Heiraten auf dem Altmühlsee

26.05.2010   Von: Kathrin Zeilmann, dpa  inFranken.de

Traumschiff Wer einen ungewöhnlichen Ort für seine standesamtliche Trauung sucht, kann in Bayern künftig auf einem Seeschiff heiraten - allerdings mit Einschränkungen.


Auf dem Altmühlsee legt bei Gunzenhausen (Mittelfranken) das nach dem Gewässer benannte Ausflugsboot ab. Foto: Stefan Puchner dpa
Ein bisschen wird es so sein wie beim Sonntagabend-ZDF-Klassiker "Traumschiff", wo eine Hochzeit auf hoher See das rührende Happy-End markiert. Siegfried Kipfmüller wird also in Kapitänsuniform am Deck der "MS Altmühlsee" stehen, das Brautpaar wird ein wenig nervös und aufgeregt sein, vielleicht fließen ja auch ein paar Tränen der Rührung. Erstmals wird an diesem Freitag (28. Mai) auf dem Altmühlsee standesamtlich geheiratet, nach Angaben des Verbands der Bayerischen Fahrgastschifffahrt ist die Eheschließung des Paares aus Feuchtwangen auch eine bayernweite Premiere: Denn egal ob Chiemsee, Königssee, Tegernsee, Ammersee oder Starnberger See - auf diesen Gewässern haben sich noch keine Paare offiziell das Ja- Wort gegeben.

"Eine Hochzeit auf dem Schiff - das habe ich mir sehr gewünscht", verrät Sieglinde Fetzer aus Feuchtwangen, die am Freitag ihrem Bräutigam Jürgen Klopf das Ja-Wort geben wird. "Schließlich soll dieser Tag ein ganz Besonderer für uns sein."

Die Franken im Altmühltal waren eben besonders schnell bei der Umsetzung von neuen Regelungen des bayerischen Innenministeriums, wonach seit Herbst vergangenen Jahres auch ausgefallenere Trauungsorte als die biedere Amtsstube im Rathaus oder - quasi als Gipfel der Romantik - höchstens noch der historische Burgsaal erlaubt sind.

Schiffskapitän Kipfmüller ist zwar gleichzeitig Geschäftsleiter der Zweckverbandes Altmühlsee und praktischerweise auch noch Standesbeamter, trotzdem musste erst der Gunzenhausener Stadtrat zustimmen, ehe die "MS Altmühlsee" offizieller Trauungsort werden durfte.

Wenn Kipfmüller traut, muss das Schiff entweder vertäut oder vor Anker liegen - und zwar auf dem Gebiet von Gunzenhausen, denn Kipfmüller ist Standesbeamter der Stadt Gunzenhausen. Würde das Paar draußen auf dem See auf dem Gebiet der Gemeinde Muhr am See sein Ja- Wort sprechen, wäre die Ehe ungültig - weil ein Standesbeamter nur in seiner eigenen Kommune trauen darf.

Nun ist der Altmühlsee natürlich kein Ozean und die "MS Altmühlsee" kein Luxus-Kreuzfahrtschiff - trotzdem verspricht Kipfmüller "eine maritime Atmosphäre" für Brautpaar und Gästeschar.

Schließlich wird er seine schmucke Kapitänsuniform tragen, wenn er die entscheidenden Fragen stellt, und nach der Zeremonie darf das Brautpaar selbst ans Steuer des Schiffes und "symbolisch in den Hafen der Ehe einfahren". Viel kostengünstiger als eine Kreuzfahrt ist die Hochzeit auf dem Altmühlsee allemal - mit 300 Euro inklusive Sektempfang ist man dabei. Zusätzlich fällig werden noch die üblichen Gebühren.

Doch auch an den Ufern anderer bayerischer Gewässer schmiedet man entsprechende Pläne. "Schließlich ist das schon ein Wirtschaftsfaktor, wenn Paare extra zum Heiraten herkommen", wie Kipfmüller einräumt.

Im Juni wird es auf dem Ammersee die erste Trauung geben, auch am Starnberger See werden für den Sommer nach Angaben von Standesbeamtin Eva Mörtl Trauungstermine angeboten.

Hier ist das Ja-Wort bei leichtem Wellenschaukeln allerdings deutlich teurer als auf dem Altmühlsee. Da vom Schifffahrtsunternehmen das ganze Schiff gemietet werden muss, "ist das eine kostspielige Angelegenheit", sagt Mörtl. Mit einem vierstelligen Betrag müssten heiratswillige Paare rechnen.

Um die Rechtmäßigkeit der Trauung zu garantieren, liegt am Ammersee das "Trauungsschiff" für die Zeremonie im Dießener Hafen, am Starnberger See im Hafen der Kreisstadt Starnberg, was der See- Romantik allerdings ein wenig abträglich sein dürfte. "Das Schiff muss angelegt sein, es darf nicht fahren", betont Mörtl. Standesbeamten kommen für die Trauungen jeweils an Bord.

Schneller als die Verantwortlichen an den bayerischen Seen waren in Sachen Hochzeit auf dem Schiff übrigens die Donauanrainer. In Kelheim fand die erste Schiffstrauung bereits am 30. April statt, wie Wilhelm Neubauer, Chef des Standesamts berichtet. Doch auch hier muss das Schiff verankert sein, damit es keine rechtlichen Probleme gibt. "Das sind die Vorgaben des Ministeriums", sagt Neubauer. Diese Einschränkung nehmen die künftigen Eheleute aber gerne in Kauf, versichert eine Sprecherin der zuständigen Schifffahrtsgesellschaft: "Die Brautpaare freuen sich darauf, endlich auch an ungewöhnlichen Orten Ja sagen zu können."

Hier darf in Bayern geheiratet werden

Im eigenen Garten, im Park, auf der Almwiese - viele Paare träumen vom Ja-Wort vor ganz individueller Kulisse. Doch auch wenn das bayerische Innenministerium im Herbst vergangenen Jahres die Regelungen für standesamtliche Hochzeiten liberalisiert hat, so ist der heimische Garten für die Eheschließung genauso tabu wie der öffentliche Park, das Fußballstadion oder der Heißluftballon.

Schließlich sei eine Eheschließung ein offizieller und wichtiger Rechtsakt, heißt es im Innenministerium.

Und der jeweilige Ort müsse diesem Umstand Rechnung tragen. Maßstab sei generell das "Anstandsgefühl und das Empfinden der Allgemeinheit". Und gerade bei schlechtem Wetter sei bei einer Trauung unter freiem Himmel auch die Urkunde gefährdet - denn es könnte ja regnen. "Der Eheschließungsort hat grundsätzlich frei von störenden Umgebungs- und Witterungseinflüssen zu sein und muss auch unter zumutbaren Bedingungen erreicht und genutzt werden können".

Trauräume müssen immer erst offiziell durch die zuständige Kommune gewidmet werden. Erst dann darf dort der Standesbeamter die entscheidenden Fragen stellen. Lange Jahre wurde ausschließlich in den Rathäusern geheiratet, später kamen Räumlichkeiten in schönerem Ambiente dazu wie etwa auf Burgen oder Schlössern. Nun kann theoretisch auch in Hotels, Gaststätten oder Gemeindezentren geheiratet werden. Weiterhin tabu für die Schließung einer Zivilehe sind allerdings Kirchen, Moscheen, Synagogen und andere religiöse Gebäude. Denn die standesamtliche Heirat sei nun einmal ein staatlicher und kein kirchlicher Rechtsakt, heißt es. Die gleichen Regelungen gelten auch bei gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften.




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