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GEZ-Gebühr könnte deutlich teurer werden

08.12.09  

Medien Die Ministerpräsidenten der Länder beraten derzeit über neue Modelle zur Erhebung der Rundfunkgebühr: In einem Fall könnte die GEZ-Gebühr für viele Verbraucher deutlich steigen.

Ein Fernsehzuschauer füllt am Montag (10.09.2007) in Kiel ein Anmeldeformular der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Foto: Christian Hager/dpa
Ein Fernsehzuschauer füllt am Montag (10.09.2007) in Kiel ein Anmeldeformular der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Foto: Christian Hager/dpa

Außerdem könnte informierten Kreisen zufolge die Beweislast umgedreht werden, ob man ein Rundfunkgerät besitzt. Dies berichtete am Dienstag auch der „Kölner Stadtanzeiger“ in seinem Internetauftritt ksta.de.

Dem ersten Modell zufolge soll die GEZ-Gebühr weiterhin geräteabhängig erhoben werden, allerdings ohne bisher geltende Ermäßigungen zum Beispiel für internetfähige Computer. Das heißt, jeder, der ein entsprechendes Gerät zu Hause hat, müsste die volle Gebühr von derzeit knapp 18 Euro zahlen. Das könne dann auch für internetfähige Telefone (Smartphones) gelten, hieß es. Bislang kostet die GEZ-Gebühr für „neuartige Rundfunkgeräte“ 5,76 Euro. Für diejenigen, die ohnehin einen Fernseher angemeldet haben, würde sich nichts ändern.

Außerdem soll in dem Modell nicht mehr die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nachweisen müssen, dass in dem Haushalt ein Gerät vorhanden ist. Der Verbraucher solle verpflichtet werden nachzuweisen, dass er kein Rundfunkgerät besitzt, wenn er von der Gebühr befreit werden will. Das könne er zum Beispiel über eine eidesstattliche Erklärung, hieß es. Vorstellbar sei auch eine schriftliche Erklärung, die ein Kontrolleur dann überprüfe. Damit könnten die Kontrolldienste und die damit verbundenen Kosten verringert werden.

In einem zweiten Modell soll eine geräteunabhängige Medienabgabe von jedem Haushalt erhoben werden. Die Gebühren, hieß es, wären in beiden Modellen etwa gleich hoch. Eine Änderung könnte allerdings frühestens in der nächsten Gebührenperiode von 2013 an in Kraft treten, hieß es.

Eine Entscheidung über das neue Modell zur Erhebung der Gebühren soll im Juni 2010 getroffen werden. Auch wenn die Ministerpräsidenten sich für keines der beiden entschieden, hieße das nicht, dass die Gebührenstruktur bleiben müsse, wie sie ist. Ermäßigungen für Computer habe man eingeführt, weil man mit dem damaligen Stand der Technik vor allem Radio mit den Geräten hören konnte. Inzwischen sei es kein Problem zum Beispiel auch auf Laptops fernzusehen. Eine Ermäßigung für solche Geräte könnte also wegfallen.

Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten verlangt zurzeit 5,76 Euro im Monat für ein Radio oder ein „neuartiges Rundfunkgerät“, das heißt, ein Gerät, das zum Beispiel per Kabel oder Funk Internetzugang hat. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, ob der Verbraucher das Angebot auch nutzt. dpa


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15 Kommentare Zur Diskussion einladen

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#15 Sancho schrieb am 14.12.09 16:01   homepage

Was man von dieser „GEZ“ halten kann und muss braucht wohl Niemanden erklärt zu werden. Sie stellt für die Länder eine Nebeneinnahmequelle dar. Aus diesem Grund glaubt diese GEZ rechtliche Narrenfreiheit in Deutschland zu haben. Dies zeigt sich auch in dem von dieser „ Institution“ angeführte Länderstaatsvertrag, mit seinen einseitig, zum Nachteil der Bürger schlüpfrigen und zum Teil verfassungswidrigen Verordnungen. Wenn man dann als Bürger nicht so mitspielt wie gewünscht, wird zum Teil auf gesetzwidrige Geldeintreibemetoden und Einschüchterung zugegriffen. Selbstverständlich stellen sich die Strafverfolgungsbehörten taub wie die drei Affen nichts hören, nichts sehen, nichts reden. Um diesen Datenmoloch ( Ein Ansatz zum Überwachungsstaat) zu finanzieren wird für das im TV gezeigte Schrottprogramm mit zahllosen Wiederholungen, vom „TV – Seher“ noch mehr Geld verlangt und das dann alle Jahre wieder, wie ja in den letzten Jahren eifrig praktiziert um auch die Zusatzsender finanzieren zu können. Dies um die vielen Wiederholungen zu verschleiern.

