Steuer 2009: So gibt’s Geld vom Staat zurück
16.03.2010
Von: Irmtraud Fenn-Nebel ![]()
Telefonaktion Jetzt beantworten drei Experten alle Fragen zum Thema Steuererklärung. Rufen Sie einfach an und erfahren Sie, was Sie alles absetzen können.
Abzug für Kinderbetreuung
Darüber hinaus können viele weitere Kosten, die das Jahr über angefallen sind, zu einer Steuerrückzahlung führen. Unter anderem werden vom Finanzamt Beiträge zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung anerkannt. Auch Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie Kosten für die Kinderbetreuung können unter bestimmten Voraussetzungen abgesetzt werden. Wer 2009 seine Wohnung renoviert oder zum Beispiel die Fenster am Haus ausgetauscht hat, kann jetzt 20 Prozent (maximal 1200 Euro) vom Arbeitslohn der Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen. Anerkannt werden auch Kosten für die Wartung der Heizung und die Gebühren für den Schornsteinfeger. Voraussetzung: Es liegt eine aufgeschlüsselte Rechnung vor und der Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerkers überwiesen. Mieter können einen Teil ihrer Nebenkosten für Hausmeister, Treppenreinigung oder Schneeräumen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen und sich 20 Prozent der Arbeitskosten vom Staat zurückholen. Auch einige Ruheständler müssen für 2009 eine Steuererklärung abgeben: Ehepaare, bei denen ein Partner noch arbeitet, und Witwen mit mehr als einer Rente oder zusätzlichen Einnahmen aus Zins- und Mieteinkünften. Wer genau zur Steuererklärung verpflichtet ist und was Ruheständler eintragen sollten, erfahren Interessenten bei unserer Telefonaktion.
Das sind die Experten unserer Telefonaktion am 17. März, 17 bis 19 Uhr
Hans Waldbach ist Leiter der Bamberger Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins Bayern. Bei unserer Telefonaktion ist er unter 0951/188-381 zu erreichen.
Dieter Opitz leitet die Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle in Forchheim. Am Mittwoch steht er unter der Durchwahl 0951/188-382 für Fragen unserer Leser zur Verfügung.
Monika Heydecke ist Leiterin der Ebelsbacher Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins. Fragen zur Steuererklärung 2009 beantwortet sie am Mittwoch unter 0951/188-383.
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