Mieter dürfen auch außerhalb der Ruhezeiten nicht zu laut sein

14.02.2012   Ort: Berlin     

Lärmschutz Mieter müssen Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen - auch außerhalb der Ruhezeiten. "Wenn man etwa die Musik noch zwei Stockwerke darüber hört, ist das zu laut", erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.


Ausgelassenes Feiern macht vielen Mietern Spaß. Doch dabei müssen sie stets auch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen. Foto: Archiv
Nervt der Lärm aus der Nachbarwohnung zu sehr, sollten sich Mieter zunächst direkt an den Störenfried wenden. Probleme könnten mit einem Gespräch oft schnell aus der Welt geschaffen werden.

"Wenn der Nachbar nicht aufhört laut zu sein, muss man sich an seinen Vermieter wenden", erklärt Happ. Dieser könne den Störenfried auffordern, ruhig zu sein und im schlimmsten Fall auch kündigen. Mieter, die unter dem andauernden Lärm der Nachbarn leiden, könnten ihre Miete mindern.

Generell müssten alle Mieter die Ruhezeiten einhalten, erklärt Happ. Das heißt, sie dürfen von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr, zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen den ganzen Tag keinen unnötigen Lärm machen. So sollten etwa laute Staubsauger nicht während der Ruhezeiten eingeschaltet werden. Allerdings müssen Mieter manchen Lärm hinnehmen. "Babys schreien auch mal in der Nacht", sagt Happ. "Das müssen die Nachbarn aushalten."


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