#14 Willeried schrieb am 11.12.09 11:08   homepage

Die GEZ ist nicht mehr Zeitgemäß. Sie sollte einmal die Grundversorgung der Öffentlich Rechtlichen sicherstellen.

Von Grundversorgung kann heute keine Rede mehr sein. Heute senden die Öffentlich Rechtlichen Rundfunkanstalten mit mehr als 40 digitalen Sendern und das hat mit einer Grundversorgung nichts mehr zu tun. Hier wird unter dem Deckmantel der Grundversorgung ein Medienimperium auf Kosten der Öffentlichkeit erhalten.

Wobei die GEZ eher einer Eintreibungsbehörde gleicht, die unter Ausnutzung Ihrer staatlichen Hoheit am Rande der Legalität agiert.

#6 R. Lorber schrieb am 09.12.09 16:58   

Was ich mich frage ist, wenn jemand keinen Fernseher hat - kommt bei bestimmten Gruppierungen z. B. Anthroposophen vor - und nur Radio hört, soll der dann auch den vollen Preis zahlen? Oder wird dann von der GEZ behauptet das er einen Fernseher hat und er muss sich durch die Mühlen einer Kontrollinstanz quälen um nachzuweisen das er keinen hat?

Ich finde es außerdem schon vermessen dann noch Planungen zu haben pauschal Haushalte mit einer Art Steuer belegen zu wollen, wie es auch in der Planung ist, denn dadurch wird es noch unfairer als es jetzt schon ist, denke ich.

#5 Nurmalso schrieb am 09.12.09 14:37   homepage

Bravo, unsere Ministerpräsidenten haben offenbar wieder einmal die sog. Beweismittelumkehr entdeckt! Dies findet m.E. immer dann statt, wenn unsere „Staatsvertreter“, ohne argumentieren zu müssen, schnell und gründlich abkassieren wollen.

 

Laut Art. 11 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen und Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, gilt für alle erst einmal die sogenannte „Unschuldsvermutung“.

 

Wird denn nicht schon das Grundgesetz mit Füßen getreten, wenn einige GEZ - Kontrolleure, wie weiland NSDAP-Schergen, von Fenster zu Fenster schleichen um eventuell Verdächtige zu ertappen?

 

Wer auf Kosten der Allgemeinheit, Milliarden in die weltweiten Wettgeschäfte der Banker pumpt, und die Finanzlöcher mit versteckten Gebührenerhebungen notdürftig stopfen will, um dadurch das eigene Fort- und damit Einkommen zu sichern, handelt eindeutig aus niederen Beweggründen.

 

Wenn unsere Rechtsform systematisch in einen Schurkenstaat überführt werden soll, dann bitte gründlich! Wie wäre es denn, wenn der Bundestag auch gleich beschließen würde, dass regelmäßig ein paar Mitglieder der Parlamente per Losentscheid standrechtlich erschossen werden. Damit wäre dann wenigstens gewährleistet, dass unsere Volksvertreter ihre Diäten, mit der Angst um Ihr Leben verdienen.

 

Anderenfalls möge endlich die Staatsanwaltschaft gegen unsere Regierungen in Bund und Ländern wegen „Gründung einer kriminellen Vereinigung“ ermitteln und sie, wie in Bananenstaaten üblich, umgehend in Untersuchungshaft nehmen.

#9 HeroOfTheDay schrieb am 10.12.09 23:43   homepage

Erkundige Dich erst mal über den Ursprungsgedanken der Rundfunkgebühr und dann was man für einen Nutzen davon hat. Wer das Angebot nicht nutzt ist selbst schuld, zahlen muss man eigentlich sowieso dafür. Man kann es mit dem Hass auch übertreiben, so wie Du.

#13 Markus schrieb am 11.12.09 07:00   

Ich frage mich gerade, wieviel dir die GEZ für das Verzapfen solchen Schwachsinns gezahlt hat (da beziehe ich all deine Beiträge hier mit ein).

Denn genau das ist das Problem der GEZ: Man muß zahlen, selbst man es gar nicht nutzt und und auch nicht nutzen will.

