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Unbekannte zerkratzen 58 Autos

Etwa 57 000 Euro Sachschaden entstand bei einer Serie von Sachbeschädigungen in der Nacht von Samstag auf Sonntag im Bereich Wunderburg / Gereuth. Unbekannte zerkratzten dabei 58 geparkte Fahrzeug.
 

Um 00.36 Uhr alarmierte ein Anwohner aus der Jägerstraße die Bamberger Polizei, nachdem er von einem lauten Schlag geweckt wurde. Als er aus dem Schlafzimmerfenster blickte, konnte er noch vier männliche Personen beobachten, wie diese von der Jägerstraße in Richtung Ehrlichstraße liefen und dabei sämtliche geparkten Fahrzeuge auf der linken Fahrzeugseite verkratzten, bzw. die Spiegel abtraten. Eine sofort eingeleitete Fahndung nach den Tätern blieb erfolglos, berichtet die Polizei. Weitere beschädigte Fahrzeuge wurden in der Hemmerleinstraße, am Kunigundendamm und der Ehrlichstraße registriert.

Die Polizei bittet um Mithilfe: Wer hat in der Nacht von Samstag, 12. Mai, auf Sonntag, 13. Mai, verdächtige Wahrnehmungen im Bereich Kunigundendamm, Wunderburg und Gereuth gemacht? Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Telefon 0951-9129-210, zu melden.

Kommentare

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  • community  Meckerer Diesen Post kommentierenkommentieren

    Hirnlose Randalierer............Unsere Rechtsprechung ist keine Rechtsprechung mehr, die Richter wie die Anwälte sorgen schon dafür dass die "armen" nicht zu hoch bestraft werden, sollten sie überhaupt gefasst werden. 57 000 Euro Sachschaden, Leute was haben wir für hirnlose Volltrottel die Nachts auf unseren Straßen rumlaufen.

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  • community  Erstleser Diesen Post kommentierenkommentieren

    Vorher sollte man ihrer aber habhaft werden.Leider ist die Wegschaumentalität in unserer Gesellschaft recht stark ausgeprägt, aber hier - falls möglich - einen Hinweis zu geben, ist mE auf jeden Fall angebracht.

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  • community  Roth Diesen Post kommentierenkommentieren

    solche Vandalen haben kein Hirn ........ und man sollte ihnen eine harte Strafe geben, damit sie Besserung erfahren. Auch Schadensersatz soll durchgesetzt werden bis zur Pfändung.

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