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Schick: Verjährungsfrist auf 30 Jahre ausdehnen

09.03.10  

Missbrauch Bambergs Erzbischof Ludwig Schick hat sich dem Ruf aus der Politik nach einer längeren Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch angeschlossen.

Bambergs Erzbischof Ludwig Schick. Archivfoto: Richard Sänger
Bambergs Erzbischof Ludwig Schick. Archivfoto: Richard Sänger

"Das wichtigste sind die Opfer, ihnen muss die Justiz Gerechtigkeit zukommen lassen", sagte Schick einer Mitteilung vom Dienstag zufolge. Bisher endet die Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen 10 Jahre nach der Volljährigkeit.

Schick plädierte dafür, die Frist auf 30 Jahre auszudehnen, um den Behörden auch wirklich zu ermöglichen, die Straftaten aufzuklären.

"Dieses Recht und diese Pflicht sollte nicht infrage gestellt werden", sagte Schick. Er mahnte - wie von der Politik gefordert - eine enge Zusammenarbeit der Kirche und anderer betroffener Institutionen mit der Staatsanwaltschaft an. Bei jedem begründeten Verdachtsfall müssten sofort die Ermittlungsbehörden eingeschaltet werden.

In Bayern hatten sich zuvor schon Ministerpräsident Horst Seehofer und Justizministerin Beate Merk (beide CSU) für eine Verschärfung der Strafgesetze ausgesprochen.

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, begrüßte eine Debatte über die Verjährungsfrist bereits kurz nachdem die ersten Missbrauchsfälle bekanntgeworden waren.

Sind Sie dafür, dass die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen erhöht wird?
 


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#7 Nicschooldyk schrieb am 13.03.10 18:05   

Waaas? Im katholischen Bamberg? Mißbrauch? Körperlich? Sexuell??

Was wäre wohl, wenn das bei den Scientologen oder bei den Zeugen Jehovas passiert wäre? Da wäre wohl gleich (zu Recht) eine 'kriminelle Vereinigung' zum Kindesmißbrauch gesehen worden.

Bei Katholiken ist das aber anders: Der Regensburger Pfaffe hat schon gleich einmal festgestellt, dass die Angelegenheit überbewertet wird, weil zudem ja auch die Verjährungsfristen schon 'greifen'.

Ich fordere Strafverfolgung bis zum geht-nicht-mehr! Vor allem, wie steht's mit den Verjährungen für die Vereitelungen und Mitwisserschaften des Verbrechens von Kindesmißbrauch?? In der Hirarchie des Kreuz-und-Glockenfaschismus werden aber (zumindest in BY) alle Ermittlungen im Sande verlaufen.......

#6 Auweia schrieb am 10.03.10 22:49   

Verjährung darf es m.E. in keinem einzigen Missbrauchsfall gegenüber Schutzbefohlenen geben.

Alle außerhalb einer geforderten 30-jährigen Verjährungsfrist tätig gewordenen „Unholde“ könnten sich in Sicherheit wiegen, falls ihre Schandtaten dennoch auffliegen. Ihre Opfer hätten damit erneut die „A…karte“ gezogen .

„Straffreiheit“ bei Selbstanzeige - dass noch kein „Gutmensch“ auf diese Idee kam, wundert mich .

#5 Uomomo schrieb am 10.03.10 20:51   

"Ohrfeigen waren nichts Ungewöhnliches"... Warum nur werde ich (66 J., ehemals Marianum) noch heute immer so wütend, wenn ich daran denke, wie ich vom Präfekten N wegen verbotenem Kinobesuch während des freien Ausgangs den Hintern versohlt erhielt oder von der Aufsicht während der Studienzeiten bei geringsten Verstößen (Bitte um Radierguimmi) brutal abgewatscht wurde. Warum nur?

#4 Franke schrieb am 10.03.10 15:54   

@ RolandDeschain

Stimme voll zu. Ich hatte während meiner Schulzeit ab und zu "eine gefangen". Zu Recht, denn meine Lehrer konnten meine zeitweiligen Provokationen nicht einfach so hinnehmen. Zu Hause habe ich natürlich nichts davon erzählt, sonst hätte es nochmal "etwas gesetzt". Und trotzdem ist ein rechtschaffener Mensch aus mir geworden. Was sich heute die Lehrer gefallen lassen müssen, geht auf keine Kuhhaut und die Eltern stehen gleich mit dem Anwalt auf der Matte. Wohlgemerkt: ich bin nicht für das Prügeln, aber eine Watschn zur rechten Zeit würde manchen auf den richtigen Weg führen. Heutzutage lachen die Jugendlichen doch über die "Weicheier" und testen aus, wie weit sie gehen können. Und sie können gewaltig weit gehen!

#2 MüllersPeter schrieb am 10.03.10 13:13   

Sexueller Missbrauch sollte nie verjähren.

Die meisten Opfer sind doch so eingeschüchtert und seelisch verletzt, dass es viele Jahre braucht, überhaupt darüber zu sprechen. Oft ist es aufgrund der Verjährung dann schon zu Spät, jemanden zur Rechenschaft zu ziehen.

#3 worschdfraa schrieb am 10.03.10 14:08   

Darauf spekuliert die kath. Kirche seit Jahrzehnten. Die verschleiern, vertuschen, machen mundtot und das im Notfall mit einem kleinen Schweigeobolus.

#1 RolandDeschain schrieb am 09.03.10 13:16   

Ich habe neulich im Fernsehen einen Bericht über einen ca. 50jährigen Mann gesehen, der der Kirche vorwirft, dass er damals zu Schulzeiten geschlagen (nicht sexuell missbraucht) worden ist und heute deshalb keinen Job hat und ein gescheitertes Leben führt. War das früher nicht die Regel? Könnte da nicht jeder Erwachsener klagen? Das war damals einfach eine andere Zeit in der Ohrfeigen nichts ungewöhnliches war.

Solche Menschen sind Trittbrettfahrer des grausamen, inakzeptablen sexuellen Kindesmissbrauchs einiger Kirchenleute. Ich finde, da sollte man differenzieren!


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