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Gericht verlangt neue Hartz-IV-Sätze

09.02.10  

Soziales Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen und damit noch höhere Sozialausgaben einplanen. Die bisherige Regelung verstoße gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, (l-r) Johannes Masing, Michael Eichberger, Brun-Otto Bryde, Ferdinand Kirchhof, Hans-Jürgen Papier (Vorsitz), Christine Hohmann-Dennhardt, Reinhard Gaier und Wilhelm Schluckebier stehen am Dienstag (09.02.2010) bei Urteilsverkündung für die Hartz-IV-Regelsätze im Gerichtssaal.  Foto: Ronald Wittek/dpa
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, (l-r) Johannes Masing, Michael Eichberger, Brun-Otto Bryde, Ferdinand Kirchhof, Hans-Jürgen Papier (Vorsitz), Christine Hohmann-Dennhardt, Reinhard Gaier und Wilhelm Schluckebier stehen am Dienstag (09.02.2010) bei Urteilsverkündung für die Hartz-IV-Regelsätze im Gerichtssaal. Foto: Ronald Wittek/dpa

Besonders für Kinder in Hartz-IV-Familien könnte es nun mehr Geld geben. Deutschlands höchste Richter ließen aber offen, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II generell höhere Leistungen bekommen müssen.

Die noch von der rot-grünen Bundesregierung eingeführte Berechnungsbasis sei nicht nachvollziehbar. Die Kalkulation sei nicht transparent und orientiere sich nicht genug an der Realität. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember eine Neuregelung zu schaffen.

Damit muss bei einer der größten Sozialreformen in der deutschen Nachkriegsgeschichte erheblich nachgebessert werden. Erfolgreich geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein- Westfalen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung kündigte eine schnelle Umsetzung an. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte aber nicht kommentieren, ob es zu Mehrausgaben kommen wird. Sozialverbände sprachen von einer „schallenden Ohrfeige“ für die Regierung, da nun das gesamte Hartz-IV-System reformiert werden müsse.

Für die SPD ist damit auch die Mindestlohn-Debatte neu eröffnet. Es könne nicht sein, dass jemand ohne Arbeit mehr Geld bekommt als jemand, der den ganzen Tag einer Arbeit nachgeht, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann.


Alte Regelung bleit zunächst gültig


Bis zur Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Voraussetzung: Es handelt sich um einen Bedarf, der laufend besteht und nicht durch Einsparungen oder Unterstützung Dritter gestemmt werden kann. Das könnte zum Beispiel beim Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung der Fall sein.

Alle in durch diese Zahlungen für den besonderen Bedarf drohen dem ohnehin schwer gebeutelten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV. Bereits jetzt liegt die Neuverschuldung auf der Rekordhöhe von fast 100 Milliarden Euro.

In Deutschland beziehen mehr als 6,5 Millionen Menschen Hartz-IV- Leistungen, darunter 1,7 Millionen Kinder. Besonders sie sollten bessergestellt worden, forderten die Richter. Bei der bisherigen Berechnung werde der Realität wenig Rechnung getragen. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, monierten die Karlsruher Richter.

Nach dem Urteil durfte der Gesetzgeber zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ zwar feste Regelsätze schaffen. Aber deren Berechnung ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht korrekt gewesen. So sei nicht nachvollziehbar, dass die Ausgaben für Bildung und das gesellschaftliche Leben ausgeklammert worden seien - etwa für Internetnutzung, Kino und Theater oder die Mitgliedschaft im Sportverein.

Die Berechnung müsse nun in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf neu erfolgen. Geschätzte Abschläge „ins Blaue hinein“ seien nicht angemessen. Da die Grundlage bei den Regelsätzen für Erwachsene nicht stimmt, schleppt sich der Fehler bis zur Berechnung der Kinder-Sätze durch.

Bei der neuen Berechnung kann der Gesetzgeber laut Urteil an dem Statistikmodell festhalten, das er bislang gewählt hat. Grundlage für die neuen Berechnung könnten dann die Ergebnisse der Einkommens- und Verbraucherstichprobe 2008 sein, die das Statistische Bundesamt im Herbst 2010 vollständig vorlegt.


