"Paragraphen zählen mehr als Kindeswohl"
29.07.10 Von: Alexander Hartmann
Schule Die Lage ist verzwickt: Die Eheleute Tasler und Will wohnen im Mainleuser Ortsteil Rothwind und wollen ihre Kinder, da sie die Entwicklungsdefizite haben, in der Mainleuser Ganztagesklasse einschulen lassen. Dagegen hat das Schulamt Lichtenfels aber ein Veto eingelegt.

Timo und Marlon heißen die beiden Jungs, die im September ihren ersten Schultag haben. Sie wohnen in Rothwind, das zwar zur politischen Gemeinde Mainleus gehört, aber zum Schulsprengel des Schulstandorts Burgkunstadt-Mainroth. Und dort will man Timo nicht ziehen lassen. Timo sei in der Regelklasse in Mainroth gut aufgehoben, stellen Schulleiterin Gertrud Tischer und der Lichtenfelser Schulamtsdirektor Peter Kobier fest.
Der Burgkunstadter Widerspruch
Der Gastschulantrag wurde vom Markt Mainleus genehmigt. "Wir haben bei der Bewertung strenge Maßstäbe angesetzt und sind davon überzeugt, dass das Kind bei uns am besten aufgehoben wäre", sagt der Mainleuser Bürgermeister Dieter Adam. Ob Timo aber in die Mainleuser Schule gehen wird, ist mehr als fraglich, denn: Die Stadt Burgkunstadt hat gegen den Bescheid des Marktes Mainleus Widerspruch eingelegt - und dem wird wohl stattgegeben.Die Eltern sind verzweifelt. "Timo und Marlon würden in der Regelschule in Mainroth untergehen", sagt Timos Vater Stefan Tasler, der darüber klagt, dass Paragraphen über das Kindeswohl gestellt werden.Mehr über den Kulmbach-Lichtenfelser Schulstreit lesen Sie in der Freitagsausgabe der Bayerischen Rundschau.
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