Mangelnde Informationen können zur Schließung von Kredit-Portalen führen
01.02.2012
PR-Sonderveröffentlichung Das Auffinden eines günstigen Darlehens ist in den Zeiten des Internets ein Kinderspiel. Wer vor Jahren eine Anschaffung plante und die nötigen finanziellen Mittel nicht aufbringen konnte, der musst von Bank zu Bank laufen und die Tageskonditionen erfragen.
Online-Portale wie www.einsurance.de bieten den Suchenden die einfache Möglichkeit eine Wunschsumme einzutragen, und in Kombination mit der Laufzeit eine Ratenberechnung unterschiedlicher Anbieter durchführen zu lassen. Die Ergebnisse werden übersichtlich dargestellt und wenn man sich für einen Geldgeber entschieden hat, wird man direkt zu dessen Webseite geleitet. Dort stellt man den Antrag auf das persönliche Darlehen via Online-Formular.
Alles Weitere geht dann wie von selbst. Nach einigen Tagen bekommt man per Post den Kreditvertrag zugeschickt. Dieser wird unterschrieben und auf dem Postwege an die Geld gebende Bank zurückgeschickt. Am Postschalter legitimiert man sich im sogenannten Post-Ident-Verfahren und schon nach wenigen Tagen kann man den Betrag auf seinem Konto nutzen.
Im Rahmen einer Überprüfung von Online-Kreditportalen sind den nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden jedoch einige Defizite in der Webseitengestaltung aufgefallen. Dies betraf vor allem die Informationen, die für die Kunden von erheblicher Bedeutung sind. Im Einzelfall verstoßen die Portalbetreiber sogar gegen geltendes Recht. Der Kunde muss beispielsweise auf einen Blick erkennen können, wie der effektive Jahreszins des Angebotes im Zusammenhang mit der Laufzeit steht. Selbst nur eine fehlende Angabe war für die Prüfer Anlass genug sich diese Webadresse zu merken und den Betreiber zu ermahnen die Infos zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für Gebühren, die bei einem Vertragsabschluss anfallen. Der Gesetzgeber fordert, dass auch solche Kosten für den Nutzer der Webpräsenz sofort zu sehen sind. Ebenfalls unter die Informationspflicht fallen Kreditversicherungen, die als Voraussetzung für den Darlehensvertrag abgeschlossen werden müssen. Wer die Gebühren seinen Kunden nicht mitteilt, muss schlimmstenfalls mit Geldstrafen oder sogar der Schließung der Internetseite rechnen. Nach dem Test wurden jedoch zunächst alle betroffenen Portale angeschrieben und ermahnt einen korrekten Zustand herzustellen. Nach Auskunft der Aufsichtbehörden kommt es nur im Falle der Nichterfüllung der Auflagen zu Strafen und Untersagungen.
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