Kein „Ausschluss von Lebenschancen“ für Kinder


Bei Kindern müssten sich die Regelsätze an deren speziellen Bedürfnissen orientieren, betonte das Gericht. Alltagserfahrungen deuteten auf einen besonderen kinder- und altersspezifischen Bedarf hin. Das gelte vor allem für schulpflichtige Kinder. Könnten sie notwendige Materialien wie Bücher, Hefte oder einen Taschenrechner nicht zahlen, drohe den hilfebedürftigen Kindern der „Ausschluss von Lebenschancen“. Es bestehe die Gefahr, dass sie später nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die sei mit dem Prinzip des Sozialstaates nicht vereinbar.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt bisher bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).

Die Diakonie lobte die Entscheidung aus Karlsruhe. „Die vom Grundgesetz garantierte Existenzsicherung ist nicht verwirklicht“, sagte Diakonie-Präsident Klaus-Dieter Kottnik. Jetzt müsse der Gesetzgeber schnellstmöglich handeln und die Regelsätze kindgerecht und existenzsichernd ausgestalten.

Allein höhere Kinderregelsätze lösen nach Einschätzung des Kinderschutzbundes bestehende Systemmängel der Familienförderung nicht. „Dieses System ist insgesamt sozial ungerecht, bürokratisch und intransparent“, sagte der Vorsitzende Heinz Hilgers. dpa


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#13 Hagestolz schrieb am 10.02.10 17:01   

Hallo an alle die sich so negativ gegeüber H4 bzw. ALG2 Beziehern ausdrücken.

Wenn es angeblich so schön sein soll kann jeder, dem sein Geld nicht reicht, gerne versuchen einen Aufstockerbetrag zu beantragen, natürlich mit all den Unannehmlichkeiten die mit dieser Antragstellung verbunden sind. Es steht jedem frei dies zu tun, ob er bezuschusst wird entscheidet aber dann die betreffende ARGE.

Bei manchen Rechenbeispielen muss ich mich schon sehr wundern wie die Beträge entstehen bzw. wo sie diese Informationen her haben.

Allen die meinen H4 - Leute leben in irgendeinem Luxus möchte ich bitten mal ein halbes Jahr mit dem Geld das einem Bezieher zusteht Monat für Monat auszukommen.

Da ist nämlich nichts mehr drin mir gesellschaftlichen Treffen mit Freunden in Kneipen oder mal mit der Familie zum Essen auszugehen. Man kann auch nichts mehr einfach so mal verkaufen, weil der Erlös gleich mit dem Betrag verrechnet wird. Wenn man mal ins Krankenhaus muss oder zur Kur bekommt man 30 % seiner Leistung gekürzt, weil man ja in der regel vollverpflegt ist was das Essen angeht. Wenn das so ein einfaches und bequemes Leben ist kann es jeder mal versuchen. Achja und man kann nicht einfach mal in Urlaub fahren, schon alleine weil man seinem Berater bescheid geben muss, wenn man sich überhaupt einen Urlaub leisten kann. Auto ist in der regel auch nicht mehr drin und wenn muss man es von seiner Regelleistung versichern und versteuern.

Achtung Satire: Es ist schon ein schönes unkompliziertes Leben als ALG2 - Bezieher. Ende Satire.

#14 Uwemeint schrieb am 10.02.10 17:18   

Zitat: "Achja und man kann nicht einfach mal in Urlaub fahren, schon alleine weil man seinem Berater bescheid geben muss...."

Ei, der war gut!! ;-)

#8 Schwuuups schrieb am 10.02.10 12:06   

Ich bin auch dafür, daß Kinder aus H4-Familien nicht unter dieser Situation leiden sollten. Und ich denke, daß die Sätze nicht angehoben werden müssen (das Geld stellt nur die Grundsicherung da, und die ist hinreichend, da wenige Arbeiterfamilien mehr vorweisen können; nur für "Extras" reicht es nicht), sondern daß man diesen Kindern auf anderem Wege das eine oder andere ermöglichen kann und muß.

Wie wäre es z.B. mit Essensmarken für Schüler, die zusammen mit dem Schülerfahrausweis ausgehändigt werden, und überall eingelöst werden können? Wie wäre es mit einem kostenlosen Freizeitpass für Kinder aus H4-Familien, mit dem man Schwimmbäder oder auch (z.B. 2x im Jahr) ein Kino besuchen kann? Wie wäre es mit kostenlosen Mitgliedschaften in Sportvereinen, und der Verein kann den Mitgliedsbeitrag direkt an Vater Staat berechnen? Fest garantierte Zuschüsse zu Klassenfahrten oder Ferienfreizeiten wären auch denkbar, oder Kleidungsgutscheine, die in jedem Geschäft einlösbar wären - von KINDERN. Das sind nur Spontan-Beispiele; ich glaube, es gibt eine Menge Möglichkeiten, H4-Kinder besser zu integrieren.

