Telekom muss 200 Millionen nachzahlen
08.09.2010
Von: Christian Ebner, dpa ![]()
Aktionäre In der größten Internet-Euphorie brachte die Telekom im Jahr 2000 ihre Tochter T-Online an die Börse. Sechs Jahre später holte sie den Internetanbieter gegen den Willen vieler Anleger zurück. Zu billig, befanden die Richter in Frankfurt.
Die Telekom hatte die Darmstädter Online-Tochter im Jahr 2000 an die Börse gebracht und sechs Jahre später die beim Konzern verbliebene Aktien-Mehrheit dazu benutzt, die T-Online AG gegen den Willen vieler Kleinaktionäre zurückzuholen. Ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung stammt aus dem Jahr 2005. Zum Ausgleich sollten die verbliebenen Anteilseigner Aktien der Deutschen Telekom AG zu einem festen Umtauschverhältnis erhalten. Für ein T-Online-Papier sollten die Anleger 0,52 Telekom-Aktien bekommen. Das entsprach zu damaligen Kursen einem Wert von 8,22 Euro. Zuvor hatte der einst staatliche Konzern den Aktionären 8,99 Euro pro Anteil angeboten. Die Gerichte fanden das Umtauschverhältnis im Ergebnis zu niedrig und ermittelten den Bar-Zuschlag von 1,15 Euro, der sich für rund 120 Millionen Aktien nebst Zinsen und Anwaltskosten auf einen Gesamtbetrag von rund 200 Millionen Euro summiert. Ein Telekomsprecher bestätigte die Summe, die aber keinen Einfluss auf die publizierten Unternehmensziele habe. Bei der Verschmelzung beider Unternehmen habe sich die Telekom an Gesetz und damals gängige Bewertungsregeln zur künftigen Ertragskraft gehalten.
"Die Entscheidung des OLG Frankfurt ist ein Sieg für die ehemaligen Minderheitsaktionäre der T-Online AG. Leider besteht nur Anlass, Sekt statt Champagner zu trinken, da wir mit einer höheren Nachzahlung gerechnet haben", erklärte der Anlegeranwalt Peter Dreier in Düsseldorf. Er hatte mit 5,25 Euro pro Aktie fast den fünffachen Satz als Nachzahlung verlangt. T-Online-Aktionäre der ersten Stunde haben trotz der Nachzahlung hohe Verluste gemacht, da der Erstausgabepreis bei 27 Euro gelegen hatte. Die Entscheidung des OLG ist bereits rechtskräftig. Rechtsanwalt Dreier kündigte aber umgehend eine Verfassungsbeschwerde an. Es sei äußerst bedenklich, dass die Gerichte ausschließlich auf den Aktienkurs abgestellt hätten. So könnten künftig Muttergesellschaften den Kurs ihrer Töchter herunterreden, um dann in den Genuss einer günstigen Übernahme zu kommen. Diese Thematik müsse endgültig rechtlich geklärt werden. Dessen ungeachtet müsse die Telekom umgehend die nun beschlossenen Nachzahlungen leisten. dpa
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