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Die Domina muss zahlen

11.07.09  Von: Jochen Bopp

Strafprozess Eine Geldstrafe handelte sich eine 51-jährige Frau aus dem Steigerwald ein, weil sie illegal der Prostitution nachgegangen ist. Die Domina, die in einem Ort im Kreis Haßberge tätig war, beteuerte ihre Unschuld. Das Amtsgericht Haßfurt sah das anders.

Vor dem Haßfurter Amtsgericht musste sich eine Frau wegen illegaler Prostitution verantworten.
Vor dem Haßfurter Amtsgericht musste sich eine Frau wegen illegaler Prostitution verantworten.

Skandal im Sperrbezirk! Vor einigen Monaten war einer 51-jährigen Frau aus dem Kreis Haßberge ein gerichtlicher Strafbefehl über 1000 Euro (50 Tagessätze á 20 Euro) ins Haus geflattert, weil sie – ausgerechnet im ländlichen Steigerwald – illegal die Prostitution ausgeübt habe. Nach der bayerischen Sperrbezirksverordnung ist das in Orten unter 30 000 Einwohnern verboten und in Städten darüber auch nur in ganz bestimmten Bereichen zugelassen.

Der Fall musste nun vor dem Haßfurter Amtsgericht öffentlich verhandelt werden, weil die Frau Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte. Sie sei nämlich eine Domina, erklärte sie, „ich versohle nur den Hintern eines Mannes, das ist mein Hobby, meine Neigung“. Dabei fasse sie den Mann gar nicht an, höchstens mit Handschuhen und Peitsche. Für sie sei das kein Sex. Bei ihr gebe es keinen Geschlechtsverkehr.

 

Bußgeld in Würzburg

 

Die 51-Jährige musste indes zugeben, dass sie in Würzburg schon einmal ein Bußgeld berappen musste – wegen „Handanlegens“. Und in dem Bescheid war sie aufgeklärt worden über die Gesetzeslage, wo sie was zu unterlassen habe. Trotzdem hatte sie Kontaktanzeigen geschaltet, als „Lady…“ und mit dem zweifelhaften Versprechen „Erziehung von zart bis hart“.

Geld hatte sie im Steigerwald von Ende 2007 bis April 2008 als „Herrin“ verdient. Ihr Preis: 120 Euro die Stunde. Dass sie in dieser Zeit auch noch Hartz IV bezog, ist eine andere Geschichte.

 

Auffällig

Den Verkäuferinnen eines Drogeriemarktes war aufgefallen, dass im Hof zu einer angeblichen Ferienwohnung „so zehn bis zwölf Mal die Woche“ fremde Herren abstiegen, die Autonummern reichten von München bis Bayreuth. Eine Verkäuferin verständigte die Polizei. Ein verdeckter Ermittler rief die Kontaktnummer an, stieß auf die „Domina“ und machte ein Date aus. So flog die Sache auf.

 

Strafbefehl akzeptiert

 

Der 43-jährige Vermieter, so stellte sich bei der Verhandlung heraus, wusste, was in seiner „Ferienwohnung“ abging. Diese, ausgestattet von der Angeklagten mit Thron, Hundemaske, Käfig oder Streckbank, vermietete er stundenweise nicht nur an die Domina, sondern auch an andere Paare, wie er zugab.

„Ich kann doch nichts dafür, dass ein Mann geil wird, wenn ich ihm den A... versohle“, meinte die Angeklagte, für die eine Domina keine Prostituierte ist. Sie musste sich eines anderen belehren lassen.

„Auf Ihre Einschätzung kommt es nicht an“, meinte die Staatsanwältin. Das Anbieten gewisser Dienste und das Vornehmen sexueller Handlungen sei Prostitution. Der Richter Roland Wiltschka regte die Zurücknahme des Einspruchs an, weil es sonst noch teurer kommt. Das tat die Frau dann auch. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig.


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