Jeder zweite ICE Berlin-München fällt aus
22.12.09
Deutsche Bahn Ausgerechnet im Weihnachtsverkehr fällt auf der ICE-Strecke Berlin-Leipzig-Nürnberg-München jeder zweite Zug aus.
Wie die Deutsche Bahn am Dienstagabend mitteilte, werden die ICE- Schnellzüge auf dieser Verbindung vom 23. bis 27. Dezember nur im Zwei-Stunden-Takt statt wie üblich jede Stunde fahren. Zur Begründung hieß es, die Züge müssten wegen des Winterwetters besonders intensiv gewartet werden. Einzelheiten konnte ein Sprecher auf Anfrage nicht nennen. Es handele sich aber nicht um einen technischen Defekt.
Das Unternehmen bemühe sich, möglichst viele Ersatzzüge bereitzustellen, sagte der Bahnsprecher. Er bat die Fahrgäste, sich im Internet unter www.bahn.de/aktuell oder unter der Telfonnummer 01805-996633 darüber zu informieren, welche Züge fahren. Für die Reisetage ab Donnerstag (24.12.) stünden die Fahrpläne am Mittwoch (23.12.) zur Verfügung. dpa
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Ich hab mir schon was bei gedacht, als ich Anfang November einen Flug nach Berlin (von Nürnberg) für den 27.12. bei Air Berlin gebucht habe. Drei Personen, Rückflug am 02.01. für 234.-EUR.
Wer braucht schon die Bahn?? Selber Schuld.
ist wirklich das wetter schuld???????? was wahr denn in den zurückliegenden Jahren ,da wahr nie was zuhören, da lief alles ohne störung.
Wer kein Auto hat und auf die Bahn angewiesen ist, kann einem wirklich Leid tun. Besonders Berufspendler bekommen an ihrem Arbeitsplatz immer wieder Ärger wegen den immer häufigeren Verspätungen der Bahn.
Jaja, erst die Fahrpreise pünktlich zum Fest erhöhen und jetzt die Züge streichen oder niederwertig bestücken.
Was soll denn das?
Bekomme ich dafür eigentlich auch Geld zurück, wenn ich statt des gplanten ICE nun nur einen IC benutzen kann?
Hoffentlich bessert sich die Wetterlage, dann kann ich ruhigen Gewissens mit dem Auto fahren.
Geld zurück? Wovon träumst du nachts?
Nun, mal im Ernst, man muß ja schon froh sein, daß man im Fernverkehr bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung hat.
Aber mit dem Erwerb eines Fahrscheines hat man lediglich eine Beförderungsmöglichkeit von A nach B erworben. Man hat im Grunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Zeit der Beförderung und auch keinen Anspruch auf ein bestimmtes Beförderungsmittel. Man muß ja schon froh sein, daß man mit der Bahn überhaupt fahren DARF, wenn man einen entsprechenden Fahrschein hat.
(Also manche Captchas zur Spamvermeidung sind ja wirklich kaum bis gar nicht zu entziffern ...)
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