Richter: "Das ist ein dicker Hund!"
29.07.10
Arbeitsgericht Im Streit zwischen der Stadt Coburg und einem langjährigen Angestellten, dem fristlos gekündigt wurde, bahnt sich ein Vergleich an. Der Richter spricht von einem "brisanten Fall" - eine Abmahnung hätte seiner Meinung nach aber wohl ausgereicht.
Auf den ersten Blick sah es in der Verhandlung am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht aus wie ein harmonischer Vergleich: Die Stadt bot dem am 29. Januar fristlos entlassenen Mitarbeiter eine Abfindung in Höhe von rund 40 000 Euro an, die Gegenseite wollte etwa 100.000, und Richter Dr. Holger Betz schlug letztlich 75 000 Euro vor.
Doch die Tücke steckt in diesem "brisanten Fall", wie ihn Betz nannte, sowohl bei der Vorgeschichte als auch beim nun möglichen Vergleich im Detail. Zumal beide Seiten damit einverstanden sind, dass der ehemalige Stadtbrandrat nicht in die Stadtverwaltung zurückkehrt, sondern die fristlose Kündigung lediglich in eine "Trennung im beiderseitigen Einvernehmen" umgewandelt wird. Denn das bedeutet: Der 50-Jährige muss sich nach einem neuen Haupterwerb umschauen. Sehr wahrscheinlich wird er dazu seine in den vergangenen Jahren bereits begonnene, nebenberufliche Tätigkeit als freier Sachverständiger für den vorbeugenden Brandschutz weiter ausbauen. Doch in dieser Funktion wird er es dann auch häufig wieder mit seinem alten Arbeitgeber, konkret dem städtischen Bauordnungsamt zu tun bekommen.Existenz nicht kaputt machen
Rechtsanwalt Eckart Staritz warnte davor, seinem Mandanten die "mühsam aufgebaute Existenz" wieder kaputt zu machen, indem eingereichte Gutachten, an denen er mitgewirkt hat, vielleicht kritischer von der städtischen Bauordnungsbehörde beäugt werden als andere.In den von Betz vorgeschlagenen Vergleich, dem seitens der Stadt noch der Verwaltungssenat zustimmen muss, wurde deshalb auch folgender Passus aufgenommen: "Die Stadt hat keinen Zweifel daran, dass es sich bei Stefan G. um einen Sachverständigen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz handelt und dass er in dieser Eigenschaft Brandschutzgutachten und Brandschutznachweise erstellen kann."Aber was war überhaupt der Auslöser für die fristlose Kündigung? Nun, zunächst einmal gehört zur Vorgeschichte, dass der Stadt die nebenberufliche Tätigkeit des Mitarbeiters missfiel, weil fachliche Überschneidungen mit seiner städtischen Tätigkeit als Zuständiger für so genannte Brandverhütungsschauen (BVS) befürchtet wurden. Im Mai 2009 wurde es dem Mitarbeiter deshalb untersagt, diese Nebentätigkeit weiterhin auch im Coburger Stadtgebiet auszuüben. Der Mitarbeiter klagte dagegen - und nicht nur Staritz glaubt, dass sein Mandant spätestens ab diesem Zeitpunkt eine "unerwünschte Person" in der Stadtverwaltung gewesen sei.Und dann kam ein kleines Schild ins Spiel: Es trug die Aufschrift "Brandverhütungsschau im Einsatz" und sollte dem städtischen Mitarbeiter - der aber meistens sowieso mit dem Fahrrad unterwegs war - beim Parken seines Autos behilflich sein. Auf dem Schild befand sich ein Stempel mit dem Wappen der Stadt sowie die Unterschrift des Mitarbeiters. Am 14. Januar 2010 forderte ihn die Stadt auf, dieses Schild nicht mehr zu verwenden. Inzwischen wurde sogar ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet. Laut Staritz handelt es sich bei dem Schild aber um kein Dokument, sondern nur um einen Art Hinweis, dass man bei einer Kontrolle vielleicht "Gnade vor Recht" walten lassen könnte.
Maßnahme verhältnismäßig?
Obwohl der Mitarbeiter das Schild ab dem 14. Januar nicht mehr verwendete, erhielt er am 29. Januar die fristlose Kündigung. Richter Betz nannte die Sache mit dem Schild zwar einen "dicken Hund", die "natürlich nicht gehe". Andererseits stelle er sich die Frage, ob angesichts dessen, dass der Mann bereits seit 25 Jahren bei der Stadt beschäftigt war, eine fristlose Kündigung wirklich "verhältnismäßig" sei. Auch, weil der Mitarbeiter mit seinen 50 Jahren ein "kritisches Alter für den Arbeitsmarkt" habe, hätte eine Abmahnung wohl ausgereicht. os
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"nur um einen Art Hinweis, dass man bei einer Kontrolle vielleicht "Gnade vor Recht" walten lassen könnte."
