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An die Uni geht’s auch anders – alternative Wege ins Studium

Es ist der typische Werdegang eines typischen Studenten. Nach der Grundschule aufs Gymnasium, Abitur nach der 13. und jetzt auch schon 12. Klasse. Dann folgt die Immatrikulation an einer Hochschule, man hat sowohl Zugang zu den Universitäten als auch zu den Fachhochschulen.

Doch nicht jeder Student und jede Studentin ging diesen Weg. Eine relativ große Gruppe machen beispielsweise die Absolventen der Fachoberschule, kurz FOS, aus. Nach der Mittleren Reife können Interessierte diese Schulform besuchen. Nach der 12. Klasse kann man das Fachabitur erlangen, das zum Studium an einer Fachhochschule berechtigt. Wenn man dann noch ein weiteres Jahr heranhängt, erhält man gar das allgemeine Abitur und alle Türen der Universität stehen einem offen.

Ähnlich sieht es hier beim Besuch der Berufsoberschule aus. Mit der Mittleren Reife, erlangt durch den Abschluss an der Realschule, dem M-Zweig der Hauptschule oder durch eine abgeschlossene Berufsausbildung (mit Quabi), ist man berechtigt die sogenannte BOS zu besuchen. Aber auch wenn man keinen mittleren Schulabschluss vorweisen kann (beispielsweise Hauptschule und Berufsausbildung ohne Quabi), ist einem der Zugang nicht gänzlich verwehrt. In diesem Fall muss eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden.
Die Fachhochschulreife erhält man an der BOS nach Bestehen der entsprechenden Prüfung nach der 12. Klasse. Absolviert man im Anschluss noch die 13. Klasse erhält der Schüler das fachgebundene Abitur. Mit Nachweis über die Belegung und Bestehen einer zweiten Fremdsprache (Französisch, Spanisch, Italienisch, Russisch, Latein) führt die 13. Klasse gar zur allgemeinen Hochschulreife.

Den Zugang an eine Universität oder Fachhochschule ist aber nicht nur über ein (Fach-)Abitur möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch beruflich Qualifizierte, die weder Abitur noch Fachhochschulreife haben, an einer Hochschule zugelassen werden.
So ist seit einem Beschluss der Kultusminister der Bundesländer aus dem Jahr 2009 die Aufnahme eines beliebigen Studiums möglich, wenn man beispielsweise die Meisterprüfung eines Ausbildungsberufs besteht, einen Fachwirt (IHK) macht oder staatlich geprüfte/r Techniker/in, Betriebswirt/in, Erzieher/in oder ähnliches ist. Genauere Informationen, wer genau unter welchen Voraussetzungen zum Studium zugelassen wird, kann man obigem Beschluss entnehmen.
Hat man hingegen eine nach BBiG, HwO oder Bundes-/Länderrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsaubildung, sowie dreijährige Berufspraxis, so kann eine der Berufsausbildung entsprechende fachgebundene Hochschulreife erlangt werden.

Man sieht also die Wege an die deutschen Hochschulen sind vielfältig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man mit einigen der hier genannten Abschlüsse gar an ausländischen Universitäten studieren. Letztendlich zeigt sich, die Berufsausbildung muss nicht das Ende der Fahnenstange sein, für viele fängt der Weg damit erst an. Eines wird aber deutlich, Weiterbildung lohnt sich und kann einem neue Wege eröffnen.