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Hassberge

Dem Zeugen drohte Gefängnis

10.03.10  

Betrug Fünf Stunden lang wurde am Mittwoch im Haßfurter Amtsgericht gegen einen jetzt in Nürnberg lebenden 41-jährigen Koch verhandelt, der im September 2001 mit seinem Ford in die Versicherungsbetrügereien eines einstigen Autohauses in Ebern verstrickt gewesen sein soll.

Das Amtsgericht in Haßfurt
Das Amtsgericht in Haßfurt

Strafrichter Roland Wiltschka hielt ihn für schuldig und überführt, einen Kaskoschaden gemeldet und eine Reparaturübernahmeerklärung unterschrieben zu haben, obwohl er um den getürkten Unfallschaden von 10 562 Euro gewusst habe. Über 6000 Euro sollen seinem Konto zugeschrieben worden sein.

Wiltschka verurteilte den Mann zu zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung und 2000 Euro Geldauflage zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung. Oberstaatsanwalt Martin Dippold hatte sogar auf ein Jahr und vier Monate ohne Bewährung plädiert, wogegen der Verteidiger Freispruch beantragt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zeuge in der Bredouille


Weit spannender als diese Tatsache entwickelte sich die Vernehmung eines Zeugen. Mehr als zwei Stunden lang hackten Richter und Staatsanwalt auf dem 31-Jährigen herum, bis dessen Lügengebilde schließlich zusammenbrach. Der jetzt in Saarbrücken lebende Mann hatte behauptet, den Unfall damals in Thüringen wirklich verursacht zu haben. Er tischte ein ums andere Märchen auf, wobei er nicht einmal seinen verstorbenen Vater, dessen Lebensgefährtin und seine Mutter ausließ – und sogar einen Nabelbruch, verursacht durch das Lenkrad, ins Spiel führte.
Oberstaatsanwalt Dippold holte die Polizei in den Verhandlungssaal. "Entweder Sie sagen klipp und klar, wie es war, oder Sie wandern in den Knast", drohte er. Denn ein Sachverständiger legte eindeutig dar, dass das Schadensbild "nie und nimmer" mit den Angaben des 31-Jährigen überein stimmte.


Wohl verjährt


Da sei mit einem Gabelstapler oder Traktor "gearbeitet" worden. Letztlich brach der Zeuge zusammen: "Ja, es war nichts kaputt." Er habe den angeblichen Unfall übernommen, denn "ich habe ihn doch geliebt" (den Angeklagten). Gelogen hatte er zwar vor dem polizeilichen Ermittler noch 2008, doch passieren wird ihm nichts, weil die Sache für ihn verjährt ist.
Der Angeklagte blieb dabei, nichts von der Manipulation gewusst zu haben. Er war zur fraglichen Zeit im Urlaub auf Fuerteventura, und der 31-Jährige habe ihn in seiner Gaststätte vertreten, also auch den Wagen fahren können. Dem ehemaligen Autohausbesitzer ("im Grunde war ich nur Außenseiter") war nichts bekannt von einem getürkten Unfall mit dem Ford. Er schilderte aber, dass der Angeklagte schon im Jahr 2000 bei einem Betrug mitmischte: "Geb’s doch zu", meinte er zum Angeklagten.



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Stichworte zum Thema Gefängnis | zeuge | Meineid
 

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