Ich habe für mich und mein Kind knapp 1250,00 per Monat zur Verfügung - inkl. Kindergeld, die Miete geht noch ab. Das ist kein H4, und es reicht zum Leben. Doch viele Extras kann ich mir nicht leisten, und hier wäre ein Punkt zum Ansetzen für Chancengleichheit. Es tut mir leid, wenn ich mir jede kulturelle Veranstaltung verkneifen muß, oder von den paar Kröten jeden Ausflug meines Kindes ansparen muß. Ich brauch's nicht in bar, aber etwas Hilfe wär schon nicht schlecht - bis mein Kind auf eigenen Füßen steht.....

#9 Schwuuups schrieb am 10.02.10 12:13   

Ach ja, und bevor diese Frage wieder aufgeworfen wird: JA, ich bin dafür, diese und andere staatliche Hilfeleistungen an Bedingungen zu knüpfen! Kein Kindergeld für Schulschwänzereltern, keine zusätzlichen Familienhilfen für versoffene Faullenzer, etc. .

Doch ich kenne keine asozialen H4-Empfänger, sondern bisher nur Menschen, die in eine Schieflage gekommen sind, und es momentan nicht allein herausschaffen - hier sollte man zumindestens den Kindern helfen müssen/können....

#10 costumer schrieb am 10.02.10 15:42   

ist ja schön wenn alles gefordert wird vom Staat und so, aber es muß bezahlt werden. Das ganze System steht doch so sehr schnell vor der Pleite - bzw. ist es schon

@Kayleigh : nicht vergessen Kindergartenbeiträge (ca.100Euro) bekommt ein H4 auch noch bezahlt, zahlt der Arbeiter alles selbst

 

Gewaltige Schieflage in D.

#11 Uwemeint schrieb am 10.02.10 16:05   

Ebenso GEZ Gebühren, die Hartz IV Empfänger auch nicht bezahlen müssen!

Bei den Tafeln können H4 Empfänger auch "einkaufen", alles Gelder die gegenüber einem Berufstätigen, der auch nur 1€ über dem H4 verdient, eingespart werden können!

#12 Kayleigh schrieb am 10.02.10 16:38   

Dennoch ist die Grundsicherung nicht so hoch wie Meckerer schreibt... klar das sich jeder über die Hartz4-ler aufregt, wenn solche Zahlen genannt werden!!!!!!!

Und früher wurden sicher auch Kindergarten u Co bezahlt... hat sich da jeder drüber aufgeregt??

Ach ... hätt ich bloss nicht jemanden korrigiert u mich geoutet, das die Grundsicherung NICHT so ist, jetzt muss ich mir wieder das Geseiere anhören ...

Meiner Meinung nach sollen die mal überhaupt etwas an den Löhnen machen, bevor man sich immer auf uns einschiesst... viele von uns können nämlich nichts für die Situation die sich dank der Krise der letzen 2 Jahre extrem verschärft hat... u der wir auch unsere "schöne u faule" "ironischgrins" :-( Situation zu verdanken haben... wobei ich nen Minijob mit unregelmässigen Einkommen hab u das auch nicht das Gelbe vom Ei ist!!!!!!

Schönen Abend :-)

#15 costumer schrieb am 10.02.10 22:55   

Hi, meckerer spricht ja auch von einer 5 Köpfige Familie und nicht von einer 4 Köpfigen wie bei dir.

Dennoch bleibt die Frage im Raum, ob die Sätze angemessen oder vielleicht zu hoch sind ? In DM mag man ja die Zahlen garnicht umrechnen.

Klar ein Mindestlohn muß kommen, damit man sich von normaler Arbeit auch ernähren kann, irgendwas um die 8,50 Euro vorerst wäre da angemessen.

Natürlich wünsche ich dir Kaleigh möglichst bald wieder eine gute Arbeitsstelle.