"Gnade vor Recht"? Geht's noch? Na ja, was manche von Werten wie Moral und Anstand halten, hat sich ja schon in Sachen NIK gezeigt.
noch nie gesehen, dass in einer reihe von falschparkern, die aufgeschrieben wurden, der eine oder andere zettel unter dem wischer fehlt? vom winde verweht? noch nie was von einem "kleinen dienstweg" gehört? selbstverständlich wird auch nie ein verwarnungszettel behördlicherseits storniert und anschl. zerrissen. das entschuldigt keineswegs das schildchen. ich habe schon des öfteren tc-, ceb-, süc-, stadtgärtnerei-fahrzeuge (oder auch solche mit presseausweis) auf verbotenen wegen festgestellt. nur steht dort halt das kleine schildchen außen drauf... gnade vor recht oder gleichbehandlung aller?
und wenn jemand seinen privat-pkw mit genehmigung dienstlich nutzt, muss er (bei der stadt coburg zumindest) ein fahrtenbuch führen.
und wenn jemand ich in großbuchstaben schreibt, ersparen wir uns besser jedes weitere wort.
und wenn g. k. die qualifikation für einen süc-hauptabteilungsleiter hat, woher wohl? doch wohl nicht durch lehrgänge, bezahlt von der stadt?!
und wenn es einen vergleich gibt, dem die beklagte stadt zähneknirschend zustimmt, dann weiß sie, warum...
Schon interessant. Es erübrigt sich tatsächlich jeder Kommentar angesichts dieses Maßes an Paranoia, das jemand, der mit der Großschreibung auf Kriegsfuß steht, verbreiten muss. Der OB muss Ihnen ja furchtbar das Leben versaut haben, wenn mit jedem fehlenden Strafzettel eine Verschwörung und/oder Verfilzung verbunden sein muss. Oder woher kommt sonst all dieser Hass?
Kann natürlich nicht sein, dass jemand erst NACH der Aufschreiberei sein Auto abstellt *Achtung Ironie*.
Es bleibt dabei: Nichts als polemische Hetze ohne fundierte Beweise, der beste Beweis ist wieder der völlig unfundierte Anwurf an den Bruder des OB. Sehr typisch für das Klima in der Stadt und sehr schade. Aber so ist es halt, immer schön mit Dreck werfen, immer schön andeuten - aber nie konkret mit Beweisen herausrücken. Irgendwann bleibt schon was hängen. Äußerst bedenklich.
Gnade vor Recht? - Herr Anwalt, was sucht denn das Schild im Auto, das der Herr von der Brandverhütungsschau gar nicht im Dienst nutzt, sonder seine Frau fährt, wo er doch mit dem Fahrrad unterwegs war oder evtl. einem Dienstwagen. Aber das liese sich doch alles sicherlich anhand eines Fahrtenbuches für den Privat-Pkw nachweisen. Das ist doch Misssbrauch von Hoheitszeichen !?
Es ist ja schön, dass er nun wieder Arbeit hat und die Stadt ja die Lehrgänge, auf denen er sich sein Wissen angeeignet hat scheinbar auch noch bezahlt hat. Für was gibt es denn dann noch einen Vergleich? Lasst ihn doch erst mal das Geld für die Schulungen zurückbezahlen!
Gibts dafür auch handfeste Zahlen? ICH wundere mich darüber, dass hier immer wieder die gleichen immer wieder irgendwelche Behauptungen in die Welt posaunen, ohne dafür Belege anzuführen. Sehr fragwürdiger Stil, vor allem wenn damit der angeblich fragwürdige Stil der Stadtverwaltung kritisiert werden soll.
sicher gibt es handfeste zahlen. lesen sie die zeitung (s. o.) ... und wenn sie das seit 1990 tun, kennen sie (fast) alle davon, obwohl über die meisten so genannten vergleiche stillschweigen vereinbart wurde.
Sehr solide. "Lesen Sie die Zeitung" soll eine objektive Argumentation für derartige Kritik sein? *kopfschüttel*
und keiner der stadträte scheint sich zu wundern über die vorgehensweise und kompetenz von personalstelle und juristen in der stadtverwaltung. der wievielte arbeitsgerichtsprozess ist das eigentlich nun schon in der ära kastner, der in der verwaltung versemmelt wurde? die abfindungs- und gehaltsnachzahlungs-beträge dürften sich einschl. der städt. gesellschaften inzwischen auf an die zwei mio. euro summieren. man könnte das ganze allerdings auch als ergebnis der arbeit der in den 90er jahren eingesetzten "effektivitätskommission" sehen... jedenfalls sollte man eigentlich eine geplante "sparkommission" in solchen zusammenhängen in frage stellen.
da scheint auch der slogan nach der melodie "wenn's um geld geht..." seine berechtigung zu haben: wenn's gegen die stadt coburg geht: staritz!
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