Hallenbad-Lustgreis muss zahlen

11.03.2010     inFranken.de

Gericht Für den Angeklagten ist die Sache klar: "Ich habe nichts verbrochen!" Die junge Frau, der er im November 2009 im Kulmbacher Hallenbad nachgestellt hat, sieht das anders. Auch Richterin Sieglinde Tettmann: Sie verhängt eine Geldstrafe von 900 Euro wegen Beleidigung.


Der 80-Jährige aus dem Landkreis Kulmbach und die 20-Jährige aus dem Raum Lichtenfels treffen im Kulmbacher Hallenbad zufällig aufeinander. Der Rentner spricht die junge Frau an, macht ihr Komplimente über ihren sportlichen Schwimmstil, lobt wohl auch ihre schönen Beine. Das recht einseitige Gespräch wird der jungen Frau schnell unheimlich – zumal sie glaubt, in dem 80-Jährigen jenen Mann wiederzuerkennen, der vor längerer Zeit an der "Kieswäsch" einmal junge Frauen belästigt hat.

Wie lange sie noch im Hallenbad bleibe, will der Mann wissen. Immer wieder passt er sie an der Absperrleine zur Sportschwimmer-Bahn ab, einmal spürt die Frau seine Hand auf ihrem Oberschenkel. Richtig Angst bekommt sie, als sie merkt, dass er am Beckenrand darauf wartet, dass sie das Wasser verlässt.

Als die 20-Jährige Kleidung und Tasche vom Spind in die Umkleidekabine bringt, steht der Mann plötzlich hinter ihr. "Er hat mich gefragt, ob er mit in meine Kabine kann", schildert sie vor Gericht. Sie habe sich ganz schnell eingeschlossen – und dann aus der Nachbarkabine ein Stöhnen gehört, "das nicht so geklungen hat, als ob sich da einer beim Anziehen plagt".

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"Sieben Mal war ich auf Kur – und nie ist was passiert."

Der Angeklagte
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Der Angeklagte bemüht sich, als grundanständiger Mensch zu erscheinen: "Sieben Mal war ich auf Kur – und nie ist was passiert", beteuert er mehrfach. Sexuelle Absichten? "Doch nicht im Hallenbad, wo so viele Leute und Kinder sind!"

Seine Kontaktversuche streitet er nicht ab. Die junge Frau sei halt "schön geschwommen". Dass man sich im Umkleidetrakt wieder getroffen habe, sei Zufall gewesen. Und die Frage, ob er mit in die Kabine könne? "Das hab ich aus Blödsinn gefragt. Das sagt man halt manchmal so…".

Selbstverständlich habe er sich bei der jungen Frau, nachdem diese Anzeige erstattet hatte, telefonisch entschuldigt, versichert er. Der Verdacht, dass es sich bei diesem Telefonat eher um eine neuerliche, plumpe Kontaktaufnahme und zudem um den Versuch handelte, die Frau zur Rücknahme ihrer Anzeige zu bewegen, lässt sich nicht aus der Welt schaffen.

Der Angeklagte – verheiratet und Vater von drei erwachsenen Söhnen – hält sich für unschuldig. Deswegen hat er gegen einen im Januar ergangenen Strafbefehl von 1050 Euro auch Widerspruch eingelegt. Dass das Urteil des Amtsgerichts nun niedriger ausfällt, liegt daran, dass sich ein neues Bild seiner Einkommensverhältnisse ergeben hat – nicht etwa daran, dass das Gericht seinen Unschuldsbeteuerungen glaubt.

Unklar bleibt, ob es sich beim Angeklagten um jenen Mann handelt, der im Sommer 2006 an der "Kieswäsch" mehrfach aufgefallen war: Er hatte junge Frauen angesprochen und gebeten, mit ihm auf den See hinaus zu schwimmen. Er sei herzkrank und nicht gerne alleine im Wasser.

Die Polizei hatte seinerzeit gegen den 80-Jährigen ermittelt. Weil sich aber, so ein Polizist im Zeugenstand, Betroffene nicht sonderlich kooperativ verhielten, sei die Sache damals im Sande verlaufen.



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