Ich biete dir an, deine Haare zu schneiden. Wie, willst du nicht? Egal, du könntest das Angebot ja annehmen, ist ja nicht mein Problem, daß du nicht willst. Her mit den 10 Euro! Und dann schicke ich dir noch Leute ins Haus, die nachsehen, ob du dir vielleicht woanders die Haare schneiden läßt. Und wenn ja, dann knöpfe ich dir die 10 Euro trotzdem ab und drücke dir ein Abo aufs Auge, mit dem du mir jeden Monat diese 10 Euro zahlst, egal ob du zum Haare schneiden kommst oder nicht. Daß dein Anfahrtsweg 500km zu mir beträgt, ist ja auch nicht mein Problem, es ist dir ein leichtes, umzuziehen.

Lern' erstmal differenzieren und erkundige dich nach den Hintergründen, von denen du meinst, daß du sie kennst (tust du aber nicht, denke ich). Wenn du dann auch noch weniger persönlich in deinen Beiträgen wirst, dann kann ich dich vielleicht auch etwas ernster nehmen.

#4 Wähler2 schrieb am 09.12.09 12:02   homepage

Leute, die GEZ braucht man doch-überlebenswichtig!

Wo sollen denn als die untauglichen, verzogenen Töchterchen und Söhnchen unserer Politiker hin? Na klar, in eine Behörde!!! Verbeamtet, mit dicker Pension.

Da bleibt kein Geld mehr übrig für bessere Programminhalte.

Es wird langsam Zeit, gegen diese Behörde vorzugehen. Ein Volksaufstand wäre mal dringend notwendig um unsere Politiker mal aufzuwecken..

#8 HeroOfTheDay schrieb am 10.12.09 23:42   homepage

Komisch, das was ich auf den öffentlich rechtlichen Sendern anschaue ist von hervorragendendem Programminhalt. Wenn Du Mist schaust ist das ja Dein Problem... Selektion ist eben alles, egal ob bei den privaten Sendern oder den öffentlich rechtlichen.

#3 Kalfakter schrieb am 09.12.09 09:45   homepage

Es ist eine reine Abzocke der MInisterpräsidenten.sie sollen sich mal überlegen was für ein Schmarrn des öfteren gesendet wird! Sparen kann man bei den Verwaltungsapparat, Fernseh sowie Hörfunk ferner die Spielshows wo es in Millionenhöhe geht. Geld das hat bzw. bekommt man ja.Ein Beispiel sollen sich die öffentlich -rechtlichen bei den privaten nehmen!!!!! Beamte nichts als Beamte!Und Ministerpräsidenten schaltet eimal euer Gehirn ein.

#10 HeroOfTheDay schrieb am 10.12.09 23:45   homepage

Unsinn, nahezu jeder Haushalt hat einen Fernseher daheim stehen, zumindest immer dann wenn niemand von der GEZ vor der Tür steht. Somit sind die erhöhten Gebühren sowieso nicht zusätzlich fällig da man ja bereits den TV angemeldet hat, hast Du doch, oder etwa nicht???

#2 Kopfschüttler schrieb am 09.12.09 08:51   homepage

Gehts noch? Die Beweislast könnte umgedreht werden? Eine eidesstattliche Erklärung abgeben? Bei wem denn? Diese würde sicher auch wieder Geld kosten. Und sicher nicht zu knapp. Wer soll die dann abnehmen? Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen? So ein Schmarrn. Und wenn man dann eine Erklärung abgegeben hat, dann kommt ein Kontrolleur? Muss man dem dann die ganze Wohnung zeigen? Und Schränke öffnen? Und darf der Kontrollleur auf den Dachboden oder in den Keller oder guckt er auch unter die Betten? So weit sollten die Befugnisse dann doch nicht gehen! Dieser ganze GEZ-Mist geht mir langsam aber sicher auf den Geist. Für teure TV-Werbung hat die GEZ scheinbar aber Geld genug. Wenn wenigstens die Gebühren für ein ausgewogenes und vor allem gutes Programm verwendet werden würden. Aber ein erheblicher Teil der Gebühren verschwindet in der Verwaltung.

Übrigens, die Kontrolleure werden ja auf Provisionsbasis bezahlt. Je mehr Sünder sie finden, um so mehr verdienen sie. Wie wäre es denn mit einem festen Gehalt? Dann würden diese Personen nicht mehr so unverschämt sein. Ich habe auch schon einen GEZ-Mann meines Grundstückes verwiesen. Der hat sich vor meiner Haustür aufgebaut und gesagt: ihr Sohn ist doch jetzt volljährig. Und der hat auf jeden Fall einen Computer oder ein Laptop und einen Fernseher und mindestens eine Stereoanlage. Also muss ich hier kassieren, da er sich nicht angemeldet hat.

