligen RAF-Verteidiger Hans-Christian Ströbele.

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  • community  Beutebayer Diesen Post kommentierenkommentieren

    Thema verfehlt, Nokton!Wer bestreitet hier, dass Christian Klar gemordet hat und zu Recht bestraft worden ist? Ich erinnere mich nicht, dass er aufgrund einer bevorzugten Behandlung vorzeitig entlassen wurde - aber das ist HIER ohnehin nicht das eigentliche Thema.
    Hier geht es um einen ganz bestimmten Menschen, der grausam gemordet hat und die juristisch angeordnete Strafdauer verbüßt hat.
    Ich finde es gut, dass man ihn dennoch nicht einfach so bedenkenlos entlässt, mit vielen Ungewissheiten für das Umfeld und für ihn selbst.

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  • community  Lilli5 Diesen Post kommentierenkommentieren

    Ups..hätt´ ich vielleicht doch den Artikel aufmerksamer lesen sollen, bevor ich hier senfte grinsen

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  • community  Octopus Diesen Post kommentierenkommentieren

    weitere Haft wahrscheinlich bessere Lösung@ #15 herbie

    Herbie, ich vermute, dass der Berichterstatter seine Informationen von der Leitung der Justizvollzugsanstalt Straubing erhalten hat. Tatsache ist, dass Strafäter, werden sie nach sehr langer Zeit aus der Haft entlassen, mit erheblichen Problemen bei der Bewältigung des Alltags zu kämpfen haben. Handy, Internet, Computer, SMS, E-Mail, schnurloses Telefon usw.usw. gab es 1969 noch nicht. Sollte W. tatsächlich entlassen werden, wird er seinen Mitmenschen wie ein Mensch von einem anderen Stern vorkommen.
    Ich kann mit gut vorstellen, dass es für alle besser wäre, wenn W. weiterhin in Haft bleiben würde. Besser für die Gesellschaft, für die Angehörigen der Opfer und auch für W. selbst.

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  • community  Lilli5 Diesen Post kommentierenkommentieren

    Vielleicht wurde der Mannbereits gefragt. Und es stellte sich heraus, dass er nicht in die "Freiheit" will? Was dann....?
    Ich glaube nicht, dass er im Gefängnis bleiben kann!

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  • community  Al-Ka Diesen Post kommentierenkommentieren

    alles schön und gutAlles schön und gut aber ein Mörder, Vergewaltiger, dessen Taten zweifelsfrei nachgewiesen wurden, ich betone, zweifelsfrei - egal ob psychisch krank oder anderweitig unzurechnungsfähig, gehört wie in den USA oder auch in anderen Ländern die Todesstrafe!!!!!! Mich kann anschauen wer will - Menschenrechte hin oder her aber wenn es zu 10000000% zweifelsfrei nachgewiesen ist, weg mit dieser Laune der Natur!!!!!!!!!!!!
    Dazu kommt ausserdem, dass die Gemeinschaft - der Staat, für seinen Unterhalt aufkommt, so wie bisher, und Kosten sind Kosten die sich ein Staat nicht leisten kann wenn es um Schwerverbrecher geht.... - jede Stadt kämpft ums überleben, jeder Bürger der Unterschicht (Mittelschicht gibts ja nimmer) kämpft, jede Familie hat zu knabbern an solchen Launen der Natur (denn die Angst ist immer da) und vor allem am Geld, einfach über die Runden zu kommen - wenn mal ein Euro über ist, auf Seite zu legen aber es geht ja nicht ums Geld - es geht darum, diesen Tätern den entgültigen Garaus zu machen!!!!

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  • community  christ Diesen Post kommentierenkommentieren

    Menschenrechte....gibt es nur für die Täter.

    Wir sind als Christen gegen die Todesstrafe, verstehen aber die Worte eines bulg.Abgeordneten, der bei der Abstimmung, zum Gesetz über die Abschaffung der Todesstrafe sagte:

    "Wie können wir um die Menschenrechte eines Mörders besorgt sein,
    wenn wir die Menschenrechte seiner Opfer nicht garantieren können".

    Mörder werden heute nicht mehr bestraft, denn es gibt keine Gefängnisse mehr. Diese sind heute Heime, mit betreutem Wohnen.

