Hat der Professor therapiert oder nicht?
08.12.09
Verhandlung Im Berufungsverfahren in Coburg um den Hochschuldozenten, der wegen Missbrauchs einer Studentin verurteilt wurde, haben sich neue Erkenntnisse ergeben.
Eine Wende deutet sich im Prozess gegen einen Professor der Hochschule an, der mit einer Studentin ein Verhältnis eingegangen war. Staatsanwältin Ursula Barausch wirft dem 47-Jährigen in dem Berufungsverfahren vor der Ersten Kleinen Strafkammer des Landgerichts Coburg vor, als Facharzt für Psychotherapie eine Therapiebeziehung zu der jungen Frau aufgebaut und diese sexuell ausgenutzt zu haben. In erster Instanz war er wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden.
Die Hochschule hat ihn mittlerweile vom Dienst suspendiert. Der Sachverständige kam gestern zu einem anderen Schluss: Nach seiner Beurteilung lag zwischen dem Professor und der Studentin kein Therapieverhältnis vor. Verschiedene Berufsgruppen stünden zu ihren Klienten in einem besonderen Verhältnis. Therapie, Beratung, Seelsorge – stellten ein „breites, weites Kontinuum“ dar. Im vorliegenden Fall sei problematisch, dass ein Facharzt auf der einen und eine Kranke auf der anderen Seite steht. Aber: Der Gutachter fand, dass keine der formalen Kriterien für eine Therapie, zum Beispiel ein Vertrag, erfüllt war. Auch lägen den Gesprächen keine nachweisbar wissenschaftlich-fundierte Verfahren zu Grunde, so der Sachverständige. Und es seien keine Therapieziele formuliert worden. Vorsitzender Richter Gerhard Amend wies auf ein Urteil des Bundesgerichtshof hin, in dem die Richter betonen, dass es nicht auf die subjektive Wahrnehmung eines Patienten ankommt, ob eine Therapie stattgefunden hat.
Mehr dazu lesen Sie im Coburger Tageblatt
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