Steuer 2009: So gibt’s Geld vom Staat zurück

16.03.2010   Von: Irmtraud Fenn-Nebel  inFranken.de

Telefonaktion Jetzt beantworten drei Experten alle Fragen zum Thema Steuererklärung. Rufen Sie einfach an und erfahren Sie, was Sie alles absetzen können.

Sie haben im vergangenen Jahr Ihre Wohnung neu gestrichen? Sind mit dem Auto zur Arbeit gependelt? Mussten sich als Mieter an den Kosten für den Schneeräumdienst beteiligen? Dann kriegen Sie Geld vom Staat zurück. Allerdings nur, wenn Sie die Steuererklärung korrekt ausfüllen und fristgerecht abgeben. Was dabei zu beachten ist, erklären drei Experten bei unserer Telefonaktion am Mittwoch, 17. März.

Von 17 bis 19 Uhr stehen Hans Waldbach, Dieter Opitz und Monika Heydecke vom Lohnsteuerhilfeverein Bayern unseren Lesern Rede und Antwort. Die Lohnsteuerhilfe berät ihre Mitglieder im Rahmen der beschränkten Beratungsbefugnis. Nach den Erfahrungen der Experten können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Steuererstattung rechnen. "Vor allem durch die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale lohnt sich die Abgabe der Steuererklärung." Pro Kilometer werden 30 Cent als Werbungskosten anerkannt.

Abzug für Kinderbetreuung


Darüber hinaus können viele weitere Kosten, die das Jahr über angefallen sind, zu einer Steuerrückzahlung führen. Unter anderem werden vom Finanzamt Beiträge zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung anerkannt. Auch Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie Kosten für die Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden.

Wer 2009 seine Wohnung renoviert oder zum Beispiel die Fenster am Haus ausgetauscht hat, kann jetzt 20 Prozent (maximal 1200 Euro) vom Arbeitslohn der Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen. Anerkannt werden auch Kosten für die Wartung der Heizung und die Gebühren für den Schornsteinfeger. Voraussetzung: Es liegt eine aufgeschlüsselte Rechnung vor und der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerkers überwiesen.

Mieter können einen Teil ihrer Nebenkosten für Hausmeister, Treppenreinigung oder Schneeräumen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen und sich 20 Prozent der Arbeitskosten vom Staat zurückholen. Auch einige Ruheständler müssen für 2009 eine Steuererklärung abgeben: Ehepaare, bei denen ein Partner noch arbeitet, und Witwen mit mehr als einer Rente oder zusätzlichen Einnahmen aus Zins- und Mieteinkünften. Wer genau zur Steuererklärung verpflichtet ist und was Ruheständler eintragen sollten, erfahren Interessenten bei unserer Telefonaktion.

Das sind die Experten unserer Telefonaktion am 17. März, 17 bis 19 Uhr

Hans Waldbach i
st Leiter der Bamberger Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins Bayern. Bei unserer Telefonaktion ist er unter 0951/188-381 zu erreichen.

Dieter Opitz leitet die Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle in Forchheim. Am Mittwoch steht er unter der Durchwahl 0951/188-382 für Fragen unserer Leser zur Verfügung.

Monika Heydecke ist Leiterin der Ebelsbacher Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins. Fragen zur Steuererklärung 2009 beantwortet sie am Mittwoch unter 0951/188-383.




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