    Bericht-Coburger Tageblatt über das Gefängnis in Kronach:

    "Hinter Gittern am Festungsberg:"

    "In der JVA gibt es einen festen Tagesablauf. Nach dem Frühstück um 6.30 Uhr müssen die Häftlinge zur Arbeit ausrücken. Um 11.30 Uhr geht es in die Mittagspause. Von 12 bis 15.30 Uhr nehmen sie wieder ihre Beschäftigung auf. Danach dürfen die Gefangenen beim einstündigen Hofgang an die frische Luft. Im Anschluss gibt die Küche das Abendessen aus und die Beamten schließen die Häftling in die Zellen ein. Ab 18 Uhr dürfen die Insassen die Freizeitangebote der Anstalt nutzen.

    Es besteht Möglichkeiten wie Tischtennis oder Krafttraining. Ihr Geschick können die Häftlinge beim Malen und Basteln beweisen. Sie haben auch die Chance, sich fortzubilden: Die Gefangenen können Sprach- und Erste-Hilfe-Kurse belegen. Eine eigene Bücherei versorgt die Männer im Vollzug mit Lesestoff. Geeigneten Gefangenen gewähren die JVA-Leitung in Absprache mit der Staatsanwaltschaft die Freigabe, eine betriebliche Ausbildung außerhalb der Gefängnismauern zu absolvieren.
    Tagsüber stehen Sozialarbeiter, Drogenberater und ehrenamtliche Betreuer für Einzel- und Gruppengespräche bereit. Ein katholischer und evangelischer Pfarrer kümmern sich um die Seelsorge der Häftlinge."

    Wer aber denkt an die Opfer, oder Hinterbliebenen ? Von diesen Therapien, Seelsorge und Betreuungen der Täter konnten wir nur träumen.

    Aber es kommt noch besser:
    www.bild.de/news/inland/sicherungsverwahrung/kriegen-schwerverbrecher-bald-solche-luxuszellen-21414784.bild.html

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  • ...Genau so ist es! TOP daumen nach oben.
    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

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  • community  christ Diesen Post kommentierenkommentieren

    Humaner Strafvollzug ! ?Das heißt...
    ...Betreuung und Hilfe für die Täter.

    Sowohl psychologisch, als auch seelsorgerisch.

    Wer aber denkt an die Hinterbliebenen ?
    An die Eltern, Großeltern, Geschwister der ermordeten Kinder, die auf furchtbar schlimme Weise einen lieben Menschen verloren haben ?

    Auch wir haben dieses Unrecht von Staat (Justiz) und die Unbarmherzigkeit unserer Kirche erlebt.

    Zu uns kam niemand nach der schlimmen Nachricht vom gewaltsamen Tod unserer Tochter. Kein Pfarrer, kein Seelsorger, kein Psychologe. In unserer heutigen Tätergesellschaft erhalten die Täter Mitleid und Mitgefühl, während man die Opfer, oder Hinterbliebenen vergißt.

    Wir haben trotz allem, oder vielleicht gerade deswegen zum christlichen Glauben gefunden. Aber was soll man von einer Justiz halten, wenn einem die "christliche Justizministerin Beate Merk" keine Antwort gibt, auf unsere vielen Schreiben, mit Fragen und Zweifeln ?

    Was soll man von einem ev.Theologieprofessor halten, der sagt, dass
    "Gott nach dem Tod alles mit seiner Liebe zudecken wird,
    und Täter und Opfer dann eins sein werden".

    Siehe Info(weitere Anzeigen) zum Video auf YouTube:
    "Jesus spricht vom Weltgericht"

    www.youtube.com/watch?v=kzDU7dHCfy0&list=PL7A7C9DC8FC985AA3&index=2&feature=plcp

    Mörder, Kinderschänder und Vergewaltiger müssen heute weder das weltliche, noch das göttliche Gericht fürchten.

    Wir aber lassen uns, unseren christlichen Glauben nicht nehmen. Auch nicht von einem hochstudierten Theologen, der die Bibel mit dem Verstand liest, statt mit dem Herzen.

    Wir glauben, trotz der unbiblischen und unchristlichen Worte des derzeitigen ev. Landesbischofs von Bayern an einen gerechten Gott, an ein gerechtes Gericht und eine Trennung von Gut und Böse......

    ....so, wie dies in der Bibel zu lesen ist.

    Weiteres unter Bibelverse:

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