#16 Kayleigh schrieb am 11.02.10 07:39   

Sorry... da hab ich mich verlesen ... wie peinlich ... aber selbst bei einer 5-köpfigen Familie wirds doch weniger als über 1600 Euro??...Denn das Kindergeld wird vom normalen Satz abgezogen, da ja das, das Einkommen der Kinder ist...

Naja egal... auf alle Fälle, wird, soweit ich weiss, die Miete nie komplett übernommen... was aber gestern abend im TV auch so genannt wurde...

Evtl weils "kinderreiche" Familien sind???... Kann auch sein ...

Ach Customer ... im Grunde bin ich sehr zufrieden mit meinem Job weil alles passt... Nur mit Hartz4 u einem Job mit unregelmässigen Einkommen hats man nicht so leicht, als mit nem Job wo man monatlich seine 400 Euro bekommt... Naja Augen zu u durch ... lach ...

Einen schönen Tag

#7 Kayleigh schrieb am 10.02.10 10:47   

Hallo u guten Tag, hoffe mein Beitrag erscheint richtig,da ich neu hier bin ... :-)...

Ich möchte nur kurz Meckerer etwas fragen... hast du die 1631 Euro mit Kindergeld gerechnet o ohne?... Wir, als 4-köpfige Familie bekommen ca. 1225 Euro Hartz4 u da ist die Miete schon dabei ... allerdings kommt noch Kindergeld hinzu... ok wären wir bei 1593 Euro... aber nix mit 1631 Euro o gar über 2000 Euro ... das ist unrealistisch ...

Am Anfang bekommt man den vollen Mietpreis für 2 o 3 Monate bezahlt aber nicht die ganze Zeit ... !

Einen schönen Tag Kayleigh

#6 tomtomtoy schrieb am 10.02.10 07:36   

wer arbeitet, seine steuern zahlt miete und nebenkosten natürlich auch. ist also wieder der, über den diese leute lachen !

irgendwas stimmt nicht im staate !

#5 ibub1973 schrieb am 10.02.10 01:02   

Einfach nur krank dieses Land!

#4 Meckerer schrieb am 09.02.10 20:40   

Da bekommt eine Familie mit 3 Kindern insgesamt 1631,- Euro im Monat. Die Miete der 4 Zimmerwohnung ( 695,- Euro ) wird extra noch gezahlt.

2326,- Euro bekommt die Familie insgesamt Hartz IV.

Ich bin Facharbeiter und verdiene das nicht.

#3 costumer schrieb am 09.02.10 18:51   

wenn die Sätze zum 01.01.2011 deutlich angehoben werden bleib ich auch zu Hause lebe vom Staat, ach so Internet und Theater bekommt man dann auch noch dazu, Klasse deutscher Staat, ohne Arbeit allen Luxus, warum dann noch arbeiten ? z.Z. Vater + Mutter + 2 Kinder (14J) über 1250 Euro, und da ist die Miete schon bezahlt. Also bei dann vielleicht 1500 Euro + 500 Euro Miete also 2000 Euro ab 2011 bleibe ich auch gerne zu Hause, Die haben doch eine Klatsche in Karlsruhe...

#2 Zeitungsleser schrieb am 09.02.10 18:22   

Ein sehr gutes Urteil.

Damit ist fast die gesamte Hartz IV Gesetzgebung vom BGH kassiert worden und zeigt deutlich welch Murks in der Politik verzapft worden ist.

Hoffentlich hat´s sich´s damit auch langsam bei dieser Regierung mit der Klientelpolitik für Hoteliers etc. und es wird mal regiert statt nur (sich selbst) bedient.

#1 Hagestolz schrieb am 09.02.10 16:15   

Es freut mich einerseits das sie Regierung mal wieder an das wofür sie unter anderem tätig sein sollte erinnert wird. Jedoch finde ich es schade das nun schon wieder erklärt wird das angelblich nicht die Höhe des Regelsatzes beanstandet wurde sondern nur wie man diesen Betrag errechnet hat.

Ich habe denke ich bei dem Urteil sehr wohl herausgehört das es eine allgemeine Kritik gegenüber der Höhe der Sätze gibt. Natürlich kann man sich das auch schön reden damit man die Höhe gleich bleiben lassen kann, ist ja auch bequemer es beim alten zu lassen (z.B. 4 Euro und ein paar zerquetschte für Essen/pro Tag dem Empfänger zuzugestehen).


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