 

Woher will der denn wissen, was mein Sohn in seinem Zimmer hat? Es soll ja tatsächlich Familien geben, die entweder gar keinen oder dann nur einen Fernseher (Im Wohnzimmer) haben. Und Computer sind auch nicht im Haus.

 

Aber die GEZ behauptet, so was kann es in der heutigen Zeit nicht geben. Und will abkassieren.

Man sollte sich schon aus Prinzip verweigern!

#11 HeroOfTheDay schrieb am 10.12.09 23:49   homepage

Ja ja, die lieben Verweigerer mit ihrer Logik dass einem die Haare zu Berge stehen. Erkundige Dich erst mal wer wann was zahlen muss und wer wann was nicht bevor Du irgendeinen Quatsch in die Welt setzt. Einen Haushalt ohne TV und ohne Computer aber mit Jugendlichen oder Heranwachsenden musst Du mir mal in Deutschland zeigen, auf 1000 Haushalte werden da höchstens eine Hand voll kommen, falls überhaupt. Selbst ein Hartz IV Empfänger darf einen TV haben da der mittlerweile nicht mehr pfändbar ist, ohne dem persönlich nahe treten zu wollen. Wer braucht, wenn daheim kein PC und kein TV steht ein internetfähiges Handy??? Das ist so als würde man sich Pferdesättel kaufen und behaupten man habe kein Pferd.

#1 Markus schrieb am 09.12.09 06:59   homepage

"Inzwischen sei es kein Problem zum Beispiel auch auf Laptops fernzusehen."

Echt? Kann mir das hier bitte mal einer vorführen? Ich sitze hier in einem Raum ohne Antennendosenanschluß. DVB-T? Keine Chance wegen der Entfernung und Hindernisse zum nächsten DVB-T-Sender. Alles, was ich mir übers Internet ansehe, ist kein Fernsehen, sondern Streaming auf Abruf.

Sollen die Anstalten den Abruf über Internet nur mit Zugangsabfrage machen, dann erübrigt sich jede weitere Diskussion.

Manchmal frage ich mich wirklich, was die Entscheider in ihren Kaffee reintun. LSD & Co. scheinen dagegen ja recht harmlos zu sein.

Interessant ist auch, daß man in den öffentlich-rechtlichen Medien über diese Sache aber so gut wie gar nichts hört. Ist das etwa ein Interessenskonflikt?

#7 HeroOfTheDay schrieb am 10.12.09 23:39   homepage

Natürlich geht das, entweder man nutzt die Mediatheken, z. B- www.3sat.de/mediathek/mediathek.php oder man nutzt Programme wie z. B. Zattoo oder theChanner.

 

Der Einwand dass das "Streaming" sei ist übrigens ziemlich dumm denn a) ist "echtes" TV auch nur Streaming, egal ob über Kabel oder Funk und auch egal ob analog oder digital und natürlich b) sind diese Inhalte über die Rundfunktgebühren finanziert worden. Es existiert also faktisch kein Unterschied.

#12 Markus schrieb am 11.12.09 06:45   

Ich sehe schon, auch du wirfst hier Dinge durcheinander.

Beim Rundfunk kommt das Zeug ins Haus, ob ich will oder nicht (Broadcast). Beim Streaming muß ich selbst aktiv werden (GET). Und das ist der Unterschied, den kaum einer begreift. Wenn ich aber selbst tätig werden muß, um was abzuholen, können sie das auch sehr einfach mit Accounts machen.

Somit ist dein Argument a) widerlegt und b) hat mit der Sache des Übertragungsweges und der Definition bezüglich Fernsehen oder nicht überhaupt nichts zu tun. Keiner hat die ÖR gezwungen, ihre Sendungen im Internet verfügbar zu machen. Nach der Definition ist auch das DVD angucken Fernsehen und wäre somit gebührenpflichtig. Das aber ist absoluter Blödsinn.

Und ob man das aus der Mediathek wirklich Fernsehen nennen kann, wage ich auch zu bezweifeln. 120x80 oder so, dazu ein miserable Soundqualität, da müßte ich ja eher noch was bekommen ...


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